TVöD-K Urlaubsübertrag bei Langzeitkrank

Begonnen von Secret, 19.05.2022 09:58

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Secret

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage:
Person X war das ganze Jahr 2021 krank. Nun ist Person X zum 15.04. zurückgekehrt und möchte den Urlaub aus 2021 abbauen.

Der Arbeitgeber hat den Urlaubsanspruch von 30 Tagen aus 2021 auf 20 Tage gekürzt mit der Aussage, dass nur der gesetzliche Mindesturlaub übertragen bzw. der tarifliche Mehrurlaub zum 31.03.2022 gekappt wird.

Ist dies korrekt bzw. rechtens?

Vielen Dank!

tina92

Nein, sh. § 26 Abs. 2 lit. a), Verlängerung der Antrittsfrist bis 31.05.

Secret

Das heißt aber das der AG zum 31.05.2022 auf 20 Tage Resturlaub kürzen kann? Oder sogar auf alles vom Vorjahr sodass es keinen Resturlaub mehr gibt?

tina92

Ab 01.06.2002 besteht nur noch Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche) für den Resturlaub aus 2021. Wo ist das Problem? Zum Arbeitgeber gehen, sagen dass man jetzt wieder arbeits-und urlaubsfähig ist und tariflichen Mehrurlaub einbringen. Der 31.05.2022 ist noch nicht da

WasDennNun

Aber bis dahin ist der tarifliche Mehrurlaub noch nicht ankratzbar, da erst der gesetzliche abgegolten wird.

tina92

Urlaubsantritt bis 31.05. reicht aus

WasDennNun

Stimmt.
Also die kompletten 30 Tage am Stück nehmen und bewilligt bekommen.
Falls der AG aber einen dringend Termin im Juni ansetzt, zu dem er den AN braucht, könnte er da ja nur einen kürzeren Urlaub gewähren und dann ist es Asche mit den tariflichen 10 Tagen..

Fragmon

Zitat von: tina92 in 25.05.2022 13:59
Urlaubsantritt bis 31.05. reicht aus

Nein er muss nach einschlägiger Kommentierung den Urlaub beansprucht haben. Eine Beantragung, Genehmigung oder Antreten (sozusagen 1 Tag von dem 30 tägigen Urlaub wurde angetreten) ist nicht ausreichend.

tina92

Zitat von: Fragmon in 27.05.2022 12:20
Zitat von: tina92 in 25.05.2022 13:59
Urlaubsantritt bis 31.05. reicht aus

Nein er muss nach einschlägiger Kommentierung den Urlaub beansprucht haben. Eine Beantragung, Genehmigung oder Antreten (sozusagen 1 Tag von dem 30 tägigen Urlaub wurde angetreten) ist nicht ausreichend.

Nein, falsch. Was genau an dem Wort "anzutreten" ist Dir nicht klar. Welche einschlägige Kommentierung meinst Du? Die Tarifvorschrift ist eindeutig, es heißt anzutreten und nicht eingebracht.