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Anpassung Stellenplan an angepasste WAZ nach § 6 TVöD-V
Lars73:
Das Problem ist ja, dass bei einen ausgereizten Stellenplan dann Stellenanteile fehlen. Man darf nicht mehr Dauervertröge schließen als der Stellenplan vorgibt. Wenn man worklich 30h statt 75% etc. an Verträgen hat muss man den Bruchteil der nötig ist an anderer Stelle im Stellenplan erwirtschaften oder halt den Stellenplan anpassen. Haushaltsrechtlich wird sonst einfach die nächste Freie Stelle mit mindestens der Wertigkeit herangezogen. Ggf. kannman da dann keinen Vertrag über 100% sondern 100%-X schließen. Die Zeitanteile X sind dann dfn Personen zugeordnet die weiter 30h arbeiten.
Buschi:
--- Zitat von: Lars73 am 19.05.2022 07:07 ---Das Problem ist ja, dass bei einen ausgereizten Stellenplan dann Stellenanteile fehlen. Man darf nicht mehr Dauervertröge schließen als der Stellenplan vorgibt. Wenn man worklich 30h statt 75% etc. an Verträgen hat muss man den Bruchteil der nötig ist an anderer Stelle im Stellenplan erwirtschaften oder halt den Stellenplan anpassen. Haushaltsrechtlich wird sonst einfach die nächste Freie Stelle mit mindestens der Wertigkeit herangezogen. Ggf. kannman da dann keinen Vertrag über 100% sondern 100%-X schließen. Die Zeitanteile X sind dann dfn Personen zugeordnet die weiter 30h arbeiten.
--- End quote ---
Genau, dass war auch mein Gedanke. Es fehlen halt Anteile.
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