Streng genommen ja, praktisch eher nein. Weder bei Arbeitszeitanpassungen im Tarif- oder Beamtenbereich noch bei der Neubesetzung einer Stelle mit einem Mitarbeiter der anderen Statusgruppe habe ich jemals erlebt, dass der Stellenplan oder die Quantität der zu erledigenden Aufgaben angepasst worden wäre.
Was du mit Produktzuordnung meinst, kann ich nur raten. Geht es um die im Produkthaushalt ausgewiesenen Stellenanteile je Produkt? Falls ja- diese müssten in jedem Fall angepasst werden, haben hier allerdings nur deklaratorische Wirkung.
Nachtrag: Ich korrigiere das oben zum Stellenplan geschriebene: Auch hier wird eine Anpassung erfolgen. Die Stundenbruchteile führen dann dazu, dass der Stellenplan entsprechend weniger ausgeschöpft wird. Je 100 Mitarbeiter, auf die dein Sachverhalt zutrifft, könnte also knapp eine neue Stelle besetzt werden.