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Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist

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Organisator:

--- Zitat von: Elmosaft am 18.05.2022 12:18 ---Jetzt noch eine ganz dumme Frage, empfiehlt es sich die Kündigung beim direkten Vorgesetzten und Personalabteilung in doppelter Ausführung einzureichen oder nur in der Personalabteilung mit der nachgelagerten mündlichen Information des Vorgesetzten?

--- End quote ---

Das kommt darauf an, wie dein Verhältnis zum Vorgesetzten ist und / oder sein soll.
Stell dir vor, du wärst Vorgesetzter. Würdest du gerne von deinem Mitarbeiter über seine Kündigung informiert werden oder von der Personalabteilung?
Formeller Ansprechpartner ist aber in jedem Fall nur die Personalabteilung.

Elmosaft:

--- Zitat von: Organisator am 18.05.2022 12:58 ---
--- Zitat von: Elmosaft am 18.05.2022 12:18 ---Jetzt noch eine ganz dumme Frage, empfiehlt es sich die Kündigung beim direkten Vorgesetzten und Personalabteilung in doppelter Ausführung einzureichen oder nur in der Personalabteilung mit der nachgelagerten mündlichen Information des Vorgesetzten?

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Das kommt darauf an, wie dein Verhältnis zum Vorgesetzten ist und / oder sein soll.
Stell dir vor, du wärst Vorgesetzter. Würdest du gerne von deinem Mitarbeiter über seine Kündigung informiert werden oder von der Personalabteilung?
Formeller Ansprechpartner ist aber in jedem Fall nur die Personalabteilung.

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Verstanden, ich habe gerade mit dem BR Rücksprache gehalten, da wurde mir mitgeteilt, dass man nicht aus befristeten Verträgen rauskommt. Persönlich sehe ich das anders, da mein Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem §30 TVÖD geschlossen worden ist und daraus auch die Fristen und die Möglichkeit einer Kündigung resultieren.

Levana:
Mal ganz blöd gefragt: was will der AG machen wenn du nicht auf Arbeit kommst? Dich kündigen?

Solange man keine Porduktionsausfälle o.Ä. verursacht das Schadensersatzansprüche nach sich zieht... oder frage nach einem Aufhebungsvertrag.

Elmosaft:
Das Stimmt, dass wäre eine Option, wobei ich eine ordentliche Kündigung grundsätzlich bevorzuge.  Mit der Aussage vom BR bin ich mir auch nicht ganz sicher, da ich deren Kenntnisstand zum TV eher als gering einschätze.

WasDennNun:

--- Zitat von: Elmosaft am 18.05.2022 14:51 ---Verstanden, ich habe gerade mit dem BR Rücksprache gehalten, da wurde mir mitgeteilt, dass man nicht aus befristeten Verträgen rauskommt.
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einvernehmliche Auflösungsverträge gehen immer, also erstmal üblicher Bullshit vom BR/PR

--- Zitat ---Persönlich sehe ich das anders, da mein Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem §30 TVÖD geschlossen worden ist und daraus auch die Fristen und die Möglichkeit einer Kündigung resultieren.

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Grundsätzlich ist eine Taktik:
Kündigen wie man es für richtig hält, wenn der AG nicht dagegen klagt, wird die Kündigung rechtswirksam.
(so habe ich es zumindest verstanden)

Das einzige was einem zunächst droht ist halt ein Arbeitszeugnis, welches unschön ist, weil eben die "illegale" Kündigung dort drin steht.

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