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[Allg] Beaufsichtigung von Abiturklausuren (Dienstpflicht oder Mehrarbeit ?)

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loustead:
Sachverhalt: Im Abitur werden Kollegen zur Beaufsichtigung der Abiturklausuren eingesetzt. Wenn nun jemand eine sechsstündige Aufsicht geführt wird, so müsste dies nach meiner Auffassung als sechs gehaltene Unterrichtsstunden gezählt werden. Laut Schulleitung sei dies aber nicht so, die Stunden fielen unter die allg. Dienstpflicht.

Wo kann ich etwas mehr Rechtssicherheit dazu erlangen ?

Paragraph 60 des NBG und die Nds. ArbZVO enthalten dazu meiner Meinung nach nichts Konkretes.

Der Erlass (SVBL 10/27 zum Flexiblen Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte) regelt in Punkt 4.2.5 diesen Sachverhalt auch nicht.

photosynthese:
Ich antworte hier für NRW: Die Mitwirkung an schulischen Prüfungen ist in § 10 ADO geregelt und als separate Dienstpflicht aufgeführt, daraus ergibt sich der fehlende Anspruch auf Mehrarbeitsabrechnung/-vergütung. An einer gut organisierten Dienststelle sollte das allerdings durch den entsprechenden Ausfall des Unterrichts der Abiturfächer aufgerechnet werden und insofern nur selten bis gar nicht Kolleg*innen betreffen, bei denen ein entsprechender Ausfall nicht vorhanden ist. Hier ist es auch so, dass man am Prüfungstag im eigenen Kurs ohnehin von Beginn bis Ende der Prüfung anwesend sein muss, die Übernahme der Aufsicht findet also während ohnehin verpflichtender Anwesenheit statt.

Die Regelung in Niedersachsen ist mir nicht wörtlich bekannt, ich würde aber in der entsprechenden ADO eine gleichlautende Formulierung wie in NRW vermuten, sodass das generell rechtens wäre.

Fragmon:
Es sollen hier wirklich Absitzstunden auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden? In Niedersachsen haben Gymnasien 23,5 Unterrichtsstunden ~ 17 Zeitstunden Unterrichtsverpflichtung. Die allgemeine Arbeitszeit für Beamte beträgt 40 Wochenstunden. Somit pro Woche noch 23 Stunden für Vor- und Nachbereitung. Ob und wie sich der Schulleiter diesen "Freistunden" bedient ist durch das Direktionsrecht gedeckt.

Hiko:
@Fragmon:

Es gibt ganze Jobs, die fast nur aus einer Beaufsichtigung von Menschen oder Gebäuden bestehen. Hier qualitativ zu unterscheiden und die Aufsichtszeit als "Absitzstunden" abzutun, finde ich ziemlich frech. Der Bereich Arbeits- und Freizeit ist aufgrund mangelnder Zeiterfassung eh schon so oft schwammig, dass viele zu unbezahlter Mehrarbeit neigen. Insbesondere am Gymnasium ergeben alle Studien zur Arbeitszeiterfassung, dass Lehrkräfte deutlich über dem Soll von 40/41 Stunden liegen. Wird nur nirgendwo erfasst.

Du hast als Lehrkraft kaum Möglichkeiten, ein Mehr an Arbeit in Form von Mehrarbeit geltend zu machen. Die Crux erklärt sich daraus, dass die 23,5 (oder in NRW 25,5) Stunden für alle Kollegen gelten. Jedoch hat nicht jeder (gleich viele) Korrekturgruppen, ist nicht jeder Klassenleiter, fährt nicht jeder für 5 Tage als 24-Stunden-Betreuer mit auf Klassenfahrten, arbeitet nicht jeder in Arbeitskreisen zur Schulförderung mit, nicht jeder organisiert das Schulfest, ...
Schule funktioniert genau genommen nur dadurch, dass es so viele gibt, die über das Normalmaß hinaus arbeiten – die gleichen weit mehr als das aus, was so manch ein "ruhige Kugel"-Kollege weniger machen könnte. Schule ist ja nicht nur reine Unterrichtszeit.

Und das ist kein Problem, das durch die Schulleitung verursacht wird. Das ist ein strukturelles Problem, weil man das Mehr an Arbeit (Beratungsaufwand am Gymnasium als neue "Hauptschule" im Sinne von Hauptziel aller SuS, Inklusion, Flüchtlinge und Zugezogene, ...) nie in Stellen gespiegelt haben wollte, weil das viel Geld kostet.

Und komm mir bitte nicht mit Entlastungstöpfen.

Zwei Beispiele:
1. Ich habe 0,75 Unterrichtsstunden Entlastung für eine Klassenleitung bekommen. Ich habe aber für eine (!) Problemschülerin über zwei Schuljahre pro Woche locker 2-3 Stunden mit Gesprächen, Telefonaten, Beratung, Koordination verbracht. Ich hatte noch 27 andere SuS in der Klasse.

2. Ich besuche bald einen Zertifikatskurs für Informatik. Zeitaufwand: 7 Zeitstunden pro Kurstag + Nach- und Vorbereitung zu Hause. Entlastung in der Schule: 4 Unterrichtsstunden.

Zum Thema:
Bei uns ist jeder stundenplanrelevante Einsatz auch Mehrarbeit (Gymnasium, NRW). Egal ob Vertretungsstunde oder Klausuraufsicht, die nicht zu Entfall von eigenen Stunden geführt hat.

Poincare:
Die 40/41 Stunden kommen natürlich nur hin, wenn bis auf 6 Wochen auch in den Ferien 40/41 Stunden, also zumindest von 7:30 bis 16:00 gearbeitet wird, im Regelfall. Wenn man im Extremfall in den Ferien gar nicht arbeiten würde, müsste man schon so um die 49-50 Stunden leisten (zumindest in BW).

Ich habe schon mit mehreren Personen gesprochen, die in die Schulverwaltung gewechselt sind, mit regulärer Wochenarbeitszeit/Urlaubsregelung, da hat sich noch keiner über die Arbeitszeitreduzierung im Vergleich zu Lehrkraft/SL gefreut, eher umgekehrt.

Für mich ist der Hauptpunkt, dass die Art der Zeiterfassung es für alle Beteiligten intransparent macht, und da gibt es natürlich Personen, die es ausnutzen, und Personen, die sich ausbeuten. Und am Ende erfassen die wenigsten Lehrkräfte tatsächlich ihre Arbeitszeit und haben selbst nur ein sehr unklare Bild, wie viele Stunden sie tatsächlich arbeiten.

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