Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Bearbeitungsgebühr Strafzettel
Organisator:
--- Zitat von: Lars73 am 18.05.2022 15:13 ---Das im Verwaltungsrecht die Hürden höher sind als bei zivilrechtlichen Ansprüchen ist auch klar. Du suchst immer noch die falschen Entscheidungen...
--- End quote ---
--- Zitat von: Organisator am 18.05.2022 08:06 ---Es ist auch einigermaßen egal, ob Fahrlässig oder nicht. Der AG wird sicherlich eine Regelung für die Kosten zusätzlich zum Strafzettel getroffen haben. Zweckmäßig ist es daher nur, diese Regelung in Erfahrung zu bringen.
Erst mit Kenntnis dieser Regelung hat es Sinn zu überprüfen, ob sie rechtmäßig ist.
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Stressant:
Update:
Wir haben in einer Organisationsanweisung folgendes zu stehen:
"Sämtliche Folgen aus einem strafrechtlich relevanten oder ordnungswidrigen Verhalten tragen die Beschäftigten selbst"
Und ich habe die Rechnung von der Mietfirma bekommen und soll diese selber als Privatperson begleichen. Jedoch wusste ich vorher nicht, dass mein Arbeitgeber ein Vertrag mit einem Dienstleister hat, der für die Bearbeitung eines Strafzettels 30€ verlangt.
Mir wurde schon "gedroht", dass wenn ich das nicht zahle, aufpassen sollte, da mein befristeter Vertrag nicht verlängert wird, da meine Arbeitsleistung irrelevant sei, wenn so ein Fall offen bleibe.
Weiß jemand, welche rechtlichen Konsequenzen das haben kann, wenn ich das nicht zahle? Weil ich habe ja keinen Vertrag mit dem Autoverleiher und finde es merkwürdig eine Rechnung zu bezahlen, die gar nicht an mich gerichtet ist.
SVA:
Der Arbeitgeber braucht keinen Grund, um Dir keinen neuen befristeten oder unbefristeten Vertrag anzubieten. Eine Konsequenz kann also der Verzicht auf ein solches Angebot sein.
WasDennNun:
Also AG zahlt an Dienstleister
AG stellt Forderung an AN
AN zahlt nicht, AG holt sich das Geld von AN via Entgeltabrechnung (egal ob er es darf oder nicht)
AN muss klagen...
was_guckst_du:
..wie hoch ist denn die Gebühr und lohnt es sich dafür überhaupt, ein Fass aufzumachen?...
...die genannte Organisationanweisung halte ich für rechtlich zumindest bedenklich...(z.B. gibt es für Beamte gesetzliche Regelungen, die dieser Anweisung entgegen stehen)...
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