Autor Thema: 2 Stellen bei einem Arbeitgeber  (Read 1973 times)

SM

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
2 Stellen bei einem Arbeitgeber
« am: 16.05.2022 17:33 »
Hallo in die Runde!

Ich habe eine Frage bezüglich meiner Eingruppierung. Seit 10 Jahren arbeite ich als Sekretärin in einer Kirchengemeinde mit 20h/Woche. Vor 4 Jahren habe ich noch zusätzlich die Stelle der Verwaltungsassistenz mit 10h/Woche erhalten.
Die Arbeit der Gemeindesekretärin war immer mit EG6 eingestuft. Die der Verwaltungsassistenz wurde von der Landeskirche mit EG8 empfohlen. Da die überwiegende meiner Tätigkeit mit 20h/Woche aber in der EG6 ist, sagte mein AG, dass auch die Verwaltungsassistenz nur in der EG6 bezahlt wird. Die beiden Tätigkeiten sind in einem Arbeitsvertrag verankert und vermischen sich im Alltag komplett. Könnte man trotzdem einfordern in 2 Gehaltsstufen bezahlt zu werden, also in der EG6 mit den 20 Wochenstunden und in der EG8 mit den 10 Wochenstunden? Das wäre meine Meinung nach nur fair....
LG

Isie

  • Gast
Antw:2 Stellen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 16.05.2022 20:11 »
Wenn verschiedene Tätigkeiten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses auszuüben sind, kann das Entgelt nicht gesplittet nach verschiedenen Entgeltgruppen gezahlt werden, sondern nur nach einer Entgeltgruppe. Nur, wenn es sich um zwei Arbeitsverhältnisse handelt, ist das Entgelt getrennt nach zwei Entgeltgruppen zu berechnen, falls es sich um verschiedene Entgeltguppen handelt.

DiVO

  • Gast
Antw:2 Stellen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 17.05.2022 10:22 »
Übst du beide Tätigketen bei der selben Kirchengemeinde/Rechtsträger oder bei zwei verschiedenen aus?

Hain

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 197
Antw:2 Stellen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 17.05.2022 11:52 »
Gilt ein Tarifvertrag unmittelbar (welcher), wurde ein Tarifvertrag für anwendbar erklärt (welcher) oder ist es ein freier Arbeitsvertrag (wie sehen die Arbeitsvertraglichen Regelungen zur Vergütung aus)?

SM

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:2 Stellen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #4 am: 06.06.2022 15:52 »
Ja diese beiden Tätigkeiten sind bei einer Kirchengemeinde

Isie

  • Gast
Antw:2 Stellen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #5 am: 06.06.2022 16:23 »
Du schreibst, dass die beiden Tätigkeiten in einem Arbeitsvertrag verankert sind. Meinst du damit, dass es für beide Tätigkeiten einen gemeinsamen Arbeitsvertrag gibt? Das würde bedeuten, dass du einen Änderungsvertrag unterschrieben hast, als du die zusätzliche Aufgabe übernommen hast. Oder gibt es für die beiden Tätigkeiten jeweils einen Arbeitsvertrag?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:2 Stellen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #6 am: 06.06.2022 16:52 »
Wenn du einen Arbeitsvertrag hast, mit zwei Arbeitsfeldern, dann müssen deine Tätigkeiten in einzelne Arbeitsvorgänge aufgeteilt werden.
Wenn wir jetzt mal ganz simple annehmen:
Alle AVs der Gemeindesekretärin sind EG6 wertig (20h)
und alle AVs der Verwaltungsassistenz EG8  (10h)

Dann ergibt sich doch nach allg. Teil I EGO:
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert (da 10h ein drittel von 30h)



seberus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 41
Antw:2 Stellen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #7 am: 07.06.2022 13:20 »
Wenn die Verwaltungsassistenz nur ein Arbeitsvorgang mit 100% selbständiger Leistungen wäre dann wäre die eine EG9a
Aber da die eine EG 8 ist, ist davon auszugehen, dass diese zwischen 33% und 50% selbständiger Leistungen enthalten. Und dann kommt man wenn man beide Tätigkeiten zusammen betrachtet leider auf unter 33% und damit auf die EG 6

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:2 Stellen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #8 am: 07.06.2022 15:22 »
Da hast du natürlich Recht, dass war unpräzise formuliert.
Alle AVs der Gemeindesekretärin sind EG6 wertig (20h)
und alle AVs der Verwaltungsassistenz EG9a  (10h)

Ergebnis EG8
Denn ein Arbeitsvorgang kann nicht EG8 sein!!
Ein Arbeitsvorgang kann nur entweder EG6 oder EG9a sein.
Erst bei der Betrachtung der Zeitanteile der AVs kommt man zu einer EG8.

Wenn also von der Verwaltungsassistenz nur die 9a AVs übertragen werden wird man EG8, wenn man niedrigere Dinge übertragen bekommt evtl. nur EG6
außer, wenn bei der Gemeindesekretärin nicht ebenfalls 9a AVs dabei sein, so dass man in Summe 33% EG9a Dinge hat.

FAZIT:
Ohne klare Darstellung, welche AVs man übertragen bekommen hat, kann keiner feststellen wie die EG der Tätigkeit ist.