Autor Thema: A11 oder 9b?  (Read 3033 times)

steini

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A11 oder 9b?
« am: 18.05.2022 11:07 »
Hallo,

ich hätte die Chance in ein und demselben Aufgabenbereich dieselben Aufagben ... zu ereldigen, entweder als Angestellter mit 9b oder als Beamter mit A11.

Wo liegen da eurer Meinung Vor- und Nachteile?

Danke.

Grüße

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Antw:A11 oder 9b?
« Antwort #1 am: 18.05.2022 11:59 »
Geld wäre ein Betrachtungspunkt.
Allerdings würde ich zunächst prüfen, ob du tatsächlich nach A11 besoldet werden würdest. Da hängt einiges an Voraussetzungen dran, typischerweise ein Amt nach A10.

WasDennNun

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Antw:A11 oder 9b?
« Antwort #2 am: 19.05.2022 17:09 »
Wenn du nicht schon Beamter bist und würdest nie und nimmer als neuer Beamter sofort die A11 erhalten.

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Antw:A11 oder 9b?
« Antwort #3 am: 19.05.2022 18:05 »
Wenn du nicht schon Beamter bist und würdest nie und nimmer als neuer Beamter sofort die A11 erhalten.

Klugscheissermodus
§ 25 BLV
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WasDennNun

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Antw:A11 oder 9b?
« Antwort #4 am: 19.05.2022 19:02 »
Wenn du nicht schon Beamter bist und würdest nie und nimmer als neuer Beamter sofort die A11 erhalten.

Klugscheissermodus
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8)

Ok hast Recht, es gibt genug Dienstherren die so dämlich sind sich jemanden teuer an Bein zu binden, wenn man es auch für 9b oder A9 bekommen kann. Da findet ja leider auch keine Bestenauslese mehr statt  :o

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Antw:A11 oder 9b?
« Antwort #5 am: 20.05.2022 08:26 »
Ok hast Recht, es gibt genug Dienstherren die so dämlich sind sich jemanden teuer an Bein zu binden, wenn man es auch für 9b oder A9 bekommen kann. Da findet ja leider auch keine Bestenauslese mehr statt  :o

Man kann es aber auch als Pesonalbindungsinstrument einsetzen. Wenn schon jemand ein paar Jahre mit z.B. E 11 dabei ist, verbeamtet man ihn gleich nach A 10. Hat dadurch einen zufriedenen Mitarbeiter dauerhaft gesichert. Win/win.

WasDennNun

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Antw:A11 oder 9b?
« Antwort #6 am: 20.05.2022 08:31 »
Ok hast Recht, es gibt genug Dienstherren die so dämlich sind sich jemanden teuer an Bein zu binden, wenn man es auch für 9b oder A9 bekommen kann. Da findet ja leider auch keine Bestenauslese mehr statt  :o

Man kann es aber auch als Pesonalbindungsinstrument einsetzen. Wenn schon jemand ein paar Jahre mit z.B. E 11 dabei ist, verbeamtet man ihn gleich nach A 10. Hat dadurch einen zufriedenen Mitarbeiter dauerhaft gesichert. Win/win.
Und muss nur den maximalen Zeitpunkt abwarten wo der zufriedenen Mitarbeiter unzufrieden wird, weil er schon x Jahr nur A10 ist... 8)

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Antw:A11 oder 9b?
« Antwort #7 am: 20.05.2022 09:04 »
Und muss nur den maximalen Zeitpunkt abwarten wo der zufriedenen Mitarbeiter unzufrieden wird, weil er schon x Jahr nur A10 ist... 8)

Oder eine Perspektive für weitere Beförderungen geben, die es tariflich naturgemäß nicht gibt.

WasDennNun

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Antw:A11 oder 9b?
« Antwort #8 am: 20.05.2022 09:10 »
Und muss nur den maximalen Zeitpunkt abwarten wo der zufriedenen Mitarbeiter unzufrieden wird, weil er schon x Jahr nur A10 ist... 8)

Oder eine Perspektive für weitere Beförderungen geben, die es tariflich naturgemäß nicht gibt.
Eben, der Tarifbeschäftigte kann sich selbst auch eine "SprungBeförderung" gönnen, einfach mal den Job wechseln und schon ist man E12  :-*

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Antw:A11 oder 9b?
« Antwort #9 am: 20.05.2022 09:16 »
Eben, der Tarifbeschäftigte kann sich selbst auch eine "SprungBeförderung" gönnen, einfach mal den Job wechseln und schon ist man E12  :-*

Es geht ja eher darum, zufriedene und leistungsstarke Tarifbeschäftigte ohne Abwanderungstendenzen an das Amt zu binden. Eine Verbeamtung im Beförderungsamt mit weiterer Beförderungsperspektive ist da hilfreich.
Eine tarifliche Weiterentwicklung ist ohne weiteres nicht möglich, da dann andere (höherwertige) Tätigkeiten übertragen werden müssten (wo sich dann die Frage stellt, wir dann die bisherigen Tätigkeiten übernimmt) und zudem eine E12 im Verwaltungsbereich tariflich kaum begründbar ist.

