Autor Thema: [NW] Berechnung Erfahrungsstufe für Verbeamtung bei Wegfall der zweiten Stufe  (Read 2461 times)

armdran

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Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich seitens der Personalabteilung keine klaren Antworten bekommen.

Folgender Fall: Ich bin 42 Jahre alt und könnte mich jetzt noch zum 1.6. in NRW verbeamten lassen. Meine Stelle ist mit E12 bzw. A12 bewertet. Momentan habe ich diese als E12 Stufe 6 intus. Mein höchster Bildungsabschluss ist eine Master in Informatik. Anerkannt wurde mir für meine Laufbahn allerdings nur mein Bachelor, weshalb ich in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes kommen soll. Das wäre dann als Einstiegsamt eine A10. Zur Berechnung der Stufe stehen mir 236 Monate an anrechnungsfähiger Zeit zur Verfügung. Laut Personalamt ist das dann Stufe 8 und voraussichtlich zum 1.8.2023 die Stufe 9.

Meine Frage jetzt an euch: Wie ist die zum 2.2.2022 wegfallende zweite Stufe in der A10 zu berechnen?
Zitat von den Seiten der Finanzverwaltung:
In den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 werden rückwirkend zum 01.01.2022 die Erfahrungsstufen 1 und 2 der Grundgehaltstabelle gestrichen. Die bisher in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 vorhandenen Personen werden rückwirkend zum 01.01.2022 kraft Gesetzes in die Erfahrungsstufe 3 übergeleitet. Ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich. Für die übergeleiteten Personen beginnt die zweijährige Stufenlaufzeit in der Erfahrungsstufe 3 mit dem Tag der gesetzlichen Überleitung.

Die obige Rechnung geht davon aus, dass ich nämlich zwei Jahre zum Erreichen der Stufe 2 abgezogen bekomme. Ist das so richtig?

Leider muss ich hier so um jede Erfahrungsstufe kämpfen, da der Wechsel von E12/6 zu A10/8 finanziell sehr bitter ist. Ich bin verheiratetet und habe zwei Kindern. Im direkten Vergleich werde ich da ca. 400€ netto weniger pro Monat haben und natürlich behält es sich der Dienstherr (nicht meine Fachabteilung) vor, dann erstmal zu schauen, wann eine Beförderung zu A11 und A12 möglich sein wird.

Ich finde es schon sehr unverschämt, dass ich dann bald als A10er der Teamleiter von zwei Personen sein werde, die beide höhere Gehaltsgruppen haben werden.

Vielen Dank für eure Hilfe!
« Last Edit: 18.05.2022 01:46 von Admin2 »

clarion

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Hallo,

ich fürchte das verstehst Du falsch. Für Personen, die zum 2.2.22 nicht in der Stufe 1 oder 2 sind, ändert sich gar nichts.

Warum lässt Du Dich denn überhaupt verbeamten? Zunächst weniger Kohle, dann hohe Altersrückstellungen in der PKV? Weniger Flexibilität bei der Arbeitsgeberwahl!

Dass man grundsätzlich im Eingangsamt verbeamtet wird gehört zum System, ebenso dass alle Ämter durchlaufen werden müssen. Winkt denn wenigstens am Horizont auch eine A13?

WasDennNun

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Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich seitens der Personalabteilung keine klaren Antworten bekommen.

Folgender Fall: Ich bin 42 Jahre alt und könnte mich jetzt noch zum 1.6. in NRW verbeamten lassen. Meine Stelle ist mit E12 bzw. A12 bewertet. Momentan habe ich diese als E12 Stufe 6 intus. Mein höchster Bildungsabschluss ist eine Master in Informatik.
Klingt so, als ob du nachdem Masterstudium dich bisher nur im öD auf nicht ausbildungsgerechten Stellen erfolgreich beworben hast. Sprich dein Master war also beruflich für die Katz. Schade.
Folglich ist dir die Sicherheit in deinem Job am wichtigsten.
Wenn du TV-L bist, dann könntest du ja versuchen eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 zu bekommen.
Anstelle dich einem Dienstherren mit Leib und Seele zu verpflichten.
Zitat
Ich finde es schon sehr unverschämt, dass ich dann bald als A10er der Teamleiter von zwei Personen sein werde, die beide höhere Gehaltsgruppen haben werden.
Nein, das ist nicht unverschämt, sondern liegt in der Natur des besonderen Dienst und Treue Verhältnisses, welches man als Beamter hat.
Darüber solltest du dir im klaren werden, wenn du Beamter wirst.
Ohne sich zu bewegen wirst du also irgendwann (~10 Jahren) in der A12 landen, ob das dann monetär ein Gewinn für dich darstellt, könntest du ja leicht ausrechnen.
Wer jedoch wegen des Geldes Beamter wird, der wird erfahrungsgemäß sehr viel negative Gefühle erleben.

