Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vergleich Beurteilungen
mafa123:
Hallo Community,
wie Verhält es sich bei einem Vergleich von DLB und Arbeitszeugnissen zwischen den Bewerbenden (Tarifbeschäftigte und Beamte), wenn nach Aktenlage entschieden wird? Art. 33 Abs. 2 GG
Beispiel: Ausgeschriebene Stelle Bewertung A14/E13
Person 1: erfüllt formale Voraussetzungen, Zeugnis (TB) 1-2, derzeit eingruppiert in E 13
Person 2: erfüllt formale Voraussetzungen, DLB (Beamter) 1-2, derzeit BesGr. A 13
Person 3: erfüllt formale Voraussetzungen, Zeugnis (TB) 1, derzeit eingruppiert in E 11
Von den Tätigkeiten erfüllt Person 3 die unabdingbaren fachliche Kenntnisse allumfänglich. Die anderen Beiden erfüllen ca. 70% dieser Anforderungen.
Wenn müsste man nehmen und warum? Kennt ihr explizite Urteile aus der Rechtssprechung?
Vielen Dank
WasDennNun:
--- Zitat von: mafa123 am 19.05.2022 17:04 ---Wenn müsste man nehmen und warum? Kennt ihr explizite Urteile aus der Rechtssprechung?
--- End quote ---
Alle drei kann man nehmen und sich "frei ausdenken", warum es das beste war diese Person zu nehmen.
P3 weil einzige mit vollumfängliche fachliche Kenntnisse aber nur eine 1 in der EG11 was eher eine 3 in der e13 wäre, ....
blbla und rabarbar
hauptsache man kann nachvollziehbare Gründe darlegen, warum man sich so entschieden hat.
Lars73:
Arbeitszeugnisse sind quasi ungeeignet als Art Beurteilung herangezogen zu werden. Man muss sich da andere Dibge suchen um auszuwählen. Die Beamtenbeurteilung ist im Kern nur für Beamte oder soweit eine entsprechende Beurteilung auch für TB heranziehbar.
blondie:
P 3 wäre bei uns raus, da Beurteilungen nur innerhalb einer EG vergleichbar sind. Also jemand der schon in der 13 ist, kann nicht von einem 11er "überholt" werden.
Da die Anforderungen in einem höheren statusrechtlichen Amt regelmäßig größer sind als in einem niedrigeren, spricht das gleiche Gesamtergebnis, wenn es in einem höheren Amt erzielt wurde, für die bessere Qualifikation. (VGH Kassel, 29.10.1996, Az. 1 TG 2729.96).
siehe auch :
https://www.anwalt-offenbach.de/seiten/stellenbesetzung.html
Lars73:
Wie wären dieser Beamtenkram für Auswahlentscheidungen von Tarifbeschäftigten heranziehbar?
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