Es gibt durchaus mehrere Tarifverträge, bspw. der TVÖD und die besonderen Teile, die jeweils eigene (wenn auch nicht eigenständige) Tarifverträge darstellen und aus denen die durchgeschriebenen Fassungen entwickelt werden, die es nicht für einige, sondern aufgrund der Auffangfunktion des TVÖD-V für alle Bereiche im Geltungsbereich des TVÖD gibt. Allerdings hat keinen davon der SuE exklusiv.