Autor Thema: Home Office - Haftung bei Erkrankung  (Read 6738 times)

Ole

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Home Office - Haftung bei Erkrankung
« am: 24.05.2022 08:21 »
Guten Morgen,

wir wollen als Kommune auch nach der Pandemie mobiles Arbeiten anbieten. Allerdings möchten wir als Arbeitgeber aus der Haftung sein, sollte ein Mitarbeiter der Meinung sein, beispielsweise, sein Rückenleiden käme von seiner mobilen Arbeit.
Sind wir als Arbeitgeber fein raus, wenn wir eine Zusatzvereinbarung zum mobilen Arbeiten schließen?

Danke vorab :D

Fragmon

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Antw:Home Office - Haftung bei Erkrankung
« Antwort #1 am: 24.05.2022 08:39 »
Harte Schiene: Jeder Arbeitsplatz ist von einem Arbeitsmediziner zu prüfen und die Einhaltung der Ergonomie zu bestätigen (Analog Telearbeit)

Alternative: Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung --> Prüfung des Stuhls und Arbeitstisches --> Feststellung

Organisator

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Antw:Home Office - Haftung bei Erkrankung
« Antwort #2 am: 24.05.2022 08:45 »
Harte Schiene: Jeder Arbeitsplatz ist von einem Arbeitsmediziner zu prüfen und die Einhaltung der Ergonomie zu bestätigen (Analog Telearbeit)

Alternative: Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung --> Prüfung des Stuhls und Arbeitstisches --> Feststellung

Jeder Arbeitsplatz muss den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtline entsprechen. Im Büro oder beim Telearbeitsplatz macht der Arbeitgeber das. Bei mobilem Arbeiten kann das auch vom Arbeitnehmer übernommen werden, er muss jedoch dazu entsprechend geschult werden.

Ansonsten: Gedanken über Arbeitsschutz sind sinnvoll. Haftungsfragen als Grundlage für die Entscheidung, ob mobiles Arbeiten angeboten werden kann, halte ich für eher kleinlich.

Britta2

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Antw:Home Office - Haftung bei Erkrankung
« Antwort #3 am: 27.05.2022 06:20 »
Mal von den genannten Argumenten gänzlich abgesehen - hat man nicht zu Hause die für sich selbst gekauften bequemsten Möbel? Was nutzt einem der angeblich so arg teure AG-Bürostuhl, wenn das die schlimmste Krücke ist, auf der man je zu sitzen hatte? Kreuzschmerzen und Verspannungen (plus Zorn) verursacht möglicherweise ausgerechnet der! Unvergessen die Krücke mit niedriger geteilter Rückenlehne, die ewig nach hinten wegkiptte und wo der Stuhl selbst konstant eigenmächtig nach hinten weg rollte. Ich sitze auf billigsten Korbmöbeln von Ikea oder Roller sicherer und lieber. Stuhl mit Nackenstütze (wegen möglichem Handykopf durch nach vorne Beugen beim Tippen) hat unser AG nur für die ranghöchsten Bereichsleiter. Selbst die Stühle im Wartebereich für Publikum sind stabiler und dort sitzt man besser als im Büro. Kritik natürlich unerwünscht.  Homeoffice und orthopädischer Schaden am Rücken halte ich für eher undenkbar. Zu Hause kann man sich den Platz so gemütlich gestalten wie benötigt.

Der Obelix

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Antw:Home Office - Haftung bei Erkrankung
« Antwort #4 am: 27.05.2022 07:46 »
1. Der Arbeitnehmer bestätigt schriftlich dass der Arbeitsplatz den entsprechenden Vorschriften entspricht.
2. Begleitend bietet der Arbeitgeber Schulungen zur Ergonomischen Einstellung des Arbeitsplatzes an.

das sollte eigentlich ausreichend sein.


Britta2

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Antw:Home Office - Haftung bei Erkrankung
« Antwort #5 am: 28.05.2022 08:54 »
1. Der Arbeitnehmer bestätigt schriftlich dass der Arbeitsplatz den entsprechenden Vorschriften entspricht.
2. Begleitend bietet der Arbeitgeber Schulungen zur Ergonomischen Einstellung des Arbeitsplatzes an.

das sollte eigentlich ausreichend sein.

Muss vielleicht nichtma sein. Man bekommt doch jedes Jahr pauschale Belehrung dazu bzw zu den Themen Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzsicherheit und muss in der Liste z.K. unterschreiben. Damit ist der AG abgesichert.

Kat

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Antw:Home Office - Haftung bei Erkrankung
« Antwort #6 am: 30.05.2022 07:14 »
bekommt man? Ich bin seit über 30 Jahren bei meinem AG und da bekommt man nicht.

E15TVL

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Antw:Home Office - Haftung bei Erkrankung
« Antwort #7 am: 30.05.2022 07:23 »
Hier schon.
Allerdings statt Liste wird das im DMS abgehakt. Läuft aber auf dasselbe hinaus.

Johann

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Antw:Home Office - Haftung bei Erkrankung
« Antwort #8 am: 30.05.2022 16:12 »
Bei uns ist es mittlerweile so geregelt, dass es zu erfüllende Kriterien gibt, um bis zu 100% Homeoffice anbieten zu können. Da zählen so Dinge mit rein wie ergonomisch einstellbarer Stuhl, ein Schreibtisch mit Mindestgröße und Höhenverstellbarkeit, Tageslichtverfügbarkeit und genug Platz um den Arbeitsplatz herum. Jeweils mit Zahlen definiert.
Wird davon alles erfüllt, darf man bis zu 100% Homeoffice machen. Ist der Stuhl bspw. nicht ergonomisch einstellbar, sind nur bis zu 30% Homeoffice drin, ist der Schreibtisch zu klein, nur 50% usw.

Der Erstantrag ist mit Fotos zu belegen, nach Hause kommt aber niemand mehr und der Mitarbeiter versichert mit seiner Unterschrift, dass der häusliche Arbeitsplatz den vorgeschriebenen Standards entspricht.

Sollte der Mitarbeiter aber bspw. keinen Höhenverstellbaren Schreibtisch, adäquaten Monitor oder ergonomischen Schreibtisch haben, kriegt er diese bei Bedarf vom Arbeitgeber nach Hause geliefert inkl. Aufbau. Ist bei uns jetzt mittlerweile sicher besser geregelt als bei vielen anderen Behörden, weil die Mitarbeiter hier weniger diese "Der Arbeitgeber ist aber für all das verantwortlich!!1!11"-Mentalität haben und zuhause lieber so gestalten wollen, dass es für sie passt.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Home Office - Haftung bei Erkrankung
« Antwort #9 am: 08.06.2022 14:44 »
Wenn Telearbeit angeboten wird, greift die Arbeitsstättenverordnung. Bei mobilem Arbeiten hat der Arbeitgeber trotzdem die Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG) fortzuschreiben. Hier kann er auch die nötigen Maßnahmen festlegen, welche erforderlich sind, um den heimischen "Arbeitsplatz" sicher einzurichten. Sollte der Arbeitnehmer bestätigen können, dass er die Maßnahmen umsetzten kann ist doch gut. Kann er das nicht bestätigen, kommt ggf. ein Verbot des mobilen Arbeitens in Betracht.