Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NW] Berechnung Erfahrungsstufe für Verbeamtung bei Wegfall der zweiten Stufe

(1/3) > >>

armdran:
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich seitens der Personalabteilung keine klaren Antworten bekommen.

Folgender Fall: Ich bin 42 Jahre alt und könnte mich jetzt noch zum 1.6. in NRW verbeamten lassen. Meine Stelle ist mit E12 bzw. A12 bewertet. Momentan habe ich diese als E12 Stufe 6 intus. Mein höchster Bildungsabschluss ist eine Master in Informatik. Anerkannt wurde mir für meine Laufbahn allerdings nur mein Bachelor, weshalb ich in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes kommen soll. Das wäre dann als Einstiegsamt eine A10. Zur Berechnung der Stufe stehen mir 236 Monate an anrechnungsfähiger Zeit zur Verfügung. Laut Personalamt ist das dann Stufe 8 und voraussichtlich zum 1.8.2023 die Stufe 9.

Meine Frage jetzt an euch: Wie ist die zum 2.2.2022 wegfallende zweite Stufe in der A10 zu berechnen?
Zitat von den Seiten der Finanzverwaltung:
In den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 werden rückwirkend zum 01.01.2022 die Erfahrungsstufen 1 und 2 der Grundgehaltstabelle gestrichen. Die bisher in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 vorhandenen Personen werden rückwirkend zum 01.01.2022 kraft Gesetzes in die Erfahrungsstufe 3 übergeleitet. Ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich. Für die übergeleiteten Personen beginnt die zweijährige Stufenlaufzeit in der Erfahrungsstufe 3 mit dem Tag der gesetzlichen Überleitung.

Die obige Rechnung geht davon aus, dass ich nämlich zwei Jahre zum Erreichen der Stufe 2 abgezogen bekomme. Ist das so richtig?

Leider muss ich hier so um jede Erfahrungsstufe kämpfen, da der Wechsel von E12/6 zu A10/8 finanziell sehr bitter ist. Ich bin verheiratetet und habe zwei Kindern. Im direkten Vergleich werde ich da ca. 400€ netto weniger pro Monat haben und natürlich behält es sich der Dienstherr (nicht meine Fachabteilung) vor, dann erstmal zu schauen, wann eine Beförderung zu A11 und A12 möglich sein wird.

Ich finde es schon sehr unverschämt, dass ich dann bald als A10er der Teamleiter von zwei Personen sein werde, die beide höhere Gehaltsgruppen haben werden.

Vielen Dank für eure Hilfe!

clarion:
Hallo,

ich fürchte das verstehst Du falsch. Für Personen, die zum 2.2.22 nicht in der Stufe 1 oder 2 sind, ändert sich gar nichts.

Warum lässt Du Dich denn überhaupt verbeamten? Zunächst weniger Kohle, dann hohe Altersrückstellungen in der PKV? Weniger Flexibilität bei der Arbeitsgeberwahl!

Dass man grundsätzlich im Eingangsamt verbeamtet wird gehört zum System, ebenso dass alle Ämter durchlaufen werden müssen. Winkt denn wenigstens am Horizont auch eine A13?

WasDennNun:

--- Zitat von: armdran am 17.05.2022 17:34 ---Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich seitens der Personalabteilung keine klaren Antworten bekommen.

Folgender Fall: Ich bin 42 Jahre alt und könnte mich jetzt noch zum 1.6. in NRW verbeamten lassen. Meine Stelle ist mit E12 bzw. A12 bewertet. Momentan habe ich diese als E12 Stufe 6 intus. Mein höchster Bildungsabschluss ist eine Master in Informatik.
--- End quote ---
Klingt so, als ob du nachdem Masterstudium dich bisher nur im öD auf nicht ausbildungsgerechten Stellen erfolgreich beworben hast. Sprich dein Master war also beruflich für die Katz. Schade.
Folglich ist dir die Sicherheit in deinem Job am wichtigsten.
Wenn du TV-L bist, dann könntest du ja versuchen eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 zu bekommen.
Anstelle dich einem Dienstherren mit Leib und Seele zu verpflichten.

