Autor Thema: [Allg] Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt  (Read 4531 times)

Nordlicht97

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Moin Zusammen,

ich habe mal eine rechtliche Frage, in der Hoffnung, jemand kann mir diese beantworten.

Ich befinde mich in einem Beamtenverhältnis (BaL) und führe überwiegend sachbearbeitende Tätigkeiten aus. Das spielt jedoch auch nicht so die große Rolle.

Hintergrund ist, dass ich Ende März eine Panikattacke erlitten habe und seitdem unter einer generellen Angststörung leide, die mich mitunter sehr beeinträchtigt. Dies gilt nicht nur für den privaten Bereich, sondern besonders auch für den beruflichen.

Kurz gesagt: Aufgrund dieser Geschichte (die ja noch nicht lang zurück liegt), bin in in der Konzentration beeinflusst und schaffe in dieser Zeit einfach nicht mehr so viel, wie ich gerne schaffen würde.
Darum soll’s aber auch gar nicht gehen.

Vor einer Woche erhielt ich dann eine E-Mail meiner Vorgesetzten, dass ich doch ab dem Zeitpunkt jeden Tag zum Dienstschluss einen Tätigkeitsnachweis liefern soll, mit allen Vorgangsnummern und Tätigkeiten, die ich an dem Tag gemacht hab.
Dies muss kein anderer Mitarbeiter machen, sondern nur ich.

Nicht nur, dass dadurch Druck aufgebaut wird (was einer Angststörung nicht gerade förderlich ist), ich fühle mich auch wie ein Mitarbeiter zweiter Klasse.

Ich frage mich jetzt, ob diese Praktik der Kontrolle rechtens ist? Gerade, wenn es nur einen Mitarbeiter allein betrifft?

Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.

Gruß,
Nordlicht
« Last Edit: 19.05.2022 03:12 von Admin2 »

Opa

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #1 am: 18.05.2022 10:03 »
Die Führungskraft müsste die Gründe für ihr Ansinnen benennen. Anlassbezogene Einzelkontrollen (Leistungs- und Verhaltenskontrollen) setzen in der Regel ein förmliches Verfahren voraus, in das je nach Begründung mindestens die Personalstelle, ggf. auch die Personalvertretung einzubeziehen sind.

Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sowie ggf. in der Dienststelle vorhandene Geschäftsanweisungen oder Dienstvereinbarungen, die Möglichkeiten und Grenzen der Fachaufsicht sowie Leistungs- und Verhaltenskontrollen zum Gegenstand haben.

Eine Vorgesetzte, die über ein Minimum an Führungsqualitäten verfügt, wird zudem in dieser Situation ein ausführliches dokumentiertes Mitarbeitergespräch führen anstatt die Kontrolle lapidar per Mail anzukündigen. Thema dieses Gesprächs ist eine festgestellte oder hinreichend begründet vermutete Leistungsabweichung sowie eine Vereinbarung, wie die Normleistung wieder erreicht werden soll und wie dieses Ziel nachgehalten wird. Auch zum Mitarbeitergespräch gibt es ggf. innerbehördliche Regelungen, die selbstverständlich zu beachten sind.

Wie du vorgehst, ist deine Entscheidung. Ich würde zunächst eine Begründung einfordern, dann das Vorgehen mit den bestehenden Regelungen abgleichen. Kommen dann Zweifel an der Rechtmäßigkeit auf (wovon ich hier ausgehe), würde ich entweder direkt (schriftlich) die Abgabe der Tätigkeitsnachweise unter den Vorbehalt einer rechtlichen Begründung stellen und im Eskalationsfall die Führungskraft meiner Vorgesetzten einschalten. Oder mit Unterstützung beim Personalrat suchen, falls es da brauchbare Mitglieder gibt.



Organisator

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #2 am: 18.05.2022 10:19 »
Die Führungskraft müsste die Gründe für ihr Ansinnen benennen. Anlassbezogene Einzelkontrollen (Leistungs- und Verhaltenskontrollen) setzen in der Regel ein förmliches Verfahren voraus, in das je nach Begründung mindestens die Personalstelle, ggf. auch die Personalvertretung einzubeziehen sind.

