Autor Thema: Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?  (Read 4201 times)

Eugenius

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Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« am: 22.05.2022 15:46 »
Hallo zusammen

eine ganz grundsätzliche Frage hätte ich:

Wenn ich mich bspw. auf eine Referentenstelle in einem Ministerium bewerbe; diese Stelle für Vollzeit oder Teilzeit ausgeschrieben ist (so steht es ja meistens in der Stellenanzeige); kann ich dann im Vorstellungsgespräch offen sagen, dass ich bspw. nur 80% arbeiten möchte - OHNE Nachteile dadurch zu erfahren?

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es ja sowieso ein Recht auf Teilzeit - d.h. nach bestandener Probezeit könnte ich sowieso einfach von 100% auf 80% gehen, ohne dass man mir noch ein Strick daraus drehen könnte...

Ich habe nämlich die Befürchtung, dass man mir diesen 80%-Wunsch als vermeintliche Faulheit auslegen könnte; bin nämlich jung/männlich ohne Kinder.

Wie sind da eure Erfahrungen? Sehe ich Gespenster? Schmälert es meine Chance als Bewerber im Vergleich zu einer 100%-Bereitchaft?

Bin für jeden Ratschlag dankbar!
Grüße
Eugenius

clarion

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #1 am: 22.05.2022 21:30 »
Hallo,

Kommt drauf an. Vereinzelt mag es noch Vorurteile geben. Wenn in der Stellenausschreibung "bedingt Teilzeit geeignet " oder "Teilzeit ist möglich,  die Stelle muss aber im Ganzen  besetzt werden", dann wird in Wahrheit eine Vollzeitkraft gesucht.

Die meisten Personen dürften aber auch jungen,, kinderlose Männern,  die Teilzeit  arbeiten wollen,  aufgeschlossen sein. ass Dir bei langer Teilzeit  am Ende Pension fehlt, ist Dir sicher bewusst.

Eugenius

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #2 am: 22.05.2022 23:07 »
Hallo,

Kommt drauf an. Vereinzelt mag es noch Vorurteile geben. Wenn in der Stellenausschreibung "bedingt Teilzeit geeignet " oder "Teilzeit ist möglich,  die Stelle muss aber im Ganzen  besetzt werden", dann wird in Wahrheit eine Vollzeitkraft gesucht.

Die meisten Personen dürften aber auch jungen,, kinderlose Männern,  die Teilzeit  arbeiten wollen,  aufgeschlossen sein. ass Dir bei langer Teilzeit  am Ende Pension fehlt, ist Dir sicher bewusst.

Danke für die Antwort... ich glaube zwar nicht dass in 30 Jahren das Renten/Pensionssystem wie wir es kennen so noch besteht - geschweige denn dass ~40h Regelarbeitszeit dann noch gelten... aber das spielt hier ja nur eine untergeordnete Rolle.

Wenn ein Referat aber theoretisch eine 100%-Stelle ausschreiben kann; ist eine 80%-Kraft dann nicht eigentlich eine kleine "Enttäuschung"? :D

clarion

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #3 am: 22.05.2022 23:54 »
Wieso?  Wer Teilzeit ohne Einschränkungen ausschreibt, muss damit rechnen,  dass sich Leute  bewerben, die Teilzeit arbeiten wollen.

Und zum Thema Rente/ Pension. Ich habe ungefähr die Hälfte des Berufsleben hinter mir und irgendwie haben sich bei Renten und Pension nur Nuancen geändert. Der olle Blüm hatte so Unrecht nicht, dachte ich als Berufsanfänger auch nicht.

E15TVL

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #4 am: 23.05.2022 08:14 »
Ich habe nämlich die Befürchtung, dass man mir diesen 80%-Wunsch als vermeintliche Faulheit auslegen könnte
Entweder das oder der bornierte Referatsleiter will unbedingt eine 100%-Kraft oder der Kollege befürchtet die 20% kompensieren zu müssen. Je nachdem, wer bei der Stellenbesetzung alles ein Wörtchen mitzureden hat.

Vielleicht sei auch die Gegenfrage erlaubt: Welchen Vorteil hättest du es direkt im VG anzusprechen?

So oder so gibt es also Gründe, die eindeutig dagegen sprechen es direkt im VG zu erwähnen. Letztlich hängt es aber auch von der Bewerberlage ab. Gibt es viele und geeignete Bewerber, so wird die Wahl wahrscheinlich auf einen Vollzeitkandidaten fallen...

Organisator

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #5 am: 23.05.2022 08:38 »
Aus meiner Sicht spricht mehr dafür, es im Vorstellungsgespräch anzusprechen. Schließlich erwarten beide Seiten, dass mit offenen Karten gespielt wird.

Als AG kann man sich so bereits im Vorfeld auf die 80 % einstellen und die Arbeit entsprechend verteilen und anpassen. Wenns dagegen erst nach der Einstellung beantragt wird muss man sich die Frage gefallen lassen, warum nicht schon im Vorfeld über den Teilzeitwunsch gesprochen wurde.

