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Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Organisator:
--- Zitat von: E15TVL am 24.05.2022 07:57 ---Exakt das! In einer idealen Welt mit offenen und aufgeschlossenen Vorgesetzten und Personalern mag das offene Ansprechen funktionieren und dort sicher auch von Vorteil sein. Allerdings ist das idealtypisch und scheint mir in der Praxis eher die Ausnahme zu sein.
--- End quote ---
Es kommt wie immer darauf an, so dass ich mich einem solcher Empfehlung nicht anschließen möchte.
Wenn ein Arbeitgeber ein Problem damit hat, dass ich in Teilzeit arbeiten möchte, dann ist es nicht der richtige Arbeitgeber für mich und ich möchte auch nicht für ihn arbeiten. Insoweit sollte man dann den Teilzeitwunsch auch im VG ansprechen - wie auch andere Ansprüche an den Job (Homeoffice, Einkommen usw.).
Wer will schon für nicht aufgeschlossene Vorgesetzte Personaler oder insbesondere Vorgesetzte arbeiten!
Wenn ich aber große Not habe und auf den Job dringend angewiesen, würde ich meine Ansprüche herunterschrauschen und eher weniger Forderungen stellen (die ggf. negativ ausgelegt werden können).
In meiner Behörde wird es als normal angesehen, auch im Vorstellungsgespräch oder im Follow-up dazu, Themen wie Einkommen, Arbeitsort und Teilzeit zu besprechen / verhandeln. Es gibt mehrere Fälle von Teilzeitlern (80%), die das als Voraussetzung für den Job genannt und bekommen haben, ohne die klassischen Gründe dafür (Kinder usw.)
Lars73:
Sehe ich ähnlich wie Organisator.
Die Frage ist doch ob man unbedingt den Job will oder ob man davon ausgeht, eine Auswahl zu haben. Wenn man davon ausgeht, dass es auch darum geht den richtigen Arbeitgeber/die richtige Behörde auszuwählen kann die Reaktion auf solche Dinge durchaus bei der Entscheidung helfen.
Im Regelfall ist ein Teilzeitwunsch bei uns überhaupt kein Problem. Es mag einzelne Führungskräfte geben die dann bei recht ähnlichen Bewerbern die Vollzeitkraft einstellen.
Insgesamt sehen wir zumindest Dauerverträge als langfristige Investition in den Beschäftigten. Auch ein Start mit Elternzeit ist da grundsätzlich kein Problem.
Natürlich gibt es einige Arbeitgeber und sicherlich auch ein paar Vorgesetzte bei uns wo es nicht so läuft . Wobei wenn das Personalreferat den Eindruck hat, dass es solche Erwägungen der Führungskraft sind dort entsprechen interveniert.
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.05.2022 10:00 ---
Was definiert denn die Wissenschaft als Vollzeitstelle?
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Solch mathematische Probleme scheinen Grundlage der heutigen Bewerberproblematik zu sein. ;)
Garfield:
--- Zitat von: Tagelöhner am 23.05.2022 19:05 ---Die Meinungen gehen ja ziemlich auseinander, jetzt also mein Rat:
Auf keinen Fall mit offenen Karten beim Vorstellungsgespräch spielen! Dies mag in wenigen Einzelfällen der richtige Weg sein, wenn man keine festgefahrenen Entscheidungsträger vor sich hat, aber in der Mehrheit der Fälle wird eine bereits zu Beginn gewünschte Teilzeit negativ ausgelegt. Vor allem, wenn der Teilzeitwunsch von einem männlichen Bewerber formuliert wird, der keinerlei familiäre Verpflichtungen zu erfüllen hat.
Der Hinweis in den Ausschreibungen ist oft nur eine Formalität, da die Öffentlichen Arbeitgeber durch gesetzliche Vorgaben z.B. zur Chancengleichheit dazu verpflichtet sind, in den Ausschreibungen darauf hinzuweisen. Dies bleibt aber nur ein Lippenbekenntnis, in der Praxis ist trotzdem nur Vollzeit gewünscht.
Einfach von den rechtlichen Ansprüchen nach Tarifvertrag bzw. Teilzeitbefristungsgesetz nach 6 Monaten Zugehörigkeit Gebrauch machen und wenn sich der AG bzw. seine verkorksten Vertreter quer stellen, den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
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Sehe ich genauso. Viele AG legen TZ-Wüscneh schon deshalb negativ aus, weil man dann schauen muss, was man mit den 20%-Stelle anfängt, die derjenige nicht nutzt. Es ist oftmals einfacher nur 50 oder 100% Stellen als zu besetzen, als von vielen TZ Angestellten Prozente übrig zu haben und Stellenanteile hin und herschieben zu müssen.
Daher Mund halten, 6 Monate Vollzeit arbeiten und dann alles so einrichten, wie man es braucht.
Und es kann dir ja nachher auch keiner Wortbruch vorwerfen, du musst ja nicht äußern, dass du den Wunsch schon immer hattest, sondern sagst nach 6 Monaten einfach, dass du lieber 80% machen willst um z.B. Freitags nicht zu arbeiten.
Organisator:
--- Zitat von: Garfield am 25.05.2022 09:31 ---Und es kann dir ja nachher auch keiner Wortbruch vorwerfen, du musst ja nicht äußern, dass du den Wunsch schon immer hattest, sondern sagst nach 6 Monaten einfach, dass du lieber 80% machen willst um z.B. Freitags nicht zu arbeiten.
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Und der Arbeitgeber kann das dann auch gemütlich ablehnen und man ist Nase. Warum sollte man für einen Arbeitgeber arbeiten wollen, der Teilzeit negativ auslegt? Würde sich auch nach einem halben Jahr nicht ändern.
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