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Frage Einstufung Mitarbeiter Landtag

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Janine66:
Guten Morgen,

ich habe eine Frage zur Einstufung. In Kürze beginne ich, für einen Landtagsabgeordneten zu arbeiten, und zwar als Büroleiterin in seinem Wahlkreis. Ich versuche nun schon seit Stunden, mich durch den Dschungel an Einordnungskriterien zu wühlen, bin mir aber nicht sicher.

Ich bin Mitte 50 und habe eine langjährige Berufserfahrung (11 Jahre ohne Pause bis heute im gleichen Job). Mein zukünftiger Chef meinte, ich käme in die Entgeltgruppe 9. Da bin ich schon nicht sicher, welcher Buchstabe für mich gilt (mein Job wird mit sehr viel Verantwortung und eigenständiger Arbeit verbunden sein) und auch nicht, welche Stufe dann gilt. Werden meine bisherigen Arbeitsjahre da anerkannt?

Es wäre super, wenn mir jemand hier durchhelfen könnte, damit ich ein wenig Planungssicherheit habe. Vielen Dank!

Lars73:
Ist im Arbeitsvertrag die Anwendung eines Tarifvertrags vereinbart? Wird dort umfassend die Anwendung TV-L vereinbart?
Stufe muss ggf. ausgehandelt werden. Wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt (wie war da die Eingruppierung) zumindest Stufe 3.

Herbert Meyer:
Sie haben einen Arbeitsvertrag unterschrieben, ohne das Gehalt zu kennen?

2strong:
Einschlägige Berufserfahrung muss im Umfang von bis zu drei Jahren berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann auch die gesamte Vorerfahrung in der entsprechenden oder einer anderweitig förderlichen Tätigkeit angerechnet werden.

Entgeltgruppe 9b bzw. 9c erscheint mir für die Büroleiterin eines MdL eher knapp bemessen zu sein. Sprechen wir von NRW? Welches sonstige Personal wird noch in welchem Umfang beschäftigt? In NRW ist das Personalbudget m. W. Insgesamt auf rd. 8.500€ begrenzt.

Organisator:

--- Zitat von: Janine66 am 18.05.2022 09:35 ---Entgeltgruppe 9. Da bin ich schon nicht sicher, welcher Buchstabe für mich gilt (mein Job wird mit sehr viel Verantwortung und eigenständiger Arbeit verbunden sein) und auch nicht, welche Stufe dann gilt. Werden meine bisherigen Arbeitsjahre da anerkannt?

--- End quote ---

Dies sind beides Punkte, die vor Vertragsabschluss mit dem Arbeitgeber zu klären wären. Gerade hinsichtlich der Stufe ist nach Vertragsunterschrift tariflich nichts mehr möglich.

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