Autor Thema: Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?  (Read 4179 times)

Sparschwein

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #15 am: 23.05.2022 12:37 »
Habe ich mal gemacht.

In der Ausschreibung stand sinngemäß "Stelle kann sowohl in VZ/TZ besetzt werden"

Im Vorstellungsgespräch dann darauf hingewiesen, dass ich die Stelle nur zu 90 Prozent besetzen will.

Daraufhin wurde damals entgegnet, dass das alles "möglich" ist und die besondere Flexibilität in Sachen TZ die Behörde auszeichnen würde. Ich möge jenes bitte dann mit der unmittelbaren FK absprechen, welche im VG nicht anwesend war. Also alles nach Einstellung klären.

Einstellung ist dann zunächst zu 100 Prozent erfolgt. Dann natürlich die FK angesprochen, ob man die TZ dann für nächstes Jahr nehmen kann.....und zack....direkt abgelehnt. Kein wichtiger Grund und somit Pech gehabt. Aus betriebsorganistorischen Gründen nicht möglich. Ich muss auf VZ bleiben.

Was ich damit sagen will...

Mache vor Einstellung alles zu 100 Prozent bzgl. der TZ fest. Und lass dich nicht darauf ein, dass du erstmal eingestellt wird und später alles mit deiner neuen FK klärst. Sonst kann dir genau das passieren, was mir auch passiert ist.

Nun habe ich mich wegbeworben und eine entsprechende Stelle erhalten, in dem ich es direkt offensiv angesprochen habe und im Vorfeld mit der zukünftigen FK außerhalb des VG geklärt haben.

Tagelöhner

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #16 am: 23.05.2022 19:05 »
Die Meinungen gehen ja ziemlich auseinander, jetzt also mein Rat:

Auf keinen Fall mit offenen Karten beim Vorstellungsgespräch spielen! Dies mag in wenigen Einzelfällen der richtige Weg sein, wenn man keine festgefahrenen Entscheidungsträger vor sich hat, aber in der Mehrheit der Fälle wird eine bereits zu Beginn gewünschte Teilzeit negativ ausgelegt. Vor allem, wenn der Teilzeitwunsch von einem männlichen Bewerber formuliert wird, der keinerlei familiäre Verpflichtungen zu erfüllen hat.

Der Hinweis in den Ausschreibungen ist oft nur eine Formalität, da die Öffentlichen Arbeitgeber durch gesetzliche Vorgaben z.B. zur Chancengleichheit dazu verpflichtet sind, in den Ausschreibungen darauf hinzuweisen. Dies bleibt aber nur ein Lippenbekenntnis, in der Praxis ist trotzdem nur Vollzeit gewünscht.

Einfach von den rechtlichen Ansprüchen nach Tarifvertrag bzw. Teilzeitbefristungsgesetz nach 6 Monaten Zugehörigkeit Gebrauch machen und wenn sich der AG bzw. seine verkorksten Vertreter quer stellen, den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

clarion

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #17 am: 24.05.2022 06:15 »
Und wie verträgt sich ein im Vorstellungsgespräch vorgetragenen Teilzeitwunsch als KO Kriterium mit der Bestenauswahl? Und kann man es sich überhaupt  leisten, auf gute Leute zu verzichten, nur weil diese Teilzeit arbeiten wollen? Wer hat denn noch heutzutage eine solche Bewerberschwemme, dass mehrere in etwa gleich gute Bewerber Schlange stehen?

Bei uns würde man mit der Stirn runzeln, wenn just nach Ende der Probezeit der Teilzeitantrag auf den Tisch kommt.

@Sparschwein, hast Du Dich mit mündlicher Auskunft abspeisen lassen, oder schriftlich einen TZ Antrag gestellt.? Die Betriebswirtschaftlichen Erfordernisse müssen schon nachvollziehbar belegt sein.

WasDennNun

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #18 am: 24.05.2022 07:35 »
Und wie verträgt sich ein im Vorstellungsgespräch vorgetragenen Teilzeitwunsch als KO Kriterium mit der Bestenauswahl? Und kann man es sich überhaupt  leisten, auf gute Leute zu verzichten, nur weil diese Teilzeit arbeiten wollen?
Naja, wenn einer nur 90%ige Leistung aber 100% der Zeit erbringt und einer 100%ige Leistung nur mit 60% der Zeit, dann kann man sich schnell ausrechnen wer der Beste für den Posten ist.
Aber KO Kriterium niemals bei uns.
Kriterium aber durchaus.

