Autor Thema: [NW] Teilzeit bei Lehrkräften  (Read 1048 times)

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 130
[NW] Teilzeit bei Lehrkräften
« am: 24.05.2022 09:39 »
Hallo zusammen.

Folgende Frage an die geneigten Expertinnen und Experten:

Warum dürfen Lehrkräfte ihre Arbeitszeit auf maximal 50% Teilzeit reduzieren, bzw. gibt es neben Elternzeit noch weitere Tatbestände (z.B. Pflege naher Angehöriger, gesundheitliche Gründe, etc.), die eine Unterschreitung der 50%igen Arbeitszeit rechtfertigen könnten?

Bin gespannt auf die Antworten. Vielen Dank im Voraus :)
« Last Edit: 25.05.2022 01:54 von Admin2 »

Lars73

  • Gast
Antw:[NRW] Teilzeit bei Lehrkräften
« Antwort #1 am: 24.05.2022 09:52 »
Das liegt in der Natur des Beamtenverhältnisses, dass Teilzeit unter 50% nur unten bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Bei sehr geringen Zeitanteilen passen die Pflichten des Dienstherren nicht zur geleisteten Tätigkeit.

Zu den Gründen für Teilzeit unter 50% sei auf den entsprechenden Erlass verwiesen.

Hinweise zu Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Freistellung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Land NRW Gemeinsamer Runderlass des Ministerium des Innern 24 - 42.01.11-66.11-6/17, des Ministeriums der Finanzen P 1124 - 000023 _ 2017/000001 und des Ministeriums der Justiz 3110 - Z. 56
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=37725

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 130
Antw:[NRW] Teilzeit bei Lehrkräften
« Antwort #2 am: 24.05.2022 10:17 »
Das war sehr erhellend. Danke.
Demzufolge müsste auch bei Lehrkräften eine unterhälftige Teilzeit in Form einer Beurlaubung möglich sein, sofern kleine Kinder im Spiel sind und dienstliche Belange nicht entgegen stehen.
Bei uns in der Finanzverwaltung ist das regelmäßig kein Problem.
Wie es allerdings im Schuldienst aussieht, kann ich nicht beurteilen.
Gibt es da Erfahrungen?