Autor Thema: "Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“  (Read 2424 times)

schaf1981

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“

-Eingruppiert in der E9a
-3 jährige kaufmännische Ausbildung in der Freien Marktwirtschaft
-laut Verwaltungsakademie alle Voraussetzungen gegeben

Frage:

Muss ich das so hinnehmen oder habe ich ein Recht auf den Verwaltungslehrgang?

Meine derzeitige Tätigkeit benötigt den V1 NICHT, habe ich trotzdem ein Recht darauf, sonst kommt man ja aufgrund dieses Sachverhalts nie aus dem Hamsterrad.

Bei Fortbildungsbeauftragte ist nur eine Vertretung telefonisch erreichbar und kann keine Auskunft geben.




Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #1 am: 23.05.2022 13:43 »
"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“

-Eingruppiert in der E9a
-3 jährige kaufmännische Ausbildung in der Freien Marktwirtschaft
-laut Verwaltungsakademie alle Voraussetzungen gegeben

Frage:

Muss ich das so hinnehmen oder habe ich ein Recht auf den Verwaltungslehrgang?

Meine derzeitige Tätigkeit benötigt den V1 NICHT, habe ich trotzdem ein Recht darauf, sonst kommt man ja aufgrund dieses Sachverhalts nie aus dem Hamsterrad.

Bei Fortbildungsbeauftragte ist nur eine Vertretung telefonisch erreichbar und kann keine Auskunft geben.

Woraus würdest du ein Recht auf Verwaltungslehrgang ableiten?

Was versprichst du dir von dem Verwaltungslehrgang I? Bei Stellen ab E9b ist doch regelmäßig der Verwaltungslehrgang II erforderlich.

schaf1981

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #2 am: 23.05.2022 14:09 »
Woraus würdest du ein Recht auf Verwaltungslehrgang ableiten?

Bei meinen derzeitigen Wissensstand, kann ich kein Recht ableiten, da mir dazu das Wissen fehlt.

Was versprichst du dir von dem Verwaltungslehrgang I? Bei Stellen ab E9b ist doch regelmäßig der Verwaltungslehrgang II erforderlich.

Das ich für höhere Stelle einen V2 benötige, ist mir geläufig und wie schon richtig erkannt, benötigt man für den V2 (gehobener Dienst) zuerst einmal den V1.
Ich möchte mich für die Zukunft vorbereiten, um auch für Verwaltungstätigkeiten den Zugang zu erhalten, selbst im öffentlichen Dienst gibt es Veränderungen oder Stellenabbau.

Ich erhöhe damit das Spektrum, um nicht nur für eine Hand voll Stellen, die formalen Voraussetzung zu erfüllen.

Unknown

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 411
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #3 am: 23.05.2022 14:14 »
Man könnte den V2 doch berufsbegleitend machen. So kann man sich ebenso auf die Zukunft vorbereiten.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #4 am: 23.05.2022 14:19 »
Da würde ich eher einen Bachelor machen, dann sparst du dir den V1 und V2.
Für den gehobenen Dienst (Beamtenlaufbahn) reicht ein V2 nicht aus, da brauchts ohnehin einen Bachelor.

Ansonsten kann ich auch kein Recht für einen wie auch immer geartete Fortbildung erkennen, soweit sie nicht für die Tätigkeit erforderlich ist. Für deine jetzigen Tätigkeiten ist kein V1 erforderlich. Hier würde ich mal in ein Personalentwicklungskonzept schauen, inwieweit der Besuch der Verwaltungslehrgange geregelt ist.

schaf1981

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #5 am: 23.05.2022 14:28 »
Da würde ich eher einen Bachelor machen, dann sparst du dir den V1 und V2.
Für den gehobenen Dienst (Beamtenlaufbahn) reicht ein V2 nicht aus, da brauchts ohnehin einen Bachelor.

Ansonsten kann ich auch kein Recht für einen wie auch immer geartete Fortbildung erkennen, soweit sie nicht für die Tätigkeit erforderlich ist. Für deine jetzigen Tätigkeiten ist kein V1 erforderlich. Hier würde ich mal in ein Personalentwicklungskonzept schauen, inwieweit der Besuch der Verwaltungslehrgange geregelt ist.


Danke für die Antwort.

Als TVl Angestellter wird man nicht mehr die Chance auf Verbeamtung bekommen, das wird maximal noch beim Bund umgesetzt oder durch eine 3 Jährige Ausbildung in manchen Berufsgruppen.

Soweit ich es richtig mitbekommen habe, ist bei Stellenausschreibungen für Angestellte immer die Rede ab E9b der V2.

schaf1981

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #6 am: 23.05.2022 14:28 »
Man könnte den V2 doch berufsbegleitend machen. So kann man sich ebenso auf die Zukunft vorbereiten.


Um den V2 machen zu können benötige ich den V1 vorher.

Neben der regulären Arbeitszeit noch extra die Weiterbildung auf eigene kosten auszuüben sehe ich nicht ein, doppelt Mehrbelastung.

Da viele meiner Ex Kollegen ihn ohne Probleme über den Arbeitgeber machen konnten, die als Arbeitszeit gilt und bezahlt wurde.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #7 am: 23.05.2022 14:33 »
Um den V2 machen zu können benötige ich den V1 vorher.

