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Wie kann ich die E9a bekommen? TVL

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Ludi:
Guten Tag,
ich arbeite als Fami und bin seit einigen Monaten Leihstellenleitung. Zurzeit noch E8. Hatte einen Antrag gestellt auf E9a, da auch mein Vorgänger diese Eingruppierung hatte. Allerdings will man mir das nicht gewähren, da ich nur eine organisatorische Leitung innehabe und keine disziplinarische. Wohlgemerkt ist es aber trotzdem die exakt gleiche Stelle wie vom Vorgänger. Leider ist das für die Stellenwirtschaft unwichtig. Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit für mich? Ich bräuchte irgendwelche Argumente für die Höhergruppierung. Kann man das mit selbstständigen Leistungen begründen? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Danke für Input. LG Ludi

Organisator:
Du bist in die E9a eingruppiert, sobald dir eine entsprechende Tätigkeit übertragen wurde.
Anträge sind dafür nicht vorgesehen, Stellen bedeutungslos.

Ich würde einfach mal schauen, welche Tätigkeitsmerkmale in deinem Bereich für die 9a erforderlich sind.

Hilfreich wäre auch zu beschreiben, in welchem Bereich du arbeitest - wer soll schon wissen, was ein Fami ist.

E15TVL:

--- Zitat von: Organisator am 20.05.2022 08:36 ---wer soll schon wissen, was ein Fami ist.

--- End quote ---
Laut Google ein "Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste"  ;D Hilft dir - und uns - aber auch nicht weiter, ich weiß.

Lars73:
Hatte denn die Person mit der E9a auch keine echte Leitungstätigkeit?
Es kommt darauf an was unter die Leihstellenleitung fällt und soweit es tarifliche nicht als Leitung mit einheitlichen Arbeitsvorgang gilt wie die Tätigkeiten und Aufgaben sind.

Fragmon:
Für den Falle das du in einer Bibliothek arbeitest gilt für dich seit 2019 der allgemeine Teil, da der spezielle Teil der Bibos gestrichen wurde. Demzufolge musste auch spätestens bei Übertragung der Leihstellenleitung eine erneute Eingruppierung erfolgen. Hier wurde vermutlich die E8 aus pragmatischen Gründen beibehalten. Im Hintergrund müssten dir aber dann Tätigkeiten mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen und 1/3 selbstständigen Leistungen übertragen worden sein. Für die E9a muss es dann mindestens 1/2 selbständige Leistungen sein. Somit spielt nur der zeitliche und nicht der inhaltliche Umfang eine Rolle. Die Aussage, dass die Führungsart ein Entscheidungskriterium spielt ist quatsch.

1. Lasse dir deine Tätigkeitsbeschreibung und Bewertung aushändigen.

Nur auf Grundlage dessen kannst du prüfen ob ein Antrag auf Eingruppierungsüberprüfung /Klage sinnhaft ist.

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