Autor Thema: Warum Asylbewerberleistungen trotz abgelaufener Gestattung oder Duldung  (Read 1659 times)

freude

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Hallo,

warum erhalten Flüchtlinge, deren Gestattungen oder Duldungen abgelaufen sind, weiterhin Asylbewerberleistung, obwohl noch keine neue Gestattung oder Duldung vorliegt?

Danke.

MfG

Organisator

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Weil sie sich sonst nichts zu essen kaufen können.

Eukalyptus

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Weil sie sich sonst nichts zu essen kaufen können.

Das ist eine spekulative Annahme deinerseits, die sowohl die persönlichen Umstände des ehemaligen/abgelehnten Asylbewerbers als auch die Absichten und Bindungen des Gesetzgebers außer Acht lässt. 

Organisator

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Weil sie sich sonst nichts zu essen kaufen können.

Das ist eine spekulative Annahme deinerseits, die sowohl die persönlichen Umstände des ehemaligen/abgelehnten Asylbewerbers als auch die Absichten und Bindungen des Gesetzgebers außer Acht lässt. 

Nicht wirklich, da die Leistungen nur dann gewährt werden, wenn Bedürftigkeit vorliegt.

VinceVega

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Bei uns (Berliner Bezirksamt) wurden nur dann bei abgelaufener Duldung weiterhin Leistungen gezahlt, wenn die Person nicht selbst schuldhaft noch keinen Termin beim Landesamt für Einwanderung erhalten hat.

Sprich, hat die Person einen Termin beantragt, gabs weiter Leistungen, wenn nein dann nicht (mit Ausnahme, dass wir zumindest für einen Übergangszeitraum die Wohnheimskosten weiter getragen haben).