Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Auszahlung nach §21 TVöD korrekt?
Isie:
Na ja, es kann schon sein, dass dir die Bezügestelle die Berechnung nicht erklären kann. Das ist halt der Nachteil des Einsatzes von Berechnungsprogrammen. Aber die Bezügestelle kann dir mit Sicherheit sagen, wie viele Urlaubstage und wieviele Krankheitstage deine Personalstelle gemeldet hat. Vermutlich sind das die Ereignistage, die aber nur als Gesamtzahl für dich sichtbar sind. Und wenn du dann sicher bist, dass Tage fehlen, beanstandest du das bei der Personalstelle.
Isie:
Denkbar wäre auch, dass das Entgelt, das für die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft gezahlt wurde, nicht in die Durchschnittsberechnung einbezogen wurde. Aber dazu gibt es ein Urteil des BAG, zwar zu einem anderen Tarifvertrag, aber mit inhaltsgleicher Regelung (BAG, Urteil v. 6.9.2017, 5 AZR 429/16).
ÖDyssee:
Ich hatte gerade ein Telefonat mit dem Bezügerechner. Die Urlaubstage wurden nicht brücksichtigt, da ich sie nicht selbst gemeldet hatte. Krankheitstage werden direkt von unserem Amtssekretariat an die Bezügestelle gemeldet. Urlaubstage hingegen werden weder vom Sekretariat noch von der Personalstelle an die Bezügestelle weitergegeben. Offensichtlich findet in der Bezügestelle auch keine Plausibilitätskontrolle statt, dass ein Arbeitnehmer seinen tariflich vorgeschriebenen Urlaub von 30 Tagen nehmen muss.
>:(
Isie:
Na, dann ist das ja schon mal geklärt. Finde ich sehr ungewöhnlich, aber nun weißt du ja Bescheid. Jetzt ist nur noch die Frage, ob der arbeitstägliche Durchschnittsbetrag korrekt berechnet wurde. In welcher Form die Feiertage einbezogen werden oder ob ein anderer Durchschnittsbetrag dafür zu berechnen ist, weiß ich leider nicht.
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