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Wochenende gilt (nicht)!? bei Ruhezeit wegen Urlaubsabgeltung?

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lalahanniff:
Hallo,

wenn ein AV zum 31.3. geendet hat, 8,5 Urlaubstage abgegolten worden sind, dann hat man doch erst Anspruch ab dem 13.4., weil die Wochenenden quasi nicht als Urlaub zählen, richtig?

Aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?

Danke.

Gruß

Isie:
Falls du die Fälligkeit der Urlaubsabgeltung meinst: Diese war mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig, also mit Ablauf des 31.03.

lalahanniff:
Sorry, zu schnell weggeschickt ... Ich meine den Anspruch auf AlG I!

maiklewa:
Ich kenne mich nicht wirklich mit dem SGB III und den Kommentierungen aus, daher nur meine Einschätzung:

Gab es Urlaubstage, die man nicht hat nehmen können, erhält man Urlaubsabgeltung. Ist man nicht über das Arbeitsverhältnis hinaus nicht länger krank, ruht der Anspruch auf AlG I für die Tage, die man noch hätte Urlaub nehmen können.

Bei 8,5 Urlaubstagen, ist man beim Urlaubsende 13.4., vom 1.4. an gerechnet. Wochenendtage ausgenommen, da die in aller Regel eh frei sind.

Genau genommen ist man den halben 13.4. im Urlaub und den anderen halben 13.4. arbeitslos.

Ich weiß aber nicht, ob das so korrekt ist, da man ja eigentlich so nicht rechnen kann (und darf?), weil das AV ist ja beendet und wenn man ab 1.4. arbeitslos ist, bekommt man für jeden Tag AlG I, also auch für Wochenendtage. Ob es dann nicht richtiger wäre, die 8,5 Tage an dem 1.4. so zu rechnen, dass man beim 9.4. landet und ab den 9.4. AlG I-Anspruch und für konkret den 9.4. das hàlftige AlG I, wäre für mich auch logisch und sogar logischer.

Vllt kennt sich hier ja jemand konkret gut aus?

Lars73:
Es wird basierend auf der vorherigen Regelung beim Arbeitgeber berechnet. Also auch kein Anspruch auf ALG 1 für die umschlossenen Wochenenden. Man bekommt aber ja auch Urlaub ausbezahlt bezogen auf die Arbeitstage und nicht Kalendertage.

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