PKV für dich und evtl. für deine Kinder hast du hoffentlich schon mit bedacht.

Wenn ich mich an deiner Stelle irgendwohin verbeamten lassen würde, dann zur A13h alles andere ist doch eine Sackgasse und lohnt nicht.

armdran

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Hallo,

ich fürchte das verstehst Du falsch. Für Personen, die zum 2.2.22 nicht in der Stufe 1 oder 2 sind, ändert sich gar nichts.

Warum lässt Du Dich denn überhaupt verbeamten? Zunächst weniger Kohle, dann hohe Altersrückstellungen in der PKV? Weniger Flexibilität bei der Arbeitsgeberwahl!

Dass man grundsätzlich im Eingangsamt verbeamtet wird gehört zum System, ebenso dass alle Ämter durchlaufen werden müssen. Winkt denn wenigstens am Horizont auch eine A13?
Hi, dankei für deine Antwort.
Die Idee meiner Abteilung ist meine Probezeit auf ein Jahr zu verkürzen und mich dann gemäß der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) vom 21.06.2016  Paragraph 7 Absatz 3:

Abweichend von Absatz 2 Nummer 2 ist eine Beförderung nach Beendigung der Probezeit zulässig, wenn sich die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet hat und dies in einer Beurteilung während der Probezeit nach § 5 Absatz 1 Satz 7 festgestellt wurde.


auf die A11 zu setzen und dann ein weiteres Jahr später auf die A12. Aber in irgendeiner Form was schriftliches, dass es so (oder anders) laufen kann, bekomme ich natürlich nicht. Von daher ist das nur ein Lippenbekenntnis und ich habe da so meine Zweifel, dass die Verwaltung dem Antrag der Fachabteilung folgen wird. Aktuell will man mich wohl nur sehr billig binden. Von den Aufgaben her würde meine Masterabschluss passen. Nur die Beamtenlaufbahn ist halt die falsche.

Langfristig soll es dann auch eine A13 werden, was aber einen Laufbahnwechsel beinhaltet, wo ich mit meinem Master eigentlich auch nicht so wirklich gut drauf passe.

clarion

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Hallo,

es gibt auch A13 gehobener Dienst (Endamt im gD). Das wäre kein Laufbahnwechsel.

Das Durchbefördern ist möglich und wird bei halbwegs Good Will bei allen Beteiligten nach Möglichkeit auch gemacht. Aber es gibt Unwägbarkeiten, die nicht in der Hand der Hausspitze liegen. Dazu gehören insbesondere Haushaltssperren und Beförderungsstopps im Umfeld von Wahlen und Haushaltskonsolidierungen. Daher wird es schriftliche Zusagen natürlich nicht geben.

Vielleicht nimmst Du Dir mal eine halbe Stunde und machst mit Excel ein paar Zahlenspiele. Bis zum Break Even Point könnte es schon ein paar Jahre dauern. Wenn Du gesund alt wirst, dann hat es sich vermutlich am Ende Deines Leben wegen der Pension schlussendlich gelohnt. Wobei die VBL auch soooo schlecht nicht ist.