Zitat
Wer hat denn noch heutzutage eine solche Bewerberschwemme, dass mehrere in etwa gleich gute Bewerber Schlange stehen?
In einigen Bereichen (>Eg9a) ist die Schlange immer noch lang genug. Allerdings der ausschuß auch schnell ermittelt.
Zitat
Bei uns würde man mit der Stirn runzeln, wenn just nach Ende der Probezeit der Teilzeitantrag auf den Tisch kommt.
Ja, Stirnrunzeln ist der richtige Ausdruck.
Aber genehmigt werden würde es trotzdem, allerdings in der langfristigen Planung bzgl. Förderung für höhere Weihen ist es natürlich ein Minuspunkt, da nicht verlässlich und nicht transparent dieser Mensch zu sein scheint (außer wenn Gründe für die TZ erkennbar sind, die nach dem VG aufploppten)
Zitat
@Sparschwein, hast Du Dich mit mündlicher Auskunft abspeisen lassen, oder schriftlich einen TZ Antrag gestellt.? Die Betriebswirtschaftlichen Erfordernisse müssen schon nachvollziehbar belegt sein.
Naja, wenn der AG so arschig ist und unbegründet die 10% nicht zulässt, warum soll man sich noch mit so einem unzuverlässigen AG rumstreiten. Ab dafür...

E15TVL

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #19 am: 24.05.2022 07:57 »
Auf keinen Fall mit offenen Karten beim Vorstellungsgespräch spielen! Dies mag in wenigen Einzelfällen der richtige Weg sein, wenn man keine festgefahrenen Entscheidungsträger vor sich hat, aber in der Mehrheit der Fälle wird eine bereits zu Beginn gewünschte Teilzeit negativ ausgelegt. Vor allem, wenn der Teilzeitwunsch von einem männlichen Bewerber formuliert wird, der keinerlei familiäre Verpflichtungen zu erfüllen hat.
Exakt das! In einer idealen Welt mit offenen und aufgeschlossenen Vorgesetzten und Personalern mag das offene Ansprechen funktionieren und dort sicher auch von Vorteil sein. Allerdings ist das idealtypisch und scheint mir in der Praxis eher die Ausnahme zu sein. Externe Bewerber kennen die Leute vom VG ja nicht. Genauso wenig wie die Mitbewerberlage.

Wenn der Teilzeitwunsch wirklich kein Problem darstellt, dann wird der AG danach auch kein Problem damit haben wenn er vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Mit dem Dienstvorgesetzten kann man ja trotzdem vorher noch einmal sprechen.

Eine 25 jährige Bewerberin würde sicher auch niemals im VG ansprechen, dass sie gerade dabei ist ein Kind zu produzieren und dann erstmal wegen Elternzeit fehlen wird.

Organisator

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #20 am: 24.05.2022 08:14 »
Exakt das! In einer idealen Welt mit offenen und aufgeschlossenen Vorgesetzten und Personalern mag das offene Ansprechen funktionieren und dort sicher auch von Vorteil sein. Allerdings ist das idealtypisch und scheint mir in der Praxis eher die Ausnahme zu sein.

Es kommt wie immer darauf an, so dass ich mich einem solcher Empfehlung nicht anschließen möchte.

Wenn ein Arbeitgeber ein Problem damit hat, dass ich in Teilzeit arbeiten möchte, dann ist es nicht der richtige Arbeitgeber für mich und ich möchte auch nicht für ihn arbeiten. Insoweit sollte man dann den Teilzeitwunsch auch im VG ansprechen - wie auch andere Ansprüche an den Job (Homeoffice, Einkommen usw.).
Wer will schon für nicht aufgeschlossene Vorgesetzte Personaler oder insbesondere Vorgesetzte arbeiten!

Wenn ich aber große Not habe und auf den Job dringend angewiesen, würde ich meine Ansprüche herunterschrauschen und eher weniger Forderungen stellen (die ggf. negativ ausgelegt werden können).

In meiner Behörde wird es als normal angesehen, auch im Vorstellungsgespräch oder im Follow-up dazu, Themen wie Einkommen, Arbeitsort und Teilzeit zu besprechen / verhandeln. Es gibt mehrere Fälle von Teilzeitlern (80%), die das als Voraussetzung für den Job genannt und bekommen haben, ohne die klassischen Gründe dafür (Kinder usw.)


Lars73

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #21 am: 24.05.2022 08:24 »
Sehe ich ähnlich wie Organisator.

Die Frage ist doch ob man unbedingt den Job will oder ob man davon ausgeht, eine Auswahl zu haben. Wenn man davon ausgeht, dass es auch darum geht den richtigen Arbeitgeber/die richtige Behörde auszuwählen kann die Reaktion auf solche Dinge durchaus bei der Entscheidung helfen.

Im Regelfall ist ein Teilzeitwunsch bei uns überhaupt kein Problem. Es mag einzelne Führungskräfte geben die dann bei recht ähnlichen Bewerbern die Vollzeitkraft einstellen.

Insgesamt sehen wir zumindest Dauerverträge als langfristige Investition in den Beschäftigten. Auch ein Start mit Elternzeit ist da grundsätzlich kein Problem.

Natürlich gibt es einige Arbeitgeber und sicherlich auch ein paar Vorgesetzte bei uns wo es nicht so läuft . Wobei wenn das Personalreferat den Eindruck hat, dass es solche Erwägungen der Führungskraft sind dort entsprechen interveniert.

