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Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist

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Elmosaft:
Moin Moin,

zu mir: Ich bin seit dem 15.10.2020 in einem bis zum 15.10.2023 befristen Arbeitsverhältnis (projektbezogen). Ich habe jetzt ein sehr gutes Angebot aus der pW erhalten und möchte zum 30.9.2022 mein Arbeitsverhältnis beenden, sodass ich zum 1.10.2022 mit der neuen Stelle anfangen kann.

D.h. bei einer Kündigung zum 30.9.2022 musst die Kündigung 6 Wochen (vor dem 19.8.2022) vor dem 30.9.2022 eingegangen sein, richtig? Da mein Beschäftigungsverhältnis < 2 Jahre ist und ich folglich deshalb 6 Wochen zum Monatsende hätte. Wenn ich die Kündigung nach dem 15.10.2020 einreichen würde, dann hätte ich 3 Monate zum Quartalsende, richtig?

Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, habe ich 30 Tage auf neun Monate (da Austrittsdatum September) einen Anspruch auf 22,5 Tage richtig?

Vielen Dank

Elmosaft:
Korrektur: Wenn ich die Kündigung nach dem 15.10.2022 einreichen würde

Elmosaft:
Nachtrag: Im Arbeitsvertrag steht folgendes: "Der Arbeitsvertrag ist gemäß §14 Abs. TzBfG i. V. m. §30 TVöD befristet für die Dauer und Vorbereitung und Durchführung des Projektes längstens bis zum 14.10.2023."
Ich bin mir hier leider noch sehr unsicher was die Kündigungsfrist ist, ob die Fristen aus dem §30 Abs. 5 TVöD  oder §34 Abs. 1 TVöD gelten,  bzw. ob ich überhaupt ordnungsgemäß kündigen kann?

Organisator:
Was spricht denn dagegen, zum 30.09.2022 zu kündigen? Das ist ja zufällig sowohl Monats- als auch Quartalsende. Der AG wird sich schon beschweren, wenns ihm nicht passt.

Elmosaft:

--- Zitat von: Organisator am 18.05.2022 12:07 ---Was spricht denn dagegen, zum 30.09.2022 zu kündigen? Das ist ja zufällig sowohl Monats- als auch Quartalsende. Der AG wird sich schon beschweren, wenns ihm nicht passt.

--- End quote ---
Erstmal danke für die Antwort. Ich haben den §15 Abs. TzBfG im Kopf, welcher Besagt, dass befristete Verträge nicht gekündigt werden können, es sei denn ein Tarifvertrag liegt vor.
Jetzt noch eine ganz dumme Frage, empfiehlt es sich die Kündigung beim direkten Vorgesetzten und Personalabteilung in doppelter Ausführung einzureichen oder nur in der Personalabteilung mit der nachgelagerten mündlichen Information des Vorgesetzten?

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