Da dein AG den V1 dir nicht anbieten möchte und ich auch keinen Grund dafür sehe, fällt der V2 ohnehin aus.

Wenn es dir um höher bewertete Stellen geht, würde ich einfach einen Bachelor machen. Damit sparst du dir den nervigen und überflüssigen V1 und hast auch noch den V2 mit dabei.

schaf1981

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #8 am: 23.05.2022 14:35 »
Um den V2 machen zu können benötige ich den V1 vorher.

Da dein AG den V1 dir nicht anbieten möchte und ich auch keinen Grund dafür sehe, fällt der V2 ohnehin aus.

Wenn es dir um höher bewertete Stellen geht, würde ich einfach einen Bachelor machen. Damit sparst du dir den nervigen und überflüssigen V1 und hast auch noch den V2 mit dabei.

Danke für die Antwort, ich werde mir mal darüber Gedanken machen.  :)

PhoenixDea

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #9 am: 24.05.2022 09:50 »
Man könnte den V2 doch berufsbegleitend machen. So kann man sich ebenso auf die Zukunft vorbereiten.


Um den V2 machen zu können benötige ich den V1 vorher.

nein, nicht unbedingt. Wenn man z. B. bereits eine kaufmännische Ausbildung hat, oder ReFa / ReNo etc. kann man auch direkt den Vl II machen. Ist die Frage, ob man sich das zutraut.

SunshineR

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 110
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #10 am: 24.05.2022 09:58 »
Man könnte den V2 doch berufsbegleitend machen. So kann man sich ebenso auf die Zukunft vorbereiten.


Um den V2 machen zu können benötige ich den V1 vorher.

nein, nicht unbedingt. Wenn man z. B. bereits eine kaufmännische Ausbildung hat, oder ReFa / ReNo etc. kann man auch direkt den Vl II machen. Ist die Frage, ob man sich das zutraut.

Echt? Welche Rechtsgrundlage?
Kann man den A2 (dann) auf privatem Weg (nebenberuflich) durchlaufen?

PhoenixDea

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #11 am: 24.05.2022 10:03 »
Laut VAK Homepage:

Zulassungsvoraussetzungen
Zum VL II können zugelassen werden:

Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellte für Bürokommunikation sowie tariflich Beschäftigte, die eine vergleichbare (Verwaltungs-) Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz abgeschlossen haben, mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis im nicht – technischen Dienst der allgemeinen Verwaltung – soweit sie mindestens in die Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert sind. Wurde die Berufsausbildung mit dem Prädikat „gut“ oder besser abgeschlossen, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen.
Tariflich Beschäftigte des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die den VL I oder eine vergleichbare Fortbildungsmaßnahme mit Erfolg absolviert haben und nach Abschluss dieser Qualifizierung eine mindestens dreijährige Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung nachweisen können sowie mindestens in die Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert sind.

Sowohl mir wurde angeboten direkt den VL II zu machen - was ich abgelehnt habe - als auch meinen Kolleginnen. Diese mussten sogar darum diskutieren den VL I zuerst machen zu dürfen.



schaf1981

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #12 am: 24.05.2022 12:45 »
Laut VAK Homepage:

Zulassungsvoraussetzungen
Zum VL II können zugelassen werden:

Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellte für Bürokommunikation sowie tariflich Beschäftigte, die eine vergleichbare (Verwaltungs-) Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz abgeschlossen haben, mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis im nicht – technischen Dienst der allgemeinen Verwaltung – soweit sie mindestens in die Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert sind. Wurde die Berufsausbildung mit dem Prädikat „gut“ oder besser abgeschlossen, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen.
Tariflich Beschäftigte des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die den VL I oder eine vergleichbare Fortbildungsmaßnahme mit Erfolg absolviert haben und nach Abschluss dieser Qualifizierung eine mindestens dreijährige Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung nachweisen können sowie mindestens in die Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert sind.

Sowohl mir wurde angeboten direkt den VL II zu machen - was ich abgelehnt habe - als auch meinen Kolleginnen. Diese mussten sogar darum diskutieren den VL I zuerst machen zu dürfen.

Mir wurde mehrfach von der Verwaltungsakademie mitgeteilt, das der V2 ohne vorherigen V1 für mich nicht möglich ist, trotz kaufmännisches Ausbildung.

schaf1981

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #13 am: 24.05.2022 12:47 »
Man könnte den V2 doch berufsbegleitend machen. So kann man sich ebenso auf die Zukunft vorbereiten.


Um den V2 machen zu können benötige ich den V1 vorher.

nein, nicht unbedingt. Wenn man z. B. bereits eine kaufmännische Ausbildung hat, oder ReFa / ReNo etc. kann man auch direkt den Vl II machen. Ist die Frage, ob man sich das zutraut.


Mir wurde mehrfach von der Verwaltungsakademie mitgeteilt, das der V2 ohne vorherigen V1 für mich nicht möglich ist, trotz kaufmännisches Ausbildung.

PhoenixDea

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
« Antwort #14 am: 24.05.2022 13:05 »
dann solltest du die VAK vielleicht auf ihre eigene Homepage hinweisen?