Autor Thema: [Allg] Beaufsichtigung von Abiturklausuren (Dienstpflicht oder Mehrarbeit ?)  (Read 4367 times)

loustead

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Sachverhalt: Im Abitur werden Kollegen zur Beaufsichtigung der Abiturklausuren eingesetzt. Wenn nun jemand eine sechsstündige Aufsicht geführt wird, so müsste dies nach meiner Auffassung als sechs gehaltene Unterrichtsstunden gezählt werden. Laut Schulleitung sei dies aber nicht so, die Stunden fielen unter die allg. Dienstpflicht.

Wo kann ich etwas mehr Rechtssicherheit dazu erlangen ?

Paragraph 60 des NBG und die Nds. ArbZVO enthalten dazu meiner Meinung nach nichts Konkretes.

Der Erlass (SVBL 10/27 zum Flexiblen Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte) regelt in Punkt 4.2.5 diesen Sachverhalt auch nicht.
« Last Edit: 20.05.2022 14:37 von Admin2 »

photosynthese

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Ich antworte hier für NRW: Die Mitwirkung an schulischen Prüfungen ist in § 10 ADO geregelt und als separate Dienstpflicht aufgeführt, daraus ergibt sich der fehlende Anspruch auf Mehrarbeitsabrechnung/-vergütung. An einer gut organisierten Dienststelle sollte das allerdings durch den entsprechenden Ausfall des Unterrichts der Abiturfächer aufgerechnet werden und insofern nur selten bis gar nicht Kolleg*innen betreffen, bei denen ein entsprechender Ausfall nicht vorhanden ist. Hier ist es auch so, dass man am Prüfungstag im eigenen Kurs ohnehin von Beginn bis Ende der Prüfung anwesend sein muss, die Übernahme der Aufsicht findet also während ohnehin verpflichtender Anwesenheit statt.

Die Regelung in Niedersachsen ist mir nicht wörtlich bekannt, ich würde aber in der entsprechenden ADO eine gleichlautende Formulierung wie in NRW vermuten, sodass das generell rechtens wäre.

Fragmon

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Es sollen hier wirklich Absitzstunden auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden? In Niedersachsen haben Gymnasien 23,5 Unterrichtsstunden ~ 17 Zeitstunden Unterrichtsverpflichtung. Die allgemeine Arbeitszeit für Beamte beträgt 40 Wochenstunden. Somit pro Woche noch 23 Stunden für Vor- und Nachbereitung. Ob und wie sich der Schulleiter diesen "Freistunden" bedient ist durch das Direktionsrecht gedeckt.

Hiko

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@Fragmon:

Es gibt ganze Jobs, die fast nur aus einer Beaufsichtigung von Menschen oder Gebäuden bestehen. Hier qualitativ zu unterscheiden und die Aufsichtszeit als "Absitzstunden" abzutun, finde ich ziemlich frech. Der Bereich Arbeits- und Freizeit ist aufgrund mangelnder Zeiterfassung eh schon so oft schwammig, dass viele zu unbezahlter Mehrarbeit neigen. Insbesondere am Gymnasium ergeben alle Studien zur Arbeitszeiterfassung, dass Lehrkräfte deutlich über dem Soll von 40/41 Stunden liegen. Wird nur nirgendwo erfasst.

Du hast als Lehrkraft kaum Möglichkeiten, ein Mehr an Arbeit in Form von Mehrarbeit geltend zu machen. Die Crux erklärt sich daraus, dass die 23,5 (oder in NRW 25,5) Stunden für alle Kollegen gelten. Jedoch hat nicht jeder (gleich viele) Korrekturgruppen, ist nicht jeder Klassenleiter, fährt nicht jeder für 5 Tage als 24-Stunden-Betreuer mit auf Klassenfahrten, arbeitet nicht jeder in Arbeitskreisen zur Schulförderung mit, nicht jeder organisiert das Schulfest, ...
Schule funktioniert genau genommen nur dadurch, dass es so viele gibt, die über das Normalmaß hinaus arbeiten – die gleichen weit mehr als das aus, was so manch ein "ruhige Kugel"-Kollege weniger machen könnte. Schule ist ja nicht nur reine Unterrichtszeit.

