Autor Thema: [NW] Lohnsteuerrechner Beamter NRW: mit/ohne PKV-Beitrag  (Read 1783 times)

Reely

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Hallo zusammen,

beim Lohnsteuerrechner (Beamter NRW) kann ich optional einen Beitrag für die private Krankenversicherung angeben. Sobald ich den PKV-Beitrag eintrage ändert sich der prozentuale Lohnsteuersatz im Rechner, sodass ich "dank" dieser Angabe mehr Netto habe. Kann mir das bitte jemand erklären? In der Abrechnung des Dienstherrn wird die PKV doch normalerweise nicht aufgeführt.

Vielen Dank im Voraus!
« Last Edit: 18.05.2022 01:46 von Admin2 »

Willi1967

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Antw:Lohnsteuerrechner Beamter NRW: mit/ohne PKV-Beitrag
« Antwort #1 am: 17.05.2022 06:00 »
Moin,
soweit ich weiß meldet die PKV dem Finanzamt, was du jährlich an PKV und Pflegeversicherung gezahlt hast. Du bekommst Anfang eines Jahres immer die Bescheinigungen von der PKV über den Anteil Deiner Beiträge vom Vorjahr, die steuerlich berücksichtigt werden können und dem Finanzamt gemeldet wurden. (Vorausgesetzt Du hast Deiner PKV das Einverständnis gegeben). Die gezahlten Beiträge werden dann bei der Steuererklärung berücksichtigt und erhöhen Dein Jahresnetto.

photosynthese

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Antw:Lohnsteuerrechner Beamter NRW: mit/ohne PKV-Beitrag
« Antwort #2 am: 17.05.2022 07:43 »
Du kannst dem LBV eine Beitragsrechnung schicken, daraus ergibt sich ein monatlicher Freibetrag, der in einem mathematischen Zusammenhang zu deinem Beitrag steht, dessen Zustandekommen mir aber nicht klar ist (soll heißen: Der Betrag ist nicht ganz irrelevant, aber zum Beispiel niedriger als der Pflichtanteil der PKV). Dieser steht dann auf deiner Bezügemitteilung in einem separaten Feld. Mit der Lohnsteuererklärung rechnest du dann ab. Im Lohnsteuerrechner gebe ich dann diesen Betrag für die PKV ein; wenn ich den dann wieder zum Netto addiere, hat der Lohnsteuerrechner den Freibetrag korrekt errechnet und ich kenne mein genaues Netto.

Das geht also ziemlich einfach. Ob du das machen willst, hängt wohl vor allem damit zusammen, welche Einstellung du zur Vorsteuer hast: Lieber mehr Netto und weniger Rückzahlung oder umgekehrt.

SwenTanortsch

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Antw:Lohnsteuerrechner Beamter NRW: mit/ohne PKV-Beitrag
« Antwort #3 am: 17.05.2022 16:20 »
Die gesetzliche Grundlage ist das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.07.2009 (BGBl. I 2009, S. 1959), und zwar hier Art. 1 Ziff. 4b, wobei die dortige Formulierung der anzuwendend gesetzliche Regelung einem nur weiterhilft, wenn man die dort genannten weiteren gesetzlichen Regelungenhinreichend beachtet. Als Folge des Gesetzes ist de facto ein Teil der verpflichtend zu entrichtenden Kosten zum Bestreiten einer Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich freizustellen. Der steuerlich absetzbare Betrag beträgt pro Jahr rund 80 % der genannten Kosten.

Reely

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Guten Morgen und vielen Dank!

Kurz zusammengefasst gibt es also zwei Möglichkeiten:

a) Die PKV-Beiträge werden erst mit der Steuererklärung berücksichtigt
b) Ich reiche dem LBV eine Beitragsrechnung ein und die PKV-Beiträge werden als Vorsteuerabzug monatlich berücksichtigt

Danke!

Gerda Schwäbel

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Das ist fast richtig. Unter Buchstabe b) sollten Sie "Beitragsrechnung" durch "Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG" ersetzen und das Wort "Vorsteuerabzug" weglassen. Die bescheinigten Vorsorgeaufwendungen mindern den Lohnsteuerabzug,  Vorsteuerabzug ist aber ein Begriff aus dem Umsatzsteuer-Recht. 

photosynthese

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Das ist fast richtig. Unter Buchstabe b) sollten Sie "Beitragsrechnung" durch "Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG" ersetzen und das Wort "Vorsteuerabzug" weglassen. Die bescheinigten Vorsorgeaufwendungen mindern den Lohnsteuerabzug,  Vorsteuerabzug ist aber ein Begriff aus dem Umsatzsteuer-Recht.

Mea culpa, danke für die Klarstellung.