Autor Thema: Tarifabschluss SuE  (Read 16380 times)

Flying

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #15 am: 01.06.2022 08:54 »
Hey. Ich muss auch nochmal was nachfragen. Die Zulage für die S15 zählt nur für Sozialarbeiter, die quasi in der Eingruppierung hinter Nummer 6 stehen? Ich frage, da die GEW die Tarifinfo 3 gesendet hat und dort bei S15 explizit Fallgruppe 6 in Klammern steht.

Wie verhält es sich, wenn man staatlich anerkannter Sozialarbeiter ist (Voraussetzung zur Leitung) und eine Kita mit über 70 Kindern leitet? Ist man da quasi „raus“ bei der Zulage? Wenn ja, wäre das schon eine harte Nummer, bei dem ganzen Ausfall in den letzten Jahren ist man ja quasi selbst meist Erzieher gewesen..

Grüße und Danke!

6. Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)

Wenn du Sozialarbeiter bist, unter Fallgruppe 6 fällst und in S15 eingruppiert bist, dann fällst du in den Bereich der Zulage.
Oder versteh ich deine Frage falsch?

Huhu. Also ich bin staatlich anerkannter Sozpäd., leite eine Kita mit über 70 Kindern. Also S15 FG1 (würde zwar auch die FG6 passen, ist in dem Falle aber nicht so, der Soz. ist aber Voraussetzung um die Leitung zu sein) in dem Fall. Ich lese es so raus, dass ich dort raus bin, da ich zwar genau wie die Erzieher in der Kita oft in der Gruppe war (Personal und man kennt es), ansonsten auch ständig mit Corona zu tun hatte und und und.

Wenn das so ist, kann man nur gratulieren und danke an ver.di sagen. Druck aufbauen, man soll seine Leute zum Streiken animieren, weil es der eigenen Kita dann ja schon zu gut gehe und am Ende haben immerhin die Erzieher was davon.

Dennoch ein wenig persönlich ärgerlich.

Und ob diese 2-4 Tage am Personalmangel wirklich etwas ändern ist ja auch Käse. Bei 25 Erziehern und 4 Tagen extra Urlaub, sind das 100 Tage, wo nochmal jemand fehlt und das bei ca 225 Betreuungstagen. Keine Ahnung, wieso man das als Erfolg verkaufen will. Persönlich ja. Für die einzelne Kita und das Team ist es halt Quatsch.

Mir ist klar, dass die Gewerkschaften beim Personal und dem
Schlüssel einfach zahnlos sind und da nichts bewirken wollen/können, aber das als riesigen Erfolg zu verkaufen, halte ich für falsch. :)

Lässt sich die Fallgruppe denn nicht korrigieren? Müsste mal ein Rechtler drauf schauen.
Bei FG1 geht man ja eigentlich nicht von Sozialarbeitern aus - sondern Erziehern o.ä.

Ist ja immer die Frage, was man daraus macht.
Ich als Kita-Leitung würde schauen, dass die Kita dann insgesamt eine Woche mehr Schließungszeit hat. Wenn man die weiteren freien Tagen jetzt auch noch stückelt, kommt es sicherlich zu keiner Entlastung

ctk371

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #16 am: 02.06.2022 18:25 »
Hey. Ich muss auch nochmal was nachfragen. Die Zulage für die S15 zählt nur für Sozialarbeiter, die quasi in der Eingruppierung hinter Nummer 6 stehen? Ich frage, da die GEW die Tarifinfo 3 gesendet hat und dort bei S15 explizit Fallgruppe 6 in Klammern steht.

Wie verhält es sich, wenn man staatlich anerkannter Sozialarbeiter ist (Voraussetzung zur Leitung) und eine Kita mit über 70 Kindern leitet? Ist man da quasi „raus“ bei der Zulage? Wenn ja, wäre das schon eine harte Nummer, bei dem ganzen Ausfall in den letzten Jahren ist man ja quasi selbst meist Erzieher gewesen..

Grüße und Danke!

6. Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)

Wenn du Sozialarbeiter bist, unter Fallgruppe 6 fällst und in S15 eingruppiert bist, dann fällst du in den Bereich der Zulage.
Oder versteh ich deine Frage falsch?

Huhu. Also ich bin staatlich anerkannter Sozpäd., leite eine Kita mit über 70 Kindern. Also S15 FG1 (würde zwar auch die FG6 passen, ist in dem Falle aber nicht so, der Soz. ist aber Voraussetzung um die Leitung zu sein) in dem Fall. Ich lese es so raus, dass ich dort raus bin, da ich zwar genau wie die Erzieher in der Kita oft in der Gruppe war (Personal und man kennt es), ansonsten auch ständig mit Corona zu tun hatte und und und.

Wenn das so ist, kann man nur gratulieren und danke an ver.di sagen. Druck aufbauen, man soll seine Leute zum Streiken animieren, weil es der eigenen Kita dann ja schon zu gut gehe und am Ende haben immerhin die Erzieher was davon.