WasDennNun

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Hi, dankei für deine Antwort.
Die Idee meiner Abteilung ist meine Probezeit auf ein Jahr zu verkürzen und mich dann gemäß der Verordnung über die Laufbahnen
[...]
auf die A11 zu setzen und dann ein weiteres Jahr später auf die A12. Aber in irgendeiner Form was schriftliches, dass es so (oder anders) laufen kann, bekomme ich natürlich nicht.
Nein, natürlich nicht, dass wäre auch nicht rechtmäßig.
Bei uns hängt das ganz auch noch von der "Rückennummer" ab, ob man befördert wird.
Kann ja sein, dass bei euch gewürfelt wird, glaube ich aber nicht.
Zitat
Von daher ist das nur ein Lippenbekenntnis und ich habe da so meine Zweifel, dass die Verwaltung dem Antrag der Fachabteilung folgen wird. Aktuell will man mich wohl nur sehr billig binden. Von den Aufgaben her würde meine Masterabschluss passen. Nur die Beamtenlaufbahn ist halt die falsche.
Ja, offensichtlich wirst du entweder belogen oder deine Ahnungslosigkeit wird ausgenutzt oder die glauben selber dran, dass die es machen können und verschweigen die Pitfalls...
Zitat
Langfristig soll es dann auch eine A13 werden, was aber einen Laufbahnwechsel beinhaltet, wo ich mit meinem Master eigentlich auch nicht so wirklich gut drauf passe.
Bevor du Beamter wirst, solltest du dich wirklich etwas mehr mit dem Beamtentum auseinandersetzen.
Klar kannst du auch A13 werden (idR so in 1X jahren, wenn du einen entsprechenden gD Posten gefunden hast und vorher A12 wurdest und deine Beurteilungen gut genug waren)
Und mit einem Master könntest du locker bei A13 hD einsteigen, wenn du eine entsprechende Posten suchen würdest.


Ich habe als Dipl. Informatiker mehrfach diese Möglichkeit ausgeschlossen, weil ich mehr vom Leben haben wollte als meinem Dienstherren zu dienen.
Kind und Kegel trotzdem durchgebracht und munter zwischen öD und pW gewechselt.


Also pass bitte auf und sei nicht Naiv.
Informatiker mit Master die sich auf A13 verbeamten lassen, werden durchaus in Bonn etc. gesucht.

Organisator

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Leider muss ich hier so um jede Erfahrungsstufe kämpfen, da der Wechsel von E12/6 zu A10/8 finanziell sehr bitter ist. Ich bin verheiratetet und habe zwei Kindern. Im direkten Vergleich werde ich da ca. 400€ netto weniger pro Monat haben und natürlich behält es sich der Dienstherr (nicht meine Fachabteilung) vor, dann erstmal zu schauen, wann eine Beförderung zu A11 und A12 möglich sein wird.

Ich finde es schon sehr unverschämt, dass ich dann bald als A10er der Teamleiter von zwei Personen sein werde, die beide höhere Gehaltsgruppen haben werden.


Abgesehen davon, dass eine Verbeamtung neben finanziellen Aspekten noch viele andere Folgen hat, warum willst du dich denn verbeamten lassen, wenns schon beim Geld nicht passt?

Ansonsten spiegeln Entgelt- und Besoldungsgruppen außer bei der Bundeswehr keine Hirarchie wider.

armdran

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Es würde ja langfristig beim Geld passen, wenn ich den (mindestens) die A12 bekommen würde. Wenn das sauber durchläuft (ein Jahr Probe, dann A11 und dann nach einem weiteren Jahr die A12), würde ich ab 2030 finanziell besser da stehen.

Außerdem sind die Chancen weiter hoch zu kommen in der Beamtenlaufbahn besser. Im TV-L würde ich bis an das Ende aller Tage in der E12 bleiben, da es hier einfach keine Stellen gibt. Auch denke ich das die PKV und Pension besser sind als GKV und Rente+VBL.

Auch wenn ich es in meinem Fall für ziemlich bescheuert halte diese Laufbahn von A10 zu A11 zu A12 zu durchlaufen. Ich habe schließlich die fachlichen Qualifikationen, sonst wäre ich ja nicht in der E12. Aber das sind nun mal die Regeln.

Ähnlich dämlich finde ich, dass man im TV-L bei einer Höhergruppierung ggf. runter gestuft wird und seine bisherige angesammelte Arbeitszeit zum Erreichen der nächsten Stufe resettet wird. Wohingegen Beamte die angesammelte Zeit behalten.

Aber wir schweifen hier ab...
Meine Ursprungsfrage bezog sich ja auf die Stufenzuordnung. Ich werde also zwei Jahre meiner Erfahrung zum Erreichen der dritten Stufe verlieren, weil es diese aktuell noch gibt?


Organisator

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Es würde ja langfristig beim Geld passen, wenn ich den (mindestens) die A12 bekommen würde. Wenn das sauber durchläuft (ein Jahr Probe, dann A11 und dann nach einem weiteren Jahr die A12), würde ich ab 2030 finanziell besser da stehen.

Außerdem sind die Chancen weiter hoch zu kommen in der Beamtenlaufbahn besser. Im TV-L würde ich bis an das Ende aller Tage in der E12 bleiben, da es hier einfach keine Stellen gibt. Auch denke ich das die PKV und Pension besser sind als GKV und Rente+VBL.

