Liebes Forum,
mein jetziger Arbeitgeber hatte meine Stufenzuordnung auf meinen Antrag hin aus dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis (AV) übernommen, die Stufenlaufzeit begann von vorn. Nun wechsle ich erneut zu einem dritten Arbeitgeber (alles Arbeitsverhältnisse im TV-L) und habe neben Mitnahme der Stufenzuordnung die Mitnahme der Stufenlaufzeit beantragt,weil ich nun kurz vor einer höheren Stufe stehe. Jetzt beginnt der SB, dem das damalige Übernahmeschreiben des jetzigen Arbeitgebers vorliegt, sämtliche Anstellungsverhältnisse meines Berufslebens zu überprüfen (ich habe viel Berufserfahrung).
Aus meiner Sicht wäre nur das jetzige AV bezüglich Mitnahme Stufe und Stufenlaufzeit zu überprüfen, was Zeit und Mühe sparen würde. Ich wechsle nicht, falls meinem Antrag nicht stattgegeben wird. Oder ist 16 (2a) TV-L da juristisch unklar? Danke im voraus.