Woraus begründen sich diese Vorgaben bzw. war sollte eine Führungskraft nicht nach eigenem Gutdünken die Art und Weise der Aufsicht festlegen können?

Lars73

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #3 am: 18.05.2022 10:20 »
Die Führungskraft müsste die Gründe für ihr Ansinnen benennen. Anlassbezogene Einzelkontrollen (Leistungs- und Verhaltenskontrollen) setzen in der Regel ein förmliches Verfahren voraus, in das je nach Begründung mindestens die Personalstelle, ggf. auch die Personalvertretung einzubeziehen sind.

Woraus leitest du dies ab? Der Vorgesetzte könnte sich auch alle Vorgänge zur Mit-/Schlusszeichnung vorlegen lassen.
Bei Leistungskontrolle ist zwischen technischen Systemen und nicht Technik gestützte Leistungskontrolle zu unterscheiden.

Ich neige dazu die hier beschriebene Vorgabe für Zulässig zu halten. Der Vorgesetzte hat erkannt, dass es ein Problem gibt. Das ein Gespräch als erster Schritt sicherlich sachgerechter gewesen wäre führt noch nicht zur Unzulässigkeit der angeordneten Maßnahme. Er muss hierbei auch nicht alle Beschäftigten gleich behandeln.


photosynthese

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #4 am: 18.05.2022 10:35 »
Die Führungskraft müsste die Gründe für ihr Ansinnen benennen. Anlassbezogene Einzelkontrollen (Leistungs- und Verhaltenskontrollen) setzen in der Regel ein förmliches Verfahren voraus, in das je nach Begründung mindestens die Personalstelle, ggf. auch die Personalvertretung einzubeziehen sind.

Woraus leitest du dies ab? Der Vorgesetzte könnte sich auch alle Vorgänge zur Mit-/Schlusszeichnung vorlegen lassen.
Bei Leistungskontrolle ist zwischen technischen Systemen und nicht Technik gestützte Leistungskontrolle zu unterscheiden.

Ich neige dazu die hier beschriebene Vorgabe für Zulässig zu halten. Der Vorgesetzte hat erkannt, dass es ein Problem gibt. Das ein Gespräch als erster Schritt sicherlich sachgerechter gewesen wäre führt noch nicht zur Unzulässigkeit der angeordneten Maßnahme. Er muss hierbei auch nicht alle Beschäftigten gleich behandeln.

Ich sehe hier tendenziell eine Verletzung der Fürsorgepflicht, zumindest mit den vorliegenden Informationen. Letztlich hängt die Bewertung an der Frage, ob Nordlicht97 seinen Vorgesetzten über den Sachstand informiert hat. Wenn dieser nur sehen kann, dass plötzlich eine deutliche Underperformance vorliegt, ist sein Verhalten erklärbar, auch wenn ein Gespräch besser gewesen wäre.

Ist der Vorgesetzte aber darüber informiert, dass Nordlicht97 trotz massiver gesundheitlicher Schwierigkeiten sein bestes tut um nicht vollständig auszufallen, sehe ich es als problematisch an, ihm hier noch Steine in den Weg zu legen.

Ich habe in einer ähnlichen Situation eine andere Unterstützung durch meine Vorgesetzte erfahren. Ich habe dabei immer wieder transparent mit ihr kommuniziert, auch über den Therapieprozess, und sie mir im Gegenzug deutlich gemacht, dass sie mir eben keine Steine in den Weg legen wird, um einen Komplettausfall zu vermeiden. Das war für alle Beteiligten nicht immer einfach, aber hat den gewünschten Effekt gezeigt und nach gut 1 1/2 Jahren war ich wieder uneingeschränkt dienstfähig. Mir ist nicht klar, inwiefern es dazu rechtliche Vorgaben gibt, aber gerade die Fürsorgepflicht unterliegt doch sehr der Einzelfallbewertung; und das oberste Ziel sollte immer die Erhaltung der Dienstfähigkeit sein, was ich hier verletzt sehe, da sich Nordlicht97 in der geschilderten Situation sicherlich um einen Therapieplatz bemüht, der aktuell zu finden aber sehr schwer ist, auch in der PKV. Eine zusätzliche Kontrolle wird hier kontraproduktiv sein. Es sei denn natürlich, Nordlicht97 hat den Vorgesetzten nicht in Kenntnis gesetzt. Dafür kann es gute Gründe in der individuellen Situation geben, dann kann der Vorgesetzte aber auch nur aus der ihm bekannten Sachlage heraus entscheiden, und das ist eine offenbar plötzlich auffällige Underperformance. In dem Fall würde ich schnellstmöglich das Gespräch suchen; im anderen Fall würde ich ebenfalls zum Personalrat raten.