Auch wenn ich es in meinem Fall für ziemlich bescheuert halte diese Laufbahn von A10 zu A11 zu A12 zu durchlaufen. Ich habe schließlich die fachlichen Qualifikationen, sonst wäre ich ja nicht in der E12. Aber das sind nun mal die Regeln.

Ähnlich dämlich finde ich, dass man im TV-L bei einer Höhergruppierung ggf. runter gestuft wird und seine bisherige angesammelte Arbeitszeit zum Erreichen der nächsten Stufe resettet wird. Wohingegen Beamte die angesammelte Zeit behalten.

Aber wir schweifen hier ab...
Meine Ursprungsfrage bezog sich ja auf die Stufenzuordnung. Ich werde also zwei Jahre meiner Erfahrung zum Erreichen der dritten Stufe verlieren, weil es diese aktuell noch gibt?

Auch wenns weiter abschweifen ist...
Du bist E 12, du hast einen Master. Du bist im IT-Bereich. Im Tarifbereich ists daher viel einfacher möglich, schneller weiterzukommen und viel (mehr) Geld zu verdienen. E13, E14 - kein Problem. IT-Zulage - ebenso. Verkürzung der Stufenlaufzeit - auch möglich.
Wenn du nicht lebenslang bei deiner jetzigen Behörde bleiben willst, würde ich mir das mit der Verbeamtung sehr gut überlegen, zumal es eben keine Gewissheit gibt einigermaßen schnell befördert zu werden.

Pension vs. Rente+Betriebsrente macht keinen entscheidenden Unterschied
PKV dürfte auch jetzt schon gehen

Haste mal über die weiteren Beamtenpflichten nachgedacht (und wenn es nur mehr Arbeit pro Woche und kein Weihnachtsgeld ist...)

clarion

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@armdran, ja, ein bleibt bei den berechneten Stufen.

WasDennNun

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Es würde ja langfristig beim Geld passen, wenn ich den (mindestens) die A12 bekommen würde. Wenn das sauber durchläuft (ein Jahr Probe, dann A11 und dann nach einem weiteren Jahr die A12), würde ich ab 2030 finanziell besser da stehen.
Und wann, wenn du 8 Jahre brauchst um die 12 zu erreichen? Du hast kein Anspruch auf die Beförderung nach A12 und ggfls. gibt es externe Dinge die eine Beförderung verzögern und verhindern, die du und dein Dienstherr nicht in der Hand hat.
Und A13er Stelle gD sind bei euch wie Sand am mehr für ITler vorhanden?

Um das von Organisator gesagte mal aufzugreifen und ist nicht Böse gemeint:
Wie schlecht muss dein Masterabschluss sein, dass du dich so unter Wert verkaufst?

Wenn du Beamter werden willst (obwohl es den Anschein hat, dass du null Plan hast was das bedeutet!), dann doch bitte durch deine hD Befähigung direkt in der A13 hD
oder halt dorthin gehen wo du mit deiner Ausbildung (und hoffentlich auch durch deine Befähigungen)  80T€ als Einstiegsgehalt erwarten kannst.

EiTee

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Einem Bekannten bei einer obersten Behörde mit einer E11 wurde die Verbeamtung im gD angeboten. Die Verbeamtung wurde damals, netterweise, zum 1.12 durchgeführt, so dass er die JSZ noch bekam. Versprochen wurde ihm, dass er jedes Jahr befördert wird. Auch wurde gesagt, dass er sich um die Anerkennung von Zeiten keine Gedanken machen müsse, das wird vom Amtswegen erledigt und maximal positiv für ihn beschieden. Nach seiner Rechnung und der, die ihm die Behörde schmackhaft machte, müsste er dieses Jahr auf A13 befördert werden.

Das Ende vom Lied, er ist immer noch A9 und das seit 3 Jahren, ob es jetzt zum 4ten Geburtstag am 1.12 klappt? oder zu irgendeinem anderen Datum? man darf gespannt sein. Die Zeiten wurden auch hart gekappt, womit das Minus zur TB knapp vierstellig ist, netto!

Die Vorredner berichten daher Dinge, die nicht der Phantasie entspringen. Wie auch bereits erwähnt, einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht, auch wenn man dies schriftlich bekommen würde, entfaltet dies keine rechtliche Bindung. Aber, no risk no fun!