Autor Thema: Nur 6 Wochen Probezeit?  (Read 973 times)

saebaestiäen

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Nur 6 Wochen Probezeit?
« am: 19.05.2022 16:24 »
Hallo,

gibt es im TVH Vetragskonstellationen (befristet, unbefristet, mit oder ohne Sachgrund ...), bei denen es vom TVH aus nur 6 Wochen Probezeit gibt?

Ich meine keine individuellen Vertragsabsprachen oder so ...

Dankeschön.

MfG

Lars73

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Antw:Nur 6 Wochen Probezeit?
« Antwort #1 am: 19.05.2022 16:40 »
Soweit ich mich erinnere hat man im TV-H ,im Gegensatz zum TV-L und TvöD, keine solche Regelung für sachgrundlosbefristete Verträge getroffen.

Fragmon

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Antw:Nur 6 Wochen Probezeit?
« Antwort #2 am: 19.05.2022 16:54 »
Hallo,

gibt es im TVH Vetragskonstellationen (befristet, unbefristet, mit oder ohne Sachgrund ...), bei denen es vom TVH aus nur 6 Wochen Probezeit gibt?

Ich meine keine individuellen Vertragsabsprachen oder so ...

Dankeschön.

MfG

Eine kürzere Probezeit kann natürlich jederzeit durch Nebenabrede vereinbart werden.