Organisator

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #5 am: 18.05.2022 10:36 »
Ich neige dazu die hier beschriebene Vorgabe für Zulässig zu halten. Der Vorgesetzte hat erkannt, dass es ein Problem gibt. Das ein Gespräch als erster Schritt sicherlich sachgerechter gewesen wäre führt noch nicht zur Unzulässigkeit der angeordneten Maßnahme. Er muss hierbei auch nicht alle Beschäftigten gleich behandeln.

dito.
Möglicherweise will die Führungskraft aber erstmal prüfen, ob es überhaupt ein Problem gibt und dies anhand der Arbeitsleistung festmachen. Wenn die Arbeitsleistung tatsächlich absinken sollte, könnte die Führungskraft das ja im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht zum Anlass nehmen, Lösungen mit der betroffenen Person zu besprechen.

Insofern würde ich das auch nicht zwingend negativ bewerten.

Nordlicht97

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #6 am: 18.05.2022 11:33 »
Zunächst einmal danke für eure Beiträge.

Die Vorgesetzten sind sich über meine Lage bewusst. Es wäre auch schwer gewesen, das zu verheimlichen, da ich im Zuge der Panikattacke mit dem RTW abtransportiert wurde.

Das die Arbeitskraft abgesunken ist, ist nicht von der Hand zu weisen und ich habe es auch so kommuniziert, dass ich aufgrund dieser Geschichte momentan nicht in der Lage bin, die „normale“ Arbeitsleistung abzurufen.

Scheint bloß wohl egal zu sein  :-\

Organisator

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #7 am: 18.05.2022 12:05 »
Das die Arbeitskraft abgesunken ist, ist nicht von der Hand zu weisen und ich habe es auch so kommuniziert, dass ich aufgrund dieser Geschichte momentan nicht in der Lage bin, die „normale“ Arbeitsleistung abzurufen.

Na dann ist es doch zweckmäßig zu messen, wie viel Arbeitsleitung du bringen kannst um dann daraus weitere Maßnahmen ableiten zu können. Z.B. Reduktion der Arbeitslast durch Umverteilung auf andere und weitere Maßnahmen zur Wiedereingliederung.
Schließlich ist die Führungskraft auch in der Verantwortung für die Erledigung der Dienstgeschäfte und muss darauf achten, dass es hier zu keinen Engpässen bzw. Verzögerungen kommt.

SwenTanortsch

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #8 am: 18.05.2022 13:16 »
Neben den bereits gemachten Vorschlägen dürfte darüber hinaus ein ärztliches Attest von einem Fach- oder Deinem Hausarzt hinreichend sein, um dem Dienstherrn den Grad Deiner Belastbarkeit aus ärztlicher Sicht zu begründen. Dein Dienstherr kann dann entscheiden, ob er das zum Anlass zur Untersuchung durch einen Amtsarzt nimmt. Ansonsten ist er dazu verpflichtet, im Sinne der Fürsorgepflicht die ärztlicherseits diagnostizierten Befunde und ggf. empfohlenen Maßnahmen in seinem Handeln sachgerecht zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch vom Dienstherrn die gesetzlich zu beachtenden (Wieder-)Eingliederungsmaßnahmen zu beachten, sofern ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres (zwölf Monate) länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist (vgl. § 167 (2) SGB IX). Denn nach § 167 (1) 1 SGB IX fallen ebenso Beamte unter ein Beschäftigungsverhältnis. Darüber hinaus erstreckt sich das SGB IX auf Menschen mit Behinderungen, wobei der Wortlaut der gesetzlichen Regelung in diesem Fall offensichtlich so auszulegen ist, dass er auf alle Beschäftigten im Sinne von § 167 (1) SGB IX  anzuwenden ist. Daraus resultiert ebenso das Recht von Menschen ohne Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX auf eine (Wieder-)Eingliederung.

