Das war sehr erhellend. Danke.
Demzufolge müsste auch bei Lehrkräften eine unterhälftige Teilzeit in Form einer Beurlaubung möglich sein, sofern kleine Kinder im Spiel sind und dienstliche Belange nicht entgegen stehen.
Bei uns in der Finanzverwaltung ist das regelmäßig kein Problem.
Wie es allerdings im Schuldienst aussieht, kann ich nicht beurteilen.
Gibt es da Erfahrungen?