--- Zitat ---Ich finde es schon sehr unverschämt, dass ich dann bald als A10er der Teamleiter von zwei Personen sein werde, die beide höhere Gehaltsgruppen haben werden.

--- End quote ---
Nein, das ist nicht unverschämt, sondern liegt in der Natur des besonderen Dienst und Treue Verhältnisses, welches man als Beamter hat.
Darüber solltest du dir im klaren werden, wenn du Beamter wirst.
Ohne sich zu bewegen wirst du also irgendwann (~10 Jahren) in der A12 landen, ob das dann monetär ein Gewinn für dich darstellt, könntest du ja leicht ausrechnen.
Wer jedoch wegen des Geldes Beamter wird, der wird erfahrungsgemäß sehr viel negative Gefühle erleben.

PKV für dich und evtl. für deine Kinder hast du hoffentlich schon mit bedacht.

Wenn ich mich an deiner Stelle irgendwohin verbeamten lassen würde, dann zur A13h alles andere ist doch eine Sackgasse und lohnt nicht.

armdran:

--- Zitat von: clarion am 17.05.2022 19:39 ---Hallo,

ich fürchte das verstehst Du falsch. Für Personen, die zum 2.2.22 nicht in der Stufe 1 oder 2 sind, ändert sich gar nichts.

Warum lässt Du Dich denn überhaupt verbeamten? Zunächst weniger Kohle, dann hohe Altersrückstellungen in der PKV? Weniger Flexibilität bei der Arbeitsgeberwahl!

Dass man grundsätzlich im Eingangsamt verbeamtet wird gehört zum System, ebenso dass alle Ämter durchlaufen werden müssen. Winkt denn wenigstens am Horizont auch eine A13?

--- End quote ---
Hi, dankei für deine Antwort.
Die Idee meiner Abteilung ist meine Probezeit auf ein Jahr zu verkürzen und mich dann gemäß der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) vom 21.06.2016  Paragraph 7 Absatz 3:

Abweichend von Absatz 2 Nummer 2 ist eine Beförderung nach Beendigung der Probezeit zulässig, wenn sich die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet hat und dies in einer Beurteilung während der Probezeit nach § 5 Absatz 1 Satz 7 festgestellt wurde.

auf die A11 zu setzen und dann ein weiteres Jahr später auf die A12. Aber in irgendeiner Form was schriftliches, dass es so (oder anders) laufen kann, bekomme ich natürlich nicht. Von daher ist das nur ein Lippenbekenntnis und ich habe da so meine Zweifel, dass die Verwaltung dem Antrag der Fachabteilung folgen wird. Aktuell will man mich wohl nur sehr billig binden. Von den Aufgaben her würde meine Masterabschluss passen. Nur die Beamtenlaufbahn ist halt die falsche.

Langfristig soll es dann auch eine A13 werden, was aber einen Laufbahnwechsel beinhaltet, wo ich mit meinem Master eigentlich auch nicht so wirklich gut drauf passe.

clarion:
Hallo,

es gibt auch A13 gehobener Dienst (Endamt im gD). Das wäre kein Laufbahnwechsel.

Das Durchbefördern ist möglich und wird bei halbwegs Good Will bei allen Beteiligten nach Möglichkeit auch gemacht. Aber es gibt Unwägbarkeiten, die nicht in der Hand der Hausspitze liegen. Dazu gehören insbesondere Haushaltssperren und Beförderungsstopps im Umfeld von Wahlen und Haushaltskonsolidierungen. Daher wird es schriftliche Zusagen natürlich nicht geben.

Vielleicht nimmst Du Dir mal eine halbe Stunde und machst mit Excel ein paar Zahlenspiele. Bis zum Break Even Point könnte es schon ein paar Jahre dauern. Wenn Du gesund alt wirst, dann hat es sich vermutlich am Ende Deines Leben wegen der Pension schlussendlich gelohnt. Wobei die VBL auch soooo schlecht nicht ist.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version