Und das ist kein Problem, das durch die Schulleitung verursacht wird. Das ist ein strukturelles Problem, weil man das Mehr an Arbeit (Beratungsaufwand am Gymnasium als neue "Hauptschule" im Sinne von Hauptziel aller SuS, Inklusion, Flüchtlinge und Zugezogene, ...) nie in Stellen gespiegelt haben wollte, weil das viel Geld kostet.

Und komm mir bitte nicht mit Entlastungstöpfen.

Zwei Beispiele:
1. Ich habe 0,75 Unterrichtsstunden Entlastung für eine Klassenleitung bekommen. Ich habe aber für eine (!) Problemschülerin über zwei Schuljahre pro Woche locker 2-3 Stunden mit Gesprächen, Telefonaten, Beratung, Koordination verbracht. Ich hatte noch 27 andere SuS in der Klasse.

2. Ich besuche bald einen Zertifikatskurs für Informatik. Zeitaufwand: 7 Zeitstunden pro Kurstag + Nach- und Vorbereitung zu Hause. Entlastung in der Schule: 4 Unterrichtsstunden.

Zum Thema:
Bei uns ist jeder stundenplanrelevante Einsatz auch Mehrarbeit (Gymnasium, NRW). Egal ob Vertretungsstunde oder Klausuraufsicht, die nicht zu Entfall von eigenen Stunden geführt hat.

Poincare

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Die 40/41 Stunden kommen natürlich nur hin, wenn bis auf 6 Wochen auch in den Ferien 40/41 Stunden, also zumindest von 7:30 bis 16:00 gearbeitet wird, im Regelfall. Wenn man im Extremfall in den Ferien gar nicht arbeiten würde, müsste man schon so um die 49-50 Stunden leisten (zumindest in BW).

Ich habe schon mit mehreren Personen gesprochen, die in die Schulverwaltung gewechselt sind, mit regulärer Wochenarbeitszeit/Urlaubsregelung, da hat sich noch keiner über die Arbeitszeitreduzierung im Vergleich zu Lehrkraft/SL gefreut, eher umgekehrt.

Für mich ist der Hauptpunkt, dass die Art der Zeiterfassung es für alle Beteiligten intransparent macht, und da gibt es natürlich Personen, die es ausnutzen, und Personen, die sich ausbeuten. Und am Ende erfassen die wenigsten Lehrkräfte tatsächlich ihre Arbeitszeit und haben selbst nur ein sehr unklare Bild, wie viele Stunden sie tatsächlich arbeiten.

Chrisdus

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Zum Thema:
Bei uns ist jeder stundenplanrelevante Einsatz auch Mehrarbeit (Gymnasium, NRW). Egal ob Vertretungsstunde oder Klausuraufsicht, die nicht zu Entfall von eigenen Stunden geführt hat.

Für NRW lohnt sich der Blick in die BASS 21-22 Nr. 21 (https://bass.schul-welt.de/1056.htm) um zu sehen, dass es so eben genau nicht ist. Die SL ist dafür verantwortlich, entsprechende Abrechnungen vorzunehmen.

Für Prüfungsaufsichten ist genau geregelt, dass diese eben keine Überstunden darstellen.

Abgesehen davon ist es schon ein Entgegenkommen, dass Sie für Tätigkeiten wie die der Klassenleitung Anrechnungsstunden erhalten.

Als Beamter mit A13 oder mehr sollte man sich eigentlich der eigenen Dienstpflichten bewusst sein und der damit einhergehenden vorzüglichen Besoldung im Vergleich zu vergleichbaren Tätigkeiten in der PW.

photosynthese

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Zum Thema:
Bei uns ist jeder stundenplanrelevante Einsatz auch Mehrarbeit (Gymnasium, NRW). Egal ob Vertretungsstunde oder Klausuraufsicht, die nicht zu Entfall von eigenen Stunden geführt hat.