BAT

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #22 am: 24.05.2022 08:55 »

Was definiert denn die Wissenschaft als Vollzeitstelle?

Solch mathematische Probleme scheinen Grundlage der heutigen Bewerberproblematik zu sein.  ;)

Garfield

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #23 am: 25.05.2022 09:31 »
Die Meinungen gehen ja ziemlich auseinander, jetzt also mein Rat:

Auf keinen Fall mit offenen Karten beim Vorstellungsgespräch spielen! Dies mag in wenigen Einzelfällen der richtige Weg sein, wenn man keine festgefahrenen Entscheidungsträger vor sich hat, aber in der Mehrheit der Fälle wird eine bereits zu Beginn gewünschte Teilzeit negativ ausgelegt. Vor allem, wenn der Teilzeitwunsch von einem männlichen Bewerber formuliert wird, der keinerlei familiäre Verpflichtungen zu erfüllen hat.

Der Hinweis in den Ausschreibungen ist oft nur eine Formalität, da die Öffentlichen Arbeitgeber durch gesetzliche Vorgaben z.B. zur Chancengleichheit dazu verpflichtet sind, in den Ausschreibungen darauf hinzuweisen. Dies bleibt aber nur ein Lippenbekenntnis, in der Praxis ist trotzdem nur Vollzeit gewünscht.

Einfach von den rechtlichen Ansprüchen nach Tarifvertrag bzw. Teilzeitbefristungsgesetz nach 6 Monaten Zugehörigkeit Gebrauch machen und wenn sich der AG bzw. seine verkorksten Vertreter quer stellen, den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Sehe ich genauso. Viele AG legen TZ-Wüscneh schon deshalb negativ aus, weil man dann schauen muss, was man mit den 20%-Stelle anfängt, die derjenige nicht nutzt. Es ist oftmals einfacher nur 50 oder 100% Stellen als zu besetzen, als von vielen TZ Angestellten Prozente übrig zu haben und Stellenanteile hin und herschieben zu müssen.

Daher Mund halten, 6 Monate Vollzeit arbeiten und dann alles so einrichten, wie man es braucht.

Und es kann dir ja nachher auch keiner Wortbruch vorwerfen, du musst ja nicht äußern, dass du den Wunsch schon immer hattest, sondern sagst nach 6 Monaten einfach, dass du lieber 80% machen willst um z.B. Freitags nicht zu arbeiten.

Organisator

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #24 am: 25.05.2022 09:38 »
Und es kann dir ja nachher auch keiner Wortbruch vorwerfen, du musst ja nicht äußern, dass du den Wunsch schon immer hattest, sondern sagst nach 6 Monaten einfach, dass du lieber 80% machen willst um z.B. Freitags nicht zu arbeiten.

Und der Arbeitgeber kann das dann auch gemütlich ablehnen und man ist Nase. Warum sollte man für einen Arbeitgeber arbeiten wollen, der Teilzeit negativ auslegt? Würde sich auch nach einem halben Jahr nicht ändern.

Garfield

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #25 am: 25.05.2022 09:48 »
Und es kann dir ja nachher auch keiner Wortbruch vorwerfen, du musst ja nicht äußern, dass du den Wunsch schon immer hattest, sondern sagst nach 6 Monaten einfach, dass du lieber 80% machen willst um z.B. Freitags nicht zu arbeiten.

Und der Arbeitgeber kann das dann auch gemütlich ablehnen und man ist Nase. Warum sollte man für einen Arbeitgeber arbeiten wollen, der Teilzeit negativ auslegt? Würde sich auch nach einem halben Jahr nicht ändern.

Gemütlich vielleicht, aber nicht unbegründet. Und die soll er dann erstmal vorlegen. Hab ich bisher nicht allzu oft erlebt.

Sparschwein

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #26 am: 25.05.2022 13:09 »

@Sparschwein, hast Du Dich mit mündlicher Auskunft abspeisen lassen, oder schriftlich einen TZ Antrag gestellt.? Die Betriebswirtschaftlichen Erfordernisse müssen schon nachvollziehbar belegt sein.

Ich habe einfach nochmal die Dienststelle gewechselt. Und nun ist mein TZ Wunsch verwirklicht. Nun wurde an meiner Stelle dort ein externer Bewerber eingestellt, der momentan fleißig eingearbeitet wird und ständig auf Schulung ist. Das muss sich wirklich gelohnt haben für die Führungskraft.

Organisator

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Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
« Antwort #27 am: 25.05.2022 14:11 »
Gemütlich vielleicht, aber nicht unbegründet. Und die soll er dann erstmal vorlegen. Hab ich bisher nicht allzu oft erlebt.

Im Zweifel lässt sich eine Begründung finden. Daher ist es doch viel einfacher, seine Ansprüche (inkl. Teilzeit) von Anfang an zu formulieren und im Arbeitsvertrag festzuhalten, dann spart man sich Ärger hinterher und jeder weiß, woran er ist.