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Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)

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Organisator:

--- Zitat von: Len1511 am 17.05.2022 15:46 ---Vielen Dank für das Feedback. Wie bereits erläutert, es gibt keine offizielle Stellenbeschreibung: ich mache halt all das, was notwendig ist. Auch wenn es dann darum geht, neue Arbeitsverträge zu schreiben :-)

Es ist für uns - der Personalabteilung - schwierig Eingruppierung von Verwaltunsgmitarbeiter*innen vorzunehmen, da wir nicht wissen, welche Eingruppierungsmerkmale es gibt bzw. wie diese bewertet werden. Es gab dahingehend keine Schulung o. Ä.

Habt ihr da hilfreiche Tipps? Vielleicht auch in Form von Fachliteratur?

--- End quote ---

Google mal "Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes". Ohne begleitende Schulung wäre dies aber ziemlich hoffnungslos, sich gerichtsfeste Meinungen zur Eingruppierung zu bilden. Ich rege daher dringend den Besuch entsprechender Schulungen an. Kommunales Bildungswerk wäre da mein Tipp.

Ansonsten bin ich sehr irritiert hinsichtlich der Vorgehensweise. Wie will man denn zumindest ohne grobe Aufgabenbeschreibung des Arbeitgebers wissen, was zu tun ist? (vgl. auch § 106 GewO)
Wie will man sich ohne eine solche Beschreibung eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung gemäß § 12 TvöD machen? Ist die E8 dann gewürfelt?

Kaiser80:

--- Zitat von: Len1511 am 17.05.2022 15:46 ---
Es ist für uns - der Personalabteilung - schwierig Eingruppierung von Verwaltunsgmitarbeiter*innen vorzunehmen, da wir nicht wissen, welche Eingruppierungsmerkmale es gibt bzw. wie diese bewertet werden. Es gab dahingehend keine Schulung o. Ä.


--- End quote ---
In Anbetracht des o.g. Aufgaben- und des gewünschten Qualifikationsprofils, weiss ich jetzt grad nicht ob ich lachen oder weinen soll.
Ihr nehmt ja auch keine Eingruppierung vor. TB sind entsprechend ihrer wirksam übertragenen auszübenden Tätigkeit(en) nach §12 eingruppiert. Ihr -Personalabteilung- könnt lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung abgeben. Wie man sich diese bilden soll, wenn man nicht mal weiss welche Eingruppierungsmerkmale es gibt... Junge Junge. Das "sehr irritiert" von @Organisator ist da noch 'ne sehr diplomatische umschreibung

Lars73:
Zu den recht ähnlichen Bundesregelungen gibt es ganz gute Darstellungen von BMI und BVA. Im Detail unterscheidet sich der TvöD (VKA) aber vom TVöD (Bund).

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tvoed/entgeltordnung-tvoed-bund/entgeldordnung-infobox.html

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html

Unbedingt abgleichen ob die entsprechenden Regelungen übereinstimmen. Aber zumindest die allgemeinen Erläuterungen zum eingruppieren passen.

Daneben unbedingt etwas Literatur vom Arbeitgeber beschaffen lassen und ggf. Schulung besuchen.
Für kleines Geld etwas wie Gamisch / Mohr; "Eingruppierung TVöD-VKA in der Praxis" anschaffen. Wobei sich eine Personalabteilung schon etwas von den größeren Kommentaren anschaffen sollte.
Denkbar z.B.
Breier  / Dassau / Faber / Hoffmann; TVöD Entgeltordnung VKA -



Len1511:
Guten Morgen zusammen,

über die interne Vorgehensweise brauchen wir nicht zu sprechen.... :-X ich versuche einfach, das Beste aus der Situation zu machen und natürlich auch für mich selbst einzustehen. ;)

Kurz noch zum Hintergrund: In mehreren Gesprächen mit der Personalleitung und dem BR wurde die Eingruppierung durch die Tarifkommission thematisiert und auch kritisiert. Denn auch wir haben uns gefragt, wie Arbeitsplätze eingruppiert werden können, ohne entsprechende Stellenbeschreibungen?! Wir haben gezielt danach gefragt, welche unserer Aufgaben beispielsweise als selbstständige Leistung angesehen werden. Hier gab es leider keine befriedigende Aussage. Nach weiteren Rückfragen haben wir (betroffenen) nun von der Personalleitung den "Tipp" erhalten, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen. Dafür suchen wir uns nun hier das nötige Rüstzeug- denn der Antrag sollte entsprechend begründet werden.

Ich wünsche allen eine tollen sonnigen Tag!

Len1511:

--- Zitat von: Lars73 am 18.05.2022 08:20 ---Zu den recht ähnlichen Bundesregelungen gibt es ganz gute Darstellungen von BMI und BVA. Im Detail unterscheidet sich der TvöD (VKA) aber vom TVöD (Bund).

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tvoed/entgeltordnung-tvoed-bund/entgeldordnung-infobox.html

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html

Unbedingt abgleichen ob die entsprechenden Regelungen übereinstimmen. Aber zumindest die allgemeinen Erläuterungen zum eingruppieren passen.

Daneben unbedingt etwas Literatur vom Arbeitgeber beschaffen lassen und ggf. Schulung besuchen.
Für kleines Geld etwas wie Gamisch / Mohr; "Eingruppierung TVöD-VKA in der Praxis" anschaffen. Wobei sich eine Personalabteilung schon etwas von den größeren Kommentaren anschaffen sollte.
Denkbar z.B.
Breier  / Dassau / Faber / Hoffmann; TVöD Entgeltordnung VKA -

--- End quote ---

Vielen, vielen Dank!

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