Für NRW lohnt sich der Blick in die BASS 21-22 Nr. 21 (https://bass.schul-welt.de/1056.htm) um zu sehen, dass es so eben genau nicht ist. Die SL ist dafür verantwortlich, entsprechende Abrechnungen vorzunehmen.

Für Prüfungsaufsichten ist genau geregelt, dass diese eben keine Überstunden darstellen.

Richtig. Die Verwirrung entsteht aber sicherlich daher, dass das nur für Prüfungen (in NRW: ZAP, Zentralklausur EF und Abitur) gilt, für normale Klausuraufsichten widersprüchlicherweise nicht, da das als Unterricht und somit ggf. als Mehrarbeit gilt. Der Widerspruch entsteht dadurch, dass es in der normalen Klausuraufsicht im Fremdkurs eine überschaubare Anzahl Aufgaben gibt, im Abitur mit Protokollführung, Informationspflichten etc. allerdings erheblich mehr zu beachten ist. Die Rechtslage ist aber (zumindest in NRW) genau so.

Zitat
Abgesehen davon ist es schon ein Entgegenkommen, dass Sie für Tätigkeiten wie die der Klassenleitung Anrechnungsstunden erhalten.

Das ist in NRW Teil der Selbstverwaltung einer Schule. Es gibt ein gewisses Stundenkontingent, das für verschiedene Aufgaben verteilt werden kann; die Art und Weise wird durch die üblichen Gremien (hier: Lehrer*innenkonferenz->Schulkonferenz) geregelt.

Hiko

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Die 40/41 Stunden kommen natürlich nur hin, wenn bis auf 6 Wochen auch in den Ferien 40/41 Stunden, also zumindest von 7:30 bis 16:00 gearbeitet wird, im Regelfall. Wenn man im Extremfall in den Ferien gar nicht arbeiten würde, müsste man schon so um die 49-50 Stunden leisten (zumindest in BW).

Ich habe schon mit mehreren Personen gesprochen, die in die Schulverwaltung gewechselt sind, mit regulärer Wochenarbeitszeit/Urlaubsregelung, da hat sich noch keiner über die Arbeitszeitreduzierung im Vergleich zu Lehrkraft/SL gefreut, eher umgekehrt.

Für mich ist der Hauptpunkt, dass die Art der Zeiterfassung es für alle Beteiligten intransparent macht, und da gibt es natürlich Personen, die es ausnutzen, und Personen, die sich ausbeuten. Und am Ende erfassen die wenigsten Lehrkräfte tatsächlich ihre Arbeitszeit und haben selbst nur ein sehr unklare Bild, wie viele Stunden sie tatsächlich arbeiten.

Die Studien zur Arbeitszeiterfassung berücksichtigen natürlich auch die Ferien. Insbesondere am Gymnasium liegt man trotz Ferien seit Jahrzehnten deutlich über dem Soll.

@Chrisdus:

Zitat
und der damit einhergehenden vorzüglichen Besoldung im Vergleich zu vergleichbaren Tätigkeiten in der PW.

Es ist immer wieder interessant zu sehen, dass man in diesem Forum hier gerne hinsichtlich der Besoldungsruppen nach oben tritt. Der deutsche Neidmichel wird scheinbar weniger kulturell weitergegeben, als genetisch weitervererbt. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man mit haltlosen Behauptungen aus dem verstaubten Amtsbüro (oder von der Couch in Muttis Wohnzimmer) um sich wirft. Mein Kollege, der Mathematik und Physik unterrichtet, musste jedenfalls gerade laut lachen, als ich ihm die Passage weitergeleitet habe.

Chrisdus

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Das ist in NRW Teil der Selbstverwaltung einer Schule. Es gibt ein gewisses Stundenkontingent, das für verschiedene Aufgaben verteilt werden kann; die Art und Weise wird durch die üblichen Gremien (hier: Lehrer*innenkonferenz->Schulkonferenz) geregelt.

