Üblicherweise ist es eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung.
Die neue Behörde bzw. der/die neue Vorgesetzte einigt sich mit der alten Behörde bzw. der/die alten Vorgesetzte, wie lange die Abordnung dauert. Übliche Zeiträume sind 3-6 Monate. In Ausnahmefällen auch ohne. In dieser Zeit wirst du auf dem neuen Dienstposten „erprobt“. Zum Ende der Abordnung erfolgt üblicherweise ein Beurteilungsgespräch, ob Leistung und persönliches Miteinander passt. Nur wenn Bedenken bestehen, geht es wieder zurück zur alten Behörde auf den alten Posten. Während der Erprobung kannst auch du wieder zurück wechseln.
Da für interne Bewerbende i.d.R. eine Beurteilung, die nicht älter als 12 Monate sein sollte, angefordert wird, solltest du ein persönliches Gespräch mit deinem/r aktuellen Vorgesetzte/n führen und informieren, dass du dich auf Stelle X bei Behörde Y oder anderer Dienststelle beworben hast.
Auf diesem Weg eine Information zu bekommen ist für Vorgesetzte besser als erst durch Aufforderung der Personalstelle.
Wenn der/die Vorgesetzte unangemessenes Verhalten zeigt, kannst du das natürlich nicht verhindern, aber die Bewerbung ist dann der richtige Weg.