Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NW] Berechnung Erfahrungsstufe für Verbeamtung bei Wegfall der zweiten Stufe

<< < (3/3)

WasDennNun:

--- Zitat von: armdran am 18.05.2022 10:39 ---Es würde ja langfristig beim Geld passen, wenn ich den (mindestens) die A12 bekommen würde. Wenn das sauber durchläuft (ein Jahr Probe, dann A11 und dann nach einem weiteren Jahr die A12), würde ich ab 2030 finanziell besser da stehen.

--- End quote ---
Und wann, wenn du 8 Jahre brauchst um die 12 zu erreichen? Du hast kein Anspruch auf die Beförderung nach A12 und ggfls. gibt es externe Dinge die eine Beförderung verzögern und verhindern, die du und dein Dienstherr nicht in der Hand hat.
Und A13er Stelle gD sind bei euch wie Sand am mehr für ITler vorhanden?

Um das von Organisator gesagte mal aufzugreifen und ist nicht Böse gemeint:
Wie schlecht muss dein Masterabschluss sein, dass du dich so unter Wert verkaufst?

Wenn du Beamter werden willst (obwohl es den Anschein hat, dass du null Plan hast was das bedeutet!), dann doch bitte durch deine hD Befähigung direkt in der A13 hD
oder halt dorthin gehen wo du mit deiner Ausbildung (und hoffentlich auch durch deine Befähigungen)  80T€ als Einstiegsgehalt erwarten kannst.

EiTee:
Einem Bekannten bei einer obersten Behörde mit einer E11 wurde die Verbeamtung im gD angeboten. Die Verbeamtung wurde damals, netterweise, zum 1.12 durchgeführt, so dass er die JSZ noch bekam. Versprochen wurde ihm, dass er jedes Jahr befördert wird. Auch wurde gesagt, dass er sich um die Anerkennung von Zeiten keine Gedanken machen müsse, das wird vom Amtswegen erledigt und maximal positiv für ihn beschieden. Nach seiner Rechnung und der, die ihm die Behörde schmackhaft machte, müsste er dieses Jahr auf A13 befördert werden.

Das Ende vom Lied, er ist immer noch A9 und das seit 3 Jahren, ob es jetzt zum 4ten Geburtstag am 1.12 klappt? oder zu irgendeinem anderen Datum? man darf gespannt sein. Die Zeiten wurden auch hart gekappt, womit das Minus zur TB knapp vierstellig ist, netto!

Die Vorredner berichten daher Dinge, die nicht der Phantasie entspringen. Wie auch bereits erwähnt, einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht, auch wenn man dies schriftlich bekommen würde, entfaltet dies keine rechtliche Bindung. Aber, no risk no fun!

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version