Das ist mir bewusst. Aber es ist ein Entgegenkommen eben genau dieser Gremien, dafür die Anrechnungsstunden zu verwenden. An vielen Schulen ist das nicht der Fall.


Es ist immer wieder interessant zu sehen, dass man in diesem Forum hier gerne hinsichtlich der Besoldungsruppen nach oben tritt. Der deutsche Neidmichel wird scheinbar weniger kulturell weitergegeben, als genetisch weitervererbt. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man mit haltlosen Behauptungen aus dem verstaubten Amtsbüro (oder von der Couch in Muttis Wohnzimmer) um sich wirft. Mein Kollege, der Mathematik und Physik unterrichtet, musste jedenfalls gerade laut lachen, als ich ihm die Passage weitergeleitet habe.

Ich antworte weder aus einem Amtsbüro, noch von Muttis Couch. Daneben kenne ich mich mit dem Arbeitspensum von Korrekturfächern, der Arbeitsbelastung innerhalb eines Schulsystems und der ungleichen Verteilung von Arbeitsbelastungen sehr gut aus.

Ich glaube eher, dass Sie gerade nach "oben" treten. Bleiben Sie ruhig in Ihrem Glauben, unterbezahlt und in der PW wesentlich besser bedient zu sein. Ihre Art des Schreibens ist anmaßend und herablassend.

Hiko

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Ich empfinde nicht, dass ich unterbezahlt bin. Aber auch nicht überbezahlt. Und ich habe es weder im öD, noch in der freien Wirtschaft jemals eingesehen, unbezahlte Überstunden zu machen. In allen Konstellationen kannte bzw. kenne ich meine Verpflichtungen im jeweiligen Arbeits- und Dienstverhältnis. Und die im Dienst empfinde ich oft zutiefst ungleich und ungerecht verteilt (Fürsorgepflicht des Dienstherren!). Und den mangelnden Rückhalt in Gesellschaft und Beamtentum halte ich für gefährlich und bedauerlich und für wenig förderlich. Insbesondere, wenn das einerseits auf Annekdötchen basiert und auf der anderen Seite Allwissenheit für sich beansprucht wird.

Im Netz duzt man sich übrigens. Aber ich weiß, man duzt, wen man möchte. Netz ist Neuland und so.

Chrisdus

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Sie machen hier natürlich einen großen Themenkomplex auf, der aber in der Summe nichts mit dem obigen Beitrag zu tun hat. Ob die Überstundenabrechnung gerecht ist oder nicht, steht auf einem ganz anderen Papier.

Ob die Überstundenabrechnung rechtens und sachlich richtig ist, ist wiederum eine andere Frage.

Trotz alledem teilen Sie auch in Ihrem letzten Beitrag wieder aus. Ob ich Duze oder Sieze ist oftmals auch eine Sache des entgegengebrachten Respekts, also Neuland und so  ;)

Hiko

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Ob die Überstundenabrechnung rechtens und sachlich richtig ist, ist wiederum eine andere Frage.

Das ist sie in den von mir beschriebenen Fällen in meinem ersten Beitrag ja. Darauf wurdest Du ja durch photosynthese hingewiesen.

Trotz alledem teilen Sie auch in Ihrem letzten Beitrag wieder aus. Ob ich Duze oder Sieze ist oftmals auch eine Sache des entgegengebrachten Respekts, also Neuland und so  ;)

Jetzt wird es aber lustig. Ich frage mich gerade, wie ich Dir gegenüber in einer Antwort auf einen anderen Beitrag, noch bevor Du hier im Thema aktiv warst, so respektlos rüberkommen konnte, dass Du in deiner ersten Antwort an mich scheinbar so brüskiert warst, dass Du sofort zum "Sie" gegriffen hast.

Es soll helfen, nicht so viel Angriffsfläche zu bieten, wenn man selber nicht angegangen werden möchte. Dabei würde das Vermeiden von Blödsinn schreiben schon helfen – ob im Neuland-Netz oder im echten Leben.