Sofern also die vorgesetzte Maßnahme aufrechterhalten wird und Du bislang noch nicht insgesamt sechs Wochen im Verlauf der letzten zwölf Monate krankgeschrieben warst, würde ich überlegen, Dich von Deinem Arzt auf Grundlage der von Dir geschilderten Probleme, die Dir diese Maßnahme macht, entsprechend solange krankschreiben zu lassen, bis das Kriterium der sechs Wochen erfüllt ist, um danach die Dir zustehende (Wieder-)Eingliederung in Anspruch zu nehmen. Denn hier müssen zugleich gemeinsam verbindliche Pläne zur (Wieder-)Eingliederung erstellt werden, die das Ziel haben müssen, Deine Dienstfähigkeit nach und nach wieder voll herzustellen. Spätestens im Zuge dessen dürfte die vorgesetzerseits angeordnete Maßnahme dann der Betrachtung und ggf. der Kontrolle unterliegen. Gegebenenfalls fällt beim Vorgesetzten auch schon der Groschen, wenn er die längerfristige Krankschreibung vor sich sieht.

Dir alles Gute, Nordlicht!

Opa

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #9 am: 18.05.2022 16:37 »
Die Führungskraft müsste die Gründe für ihr Ansinnen benennen. Anlassbezogene Einzelkontrollen (Leistungs- und Verhaltenskontrollen) setzen in der Regel ein förmliches Verfahren voraus, in das je nach Begründung mindestens die Personalstelle, ggf. auch die Personalvertretung einzubeziehen sind.

Woraus leitest du dies ab? Der Vorgesetzte könnte sich auch alle Vorgänge zur Mit-/Schlusszeichnung vorlegen lassen.
Bei Leistungskontrolle ist zwischen technischen Systemen und nicht Technik gestützte Leistungskontrolle zu unterscheiden.

Ich neige dazu die hier beschriebene Vorgabe für Zulässig zu halten. Der Vorgesetzte hat erkannt, dass es ein Problem gibt. Das ein Gespräch als erster Schritt sicherlich sachgerechter gewesen wäre führt noch nicht zur Unzulässigkeit der angeordneten Maßnahme. Er muss hierbei auch nicht alle Beschäftigten gleich behandeln.
In erster Linie leite ich meine Ausführungen aus der fehlenden Begründung ab. Die beschriebene Vorgehensweise geht in einem Einzelfall weit über die übliche Fachaufsicht hinaus. Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, zu erkennen, ob bei der Maßnahme das Gebot der Verhältnismäßigkeit und das Verbot der Willkür beachtet wurde. Da zudem ein Zusammenhang mit einem gesundheitlichen Hintergrund besteht, ist (zumindest in den Dienststellen, die ich kenne) eine Beteiligung der Personalverantwortlichen erforderlich. Diese würden wiederum bei uns BEM einleiten. Und sobald es um die Vorbereitung dienstrechtlicher Schritte geht, wovon ich bei einer 100%-Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausgehe, ist der PR im Boot.

clarion

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #10 am: 18.05.2022 21:06 »
Hallo Nordlicht. 

Zunächst finde ich es ungewöhnlich, dass Du so bald nach einer derart heftigen Panikattacke arbeiten gehst. Ich hätte erwartet,  dass du in (stationäre) Behandlung gehst und nach einer gewissen Stabilisierung Wiedereingliederung und ggf. auch ein BEM machst.

