Autor Thema: Zweckverband Bürgermeister der Mitgliederversammlung im Personalrat  (Read 1534 times)

Treffer

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Guten Tag,

bei einem kommunalen Trinkwasserzweckverband (40 Angestellte) wird ein Angestellter (gleichzeitig Personalratsmitglied) in seinem Heimatort Bürgermeister und sitzt somit im Kontrollorgan, also der Mitgliederversammlung (25 Bürgermeister).

Kann dieser dann noch im Personalrat tätig sein?

Vielleicht kennt ihr einen Gesetzestext?!?
« Last Edit: 20.05.2022 07:49 von Treffer »

Lars73

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Antw:Bürgermeister der Mitgliederversammlung im Personalrat
« Antwort #1 am: 20.05.2022 07:56 »
Zuerst wird zu prüfen sein ob die Tätigkeit im Zweckverband und Bürgermeister geht. (Da sind die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich gestaltet und ist ggf. auch davon abhängig was für eine Position er im Zweckverband hat.)

Als nächstes muss man dann ins entsprechende Landespersonalvertretungsgesetz schauen.

Unabhängig von der ggf. rechtlichen Zulässigkeit ist das PR-Mitglied natürlich gut beraten zu prüfen ob diese Aufgaben sich tatsächlich vereinbaren lassen.

WasDennNun

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Vernünftige Menschen regeln das ohne gesetzliche Notwendigkeiten, ein Bürgermeister, der nicht sein PR Amt aufgibt ist schon mal für die Abwahl nominiert.
Oder ist er Teilzeit Bürgermeister?

Treffer

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Vernünftige Menschen regeln das ohne gesetzliche Notwendigkeiten, ein Bürgermeister, der nicht sein PR Amt aufgibt ist schon mal für die Abwahl nominiert.
Oder ist er Teilzeit Bürgermeister?
Ehrenamtlicher Bürgermeister, also nur mit einer kleinen Aufwandsentschädigung.