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2 Stellen bei einem Arbeitgeber

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SM:
Hallo in die Runde!

Ich habe eine Frage bezüglich meiner Eingruppierung. Seit 10 Jahren arbeite ich als Sekretärin in einer Kirchengemeinde mit 20h/Woche. Vor 4 Jahren habe ich noch zusätzlich die Stelle der Verwaltungsassistenz mit 10h/Woche erhalten.
Die Arbeit der Gemeindesekretärin war immer mit EG6 eingestuft. Die der Verwaltungsassistenz wurde von der Landeskirche mit EG8 empfohlen. Da die überwiegende meiner Tätigkeit mit 20h/Woche aber in der EG6 ist, sagte mein AG, dass auch die Verwaltungsassistenz nur in der EG6 bezahlt wird. Die beiden Tätigkeiten sind in einem Arbeitsvertrag verankert und vermischen sich im Alltag komplett. Könnte man trotzdem einfordern in 2 Gehaltsstufen bezahlt zu werden, also in der EG6 mit den 20 Wochenstunden und in der EG8 mit den 10 Wochenstunden? Das wäre meine Meinung nach nur fair....
LG

Isie:
Wenn verschiedene Tätigkeiten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses auszuüben sind, kann das Entgelt nicht gesplittet nach verschiedenen Entgeltgruppen gezahlt werden, sondern nur nach einer Entgeltgruppe. Nur, wenn es sich um zwei Arbeitsverhältnisse handelt, ist das Entgelt getrennt nach zwei Entgeltgruppen zu berechnen, falls es sich um verschiedene Entgeltguppen handelt.

DiVO:
Übst du beide Tätigketen bei der selben Kirchengemeinde/Rechtsträger oder bei zwei verschiedenen aus?

Hain:
Gilt ein Tarifvertrag unmittelbar (welcher), wurde ein Tarifvertrag für anwendbar erklärt (welcher) oder ist es ein freier Arbeitsvertrag (wie sehen die Arbeitsvertraglichen Regelungen zur Vergütung aus)?

SM:
Ja diese beiden Tätigkeiten sind bei einer Kirchengemeinde

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