Nun gilt es heraus zu finden,  ob Du  nur eine übergriffige Vorgesetzte hast oder ob sie in Absprache mit der Personalabteilung und der Hausspitze handelt. In ersteren Fall wird die Personalabteilung die Vorgesetzte hoffentlich in die Schranken verweisen  Den zweiten Fall  kann ich mir nur dann vorstellen,  wenn es bereits früher längere Krankschreibung mit Leistungsminderung gegeben hat.

Ich würde den Personalrat oder den  BEM Beauftragen kontaktieren, je nachdem zu wem Du mehr Vertrauen hast und mal  nachfragen lassen auf welcher Grundlage diese Forderung  beruht.  Denn sollte der zweite Fall zutreffen, könnte man Dich loswerden wollen und sammelt Material.

Und parallel dazu kümmerst Du Dich hoffentlich um eine Behandlung,  wobei es in manchen Städten sogar schwierig ist,  einen Termin zu bekommen.

Garfield73

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #11 am: 19.05.2022 06:52 »
Das die Arbeitskraft abgesunken ist, ist nicht von der Hand zu weisen und ich habe es auch so kommuniziert, dass ich aufgrund dieser Geschichte momentan nicht in der Lage bin, die „normale“ Arbeitsleistung abzurufen.

Scheint bloß wohl egal zu sein  :-\

Das ist mit Sicherheit nicht egal. Allerdings bist Du, solange Du kein Attest vorlegen kannst, das Deine eingeschränkte Leistungsfähigkeit bestätigt, zu 100 % dienstfähig und damit auch zu 100 % Leistung verpflichtet.

Tust Du das nicht müssen schließlich andere Mitarbeiter Deine Arbeiten mit erledigen.
Fällst Du krankheitsbedingt (zumindest teilweise) aus, kann unter Umständen auch Ersatz bzw. zeitweise Verstärkung beantragt werden.

Den Vorschlag von SwenTanorsch finde ich am zielführendsten.

Und zum Thema Tätigkeitsnachweis verlangen: Es ist vielleicht nicht die feine englische Art, dies ohne Begründung zu verlangen, aber mir wäre keine Vorschrift bekannt, nach der der Vorgesetzte eine solche abliefern müsste.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #12 am: 19.05.2022 07:25 »
Und nicht vergessen, du befindest dich in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Du bist nicht zur Arbeit verpflichtet, sondern musst nur nach bestem Gewissen und voller Hingabe deinen Dienst leisten. Ich will damit sagen, jemand müsste dir beweisen, dass du es nicht machst oder die Schiene über den Amtsarzt gehen, wenn er dir wirksam an den Kragen will. Beides ist mit sehr hohen Bürden verbunden.

Ytsejam

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #13 am: 19.05.2022 13:43 »

Tust Du das nicht müssen schließlich andere Mitarbeiter Deine Arbeiten mit erledigen.
Fällst Du krankheitsbedingt (zumindest teilweise) aus, kann unter Umständen auch Ersatz bzw. zeitweise Verstärkung beantragt werden.


Und genau das wird gerne vergessen: Als Vorgesetzter hat man auch eine Fürsorgepflicht den Mitarbeitern gegenüber, die nun die Minderleistung eines Kollegen mit auffangen müssen. Dauerhafte Überforderung wirkt sich ja auch negativ auf deren Gesundheit aus. Von daher muss der Vorgsetzte feststellen, wieviel tatsächlich geleistet werden kann, um entsprechend für Ausgleich zu sorgen.

Vom Stil her mal ganz abgesehen - Natürlich erörtert man sowas persönlich inkl. Hintergründe, und nicht einfach per Mail.

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Antw:Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
« Antwort #14 am: 19.05.2022 14:02 »
Vom Stil her mal ganz abgesehen - Natürlich erörtert man sowas persönlich inkl. Hintergründe, und nicht einfach per Mail.

Schlechter Stil ist eine Sache, hier wurde aber explizit nach einer rechtlichen Einschätzung gefragt. Und ich habe bislang zwar Meinungen gelesen, warum das Handeln der Führungskraft nicht in Ordnung sein soll, warum dies rechtlich jedoch nicht zulässig sein soll, wurde noch nicht dargelegt.