Aus meiner Sicht würde das nachträgliche Beantragen von Teilzeit eher Schaden anrichten, als es gleich im Vorstellunggespräch zu thematisieren. Wer einen potentiellen Arbeitgeber hat, der 80% Teilzeit zugungsten von mehr Freizeit nicht akzeptiert, ist wohl auch sonst nicht der richtige Arbeitgeber.

WasDennNun

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #6 am: 23.05.2022 09:07 »
Und ein AG der bei seiner Bestenauslese lieber den 2. Besten nimmt, nur weil er glaubt, dass dieser 100% der Zeit da ist, dann ist es wohl auch sonst nicht der richtige Arbeitgeber.

E15TVL

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #7 am: 23.05.2022 09:08 »
Aus meiner Sicht würde das nachträgliche Beantragen von Teilzeit eher Schaden anrichten
Welchen?

WasDennNun

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #8 am: 23.05.2022 09:11 »
Aus meiner Sicht würde das nachträgliche Beantragen von Teilzeit eher Schaden anrichten
Welchen?
Die Erkenntnis beim AG, dass der AN nicht mit offenen Karten spielt.
Ergebnis: Vertrauensbruch.

Wenn man erst in einem Jahr auf 80% geht, dann kein Schaden wg. VG

BAT

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #9 am: 23.05.2022 09:15 »
Teilzeit wird durchaus unterschiedlich definiert. Ja, offiziell ist er mit 80 % auf Teilzeit. In der Wissenschaft wird aber eher alles unter 30 Stunden als wirkliche Teilzeit angesehen. Von daher würde ich es gar nicht erwähnen, da kein substantieller Teilzeitwunsch vorliegt.

ABER: als Neuling dann doch. Viele Personaler denken noch in alten Schubladen.

E15TVL

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #10 am: 23.05.2022 09:18 »
"Vertrauensbruch" weil sich die Lebensumstände derart geändert haben können, dass jetzt 80 % gut wären was zum Zeitpunkt des VG eben noch nicht so war?

Ich frage nur deswegen, weil z. B. hier bei uns (Landesverwaltung) reihenweise die Anträge auf dezentrales Arbeiten reinflattern, obwohl kaum jemand im VG nach HO gefragt hat. Das ist einfach normal und hier spricht keiner von Vertrauensbruch.

WasDennNun

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #11 am: 23.05.2022 09:56 »
"Vertrauensbruch" weil sich die Lebensumstände derart geändert haben können, dass jetzt 80 % gut wären was zum Zeitpunkt des VG eben noch nicht so war?
Nein, Vertrauensbruch, dass man schon im VG wusste, dass man evtl. TZ machen will und es nicht anspricht.

Drum:
Wenn man erst in einem Jahr auf 80% geht, dann kein Schaden wg. VG

WasDennNun

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #12 am: 23.05.2022 10:00 »
Teilzeit wird durchaus unterschiedlich definiert. Ja, offiziell ist er mit 80 % auf Teilzeit. In der Wissenschaft wird aber eher alles unter 30 Stunden als wirkliche Teilzeit angesehen. Von daher würde ich es gar nicht erwähnen, da kein substantieller Teilzeitwunsch vorliegt.

ABER: als Neuling dann doch. Viele Personaler denken noch in alten Schubladen.
Interessant: Wenn ich einen Arbeitsvertrag haben sollte der 30h als Vollzeit definiert, dann bin ich laut Wissenschaft eine Teilzeiter.  8)
Cool, diese Wissenschaft.
Was definiert denn die Wissenschaft als Vollzeitstelle?

was_guckst_du

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #13 am: 23.05.2022 10:26 »
...wenn die Stelle als Voll- und Teilzeit ausgeschrieben worden ist, wird danach im Vorstellungsgespräch sowieso gefragt...

...ich erlebe es dann oft, dass aus dem Fachbereich bei der Bewerberauswahl die Frage gestellt wird, wie soll man denn dann die X Reststunden auffangen :D...dies wird dann regelmäßig abgeblockt, mit dem Hinweis, dass dies kein Ablehnungsgrund im Rahmen der Bestenauslese sei 8)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #14 am: 23.05.2022 10:39 »
Aus meiner Sicht würde das nachträgliche Beantragen von Teilzeit eher Schaden anrichten
Welchen?

Genau wie von WDN beschrieben. Wenn man etwas schon im VG weiß, sollte man das dort auch sagen.

Ich frage nur deswegen, weil z. B. hier bei uns (Landesverwaltung) reihenweise die Anträge auf dezentrales Arbeiten reinflattern, obwohl kaum jemand im VG nach HO gefragt hat. Das ist einfach normal und hier spricht keiner von Vertrauensbruch.

HO ist häufig Voraussetzung der Bewerber, um überhaupt den Job anzunehmen. Und sicherlich im VG arbeitgeberseitig angesprochen / angeboten.
Ansonsten reduziert HO nicht die Arbeitsleistung, eher das Gegenteil ist der Fall.