WasDennNun

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Antw:A11 oder 9b?
« Antwort #10 am: 20.05.2022 10:42 »
Wenn man jemanden Binden will ist alles Vorstellbar.
Dazu muss erstmal der Kalk aus dem Beamtenpersonalerkopf rieseln und dann geht das.
Wenn ich sehe was bei uns für kapriolen gemacht werden um Beamten auf gewisse Posten zu bugsieren.
(Stellenbewertung hoch runter rechts links bis es passt), dann kann man dieses gemauschel ja noch leichter (und rechtssicherer) beim TBler machen.

Aber du hast natürlich Recht: Jemanden zu verbeamten ist eine stärkere Kette ääh Bindung, die man anlegen kann.

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Antw:A11 oder 9b?
« Antwort #11 am: 20.05.2022 11:19 »
Wenn man jemanden Binden will ist alles Vorstellbar.
Dazu muss erstmal der Kalk aus dem Beamtenpersonalerkopf rieseln und dann geht das.
Wenn ich sehe was bei uns für kapriolen gemacht werden um Beamten auf gewisse Posten zu bugsieren.
(Stellenbewertung hoch runter rechts links bis es passt), dann kann man dieses gemauschel ja noch leichter (und rechtssicherer) beim TBler machen.

Aber du hast natürlich Recht: Jemanden zu verbeamten ist eine stärkere Kette ääh Bindung, die man anlegen kann.

Das größte Problem bei Höhergruppierungen ist aus meiner Sicht, dass die Beschäftigten dann auch andere Aufgaben bekommen müssen. Dabei sind sie doch gerade gut in dem, was sie aktuell machen, und sollen/wollen das auch weiterhin tun. Bei (dienstpostengebündelten) Beamten ergibt sich dieses Problem jedoch nicht, so dass hier ge-/befördert werden kann, ohne dass sich die Tätigkeit ändert.

WasDennNun

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« Antwort #12 am: 20.05.2022 11:50 »
Das größte Problem bei Höhergruppierungen ist aus meiner Sicht, dass die Beschäftigten dann auch andere Aufgaben bekommen müssen. Dabei sind sie doch gerade gut in dem, was sie aktuell machen, und sollen/wollen das auch weiterhin tun. Bei (dienstpostengebündelten) Beamten ergibt sich dieses Problem jedoch nicht, so dass hier ge-/befördert werden kann, ohne dass sich die Tätigkeit ändert.
;D
Nein, ausgeübte und auszuübenden Tätigkeiten können sich doch durchaus unterscheiden.
Wenn man nicht "offiziell" übertariflich bezahlen will.
Ich kann den TBler doch eine Aufgaben mit angenommenen Zeitanteilen, die dann zur EG12 führen, übertragen und ihn dann die alten Dinge weitermachen lassen.  ::)
Da braucht es halt nur ein wenig phanatasie und goodwill
oder halt eine AG der sich eine fehlerhafte Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung bildet (zum Vorteil des TBlers)

Tagelöhner

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« Antwort #13 am: 20.05.2022 12:05 »
...Dabei sind sie doch gerade gut in dem, was sie aktuell machen, und sollen/wollen das auch weiterhin tun..

Das ist doch aber kein Phänomen was explizit auf Tarifbeschäftigte zutrifft, ganz im Gegenteil. Das was Du beschreibst nennt sich meiner Erinnerung nach "Peter-Prinzip" (gerne googlen) und kommt aus meinen Beobachtungen auch ganz massiv im Beamtenbereich vor. Also beruflicher Aufstieg bis zum Grad der eigenen Inkompetenz.

Da bewerben sich eigentlich für höhere Aufgaben ungeeignete Personen, meist rein aus monetären Gründen (Versorgungsansprüche, Beförderungen) auf höhere Stellen, und werden dann teilweise durch den Nasenfaktor oder aufgrund Stellenbesetzungsdruck bei gleichzeitig schlechter Bewerberlage sogar auf diese Posten gesetzt.

Die dann freiwerdende Stelle wurde davor von diesen Personen kompetent ausgefüllt und es entsteht eine Lücke die schlecht geschlossen werden kann.

Organisator

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« Antwort #14 am: 20.05.2022 12:36 »
...Dabei sind sie doch gerade gut in dem, was sie aktuell machen, und sollen/wollen das auch weiterhin tun..

Das ist doch aber kein Phänomen was explizit auf Tarifbeschäftigte zutrifft (...)

Nein, überhaupt nicht. Die Beförderung in die Inkompetenz ist unabhängig vom beruflichen Status. Ich will nur darauf hinaus, dass man mit einer Höhergruppierung neue Aufgaben übertragen muss (oder @WDN kreativ werden muss) und die alten Aufgaben nicht mehr erledigt werden können. Dienstpostengebündelte Beamte kann man befördern, ohne die Aufgaben zu ändern.

Zudem kommt noch, dass Beamte auch nach A13g und ggf. +Z befördert werden können, wohingegen es bei Tarifbeschäftigten im Verwaltungsbereich schon bei der E12 erhebliche Probleme gibt.