Woraus würdest du ein Recht auf Verwaltungslehrgang ableiten?
Bei meinen derzeitigen Wissensstand, kann ich kein Recht ableiten, da mir dazu das Wissen fehlt.
Was versprichst du dir von dem Verwaltungslehrgang I? Bei Stellen ab E9b ist doch regelmäßig der Verwaltungslehrgang II erforderlich.
Das ich für höhere Stelle einen V2 benötige, ist mir geläufig und wie schon richtig erkannt, benötigt man für den V2 (gehobener Dienst) zuerst einmal den V1.
Ich möchte mich für die Zukunft vorbereiten, um auch für Verwaltungstätigkeiten den Zugang zu erhalten, selbst im öffentlichen Dienst gibt es Veränderungen oder Stellenabbau.
Ich erhöhe damit das Spektrum, um nicht nur für eine Hand voll Stellen, die formalen Voraussetzung zu erfüllen.