Hallo zusammen,
ich war bisher nur stiller Mitleser dieses Forums und habe nun eine Fragestellung, die mir die Suche im Forum nicht beantworten konnte. Meine Situation ist, dass ich einen befristeten Vertrag habe und ich mich aktiv auf andere Stellen beworben habe und eine bekommen habe.
So bin ich dem TVöD-VKA angehörig und im AV wurde eine Befristung nach §30 Abs.1 TVöD vereinbart. Beim Nachlesen des Paragraphs, habe ich gesehen, dass dort Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung aufgelistet sind, die mir sehr passen würden.
Ich habe aber beim §30 Abs.1 Satz 2 TVöD Verständnisprobleme, da dieser es nur erlaubt, die Kündigungsfristen des Abs. 5 zu verwenden, wenn "2 Für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets
West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätten, [...]".
Wie kann ich das Verstehen? Ich bin im Tarifgebiet West angesiedelt, aber den Part mit der Tätigkeit vor 1.1.2005 verstehe ich nicht ganz. Ferner bin ich nicht in einer Hochschule oder Universität angestellt.
Mein Arbeitsvertrag ist Projektbezogen auf 2,5 Jahre (31.12.2022) befristet und ich bin jetzt seit 1,5 Jahren im Unternehmen (1.10.2020).
Jetzt die Frage, kann ich mich auf die im Abs. 5 hinterlegten Kündigungsfristen berufen und mein Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß kündigen?