Dennoch ein wenig persönlich ärgerlich.

Und ob diese 2-4 Tage am Personalmangel wirklich etwas ändern ist ja auch Käse. Bei 25 Erziehern und 4 Tagen extra Urlaub, sind das 100 Tage, wo nochmal jemand fehlt und das bei ca 225 Betreuungstagen. Keine Ahnung, wieso man das als Erfolg verkaufen will. Persönlich ja. Für die einzelne Kita und das Team ist es halt Quatsch.

Mir ist klar, dass die Gewerkschaften beim Personal und dem
Schlüssel einfach zahnlos sind und da nichts bewirken wollen/können, aber das als riesigen Erfolg zu verkaufen, halte ich für falsch. :)

Lässt sich die Fallgruppe denn nicht korrigieren? Müsste mal ein Rechtler drauf schauen.
Bei FG1 geht man ja eigentlich nicht von Sozialarbeitern aus - sondern Erziehern o.ä.

Ist ja immer die Frage, was man daraus macht.
Ich als Kita-Leitung würde schauen, dass die Kita dann insgesamt eine Woche mehr Schließungszeit hat. Wenn man die weiteren freien Tagen jetzt auch noch stückelt, kommt es sicherlich zu keiner Entlastung

Ja. Ich hab auch mal zur Gewerkschaft Kontakt aufgenommen, mal sehen, wie das bewertet wird. Bei uns ist es seit einigen Jahren so, dass man nur noch Leitung wird, wenn man ein angeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit besitzt.

Ja. Prinzipiell wären geschlossene Tage gut, der Dienstherr sieht das natürlich anders und hat sogar den Schlüssel im Notfall (wie es bei akutem Mangel an Personal noch laufen kann und soll) nochmal gewandelt 😁

Levana

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #17 am: 02.06.2022 19:41 »

Ich als Kita-Leitung würde schauen, dass die Kita dann insgesamt eine Woche mehr Schließungszeit hat. Wenn man die weiteren freien Tagen jetzt auch noch stückelt, kommt es sicherlich zu keiner Entlastung

Wie viele Schließtage dürft ihr denn machen? Bei uns muss alles erst immer genehmigt werden und jeder Schließtag ist harte Verhandlung. Wir führen das erste Jahr jetzt eine Sommerschließzeit von 2 Wochen ein weil die 7 Kollegen sonst ihren Urlaub nicht weg bekommen. Wenn einer krank ist und einer Urlaub hat ist schon Notstand.

nichts_tun

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #18 am: 03.06.2022 17:02 »
Hey. Ich muss auch nochmal was nachfragen. Die Zulage für die S15 zählt nur für Sozialarbeiter, die quasi in der Eingruppierung hinter Nummer 6 stehen? Ich frage, da die GEW die Tarifinfo 3 gesendet hat und dort bei S15 explizit Fallgruppe 6 in Klammern steht.

Wie verhält es sich, wenn man staatlich anerkannter Sozialarbeiter ist (Voraussetzung zur Leitung) und eine Kita mit über 70 Kindern leitet? Ist man da quasi „raus“ bei der Zulage? Wenn ja, wäre das schon eine harte Nummer, bei dem ganzen Ausfall in den letzten Jahren ist man ja quasi selbst meist Erzieher gewesen..

Grüße und Danke!

6. Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)

Wenn du Sozialarbeiter bist, unter Fallgruppe 6 fällst und in S15 eingruppiert bist, dann fällst du in den Bereich der Zulage.
Oder versteh ich deine Frage falsch?

Huhu. Also ich bin staatlich anerkannter Sozpäd., leite eine Kita mit über 70 Kindern. Also S15 FG1 (würde zwar auch die FG6 passen, ist in dem Falle aber nicht so, der Soz. ist aber Voraussetzung um die Leitung zu sein) in dem Fall. Ich lese es so raus, dass ich dort raus bin, da ich zwar genau wie die Erzieher in der Kita oft in der Gruppe war (Personal und man kennt es), ansonsten auch ständig mit Corona zu tun hatte und und und.

Wenn das so ist, kann man nur gratulieren und danke an ver.di sagen. Druck aufbauen, man soll seine Leute zum Streiken animieren, weil es der eigenen Kita dann ja schon zu gut gehe und am Ende haben immerhin die Erzieher was davon.

Dennoch ein wenig persönlich ärgerlich.

Und ob diese 2-4 Tage am Personalmangel wirklich etwas ändern ist ja auch Käse. Bei 25 Erziehern und 4 Tagen extra Urlaub, sind das 100 Tage, wo nochmal jemand fehlt und das bei ca 225 Betreuungstagen. Keine Ahnung, wieso man das als Erfolg verkaufen will. Persönlich ja. Für die einzelne Kita und das Team ist es halt Quatsch.

Mir ist klar, dass die Gewerkschaften beim Personal und dem
Schlüssel einfach zahnlos sind und da nichts bewirken wollen/können, aber das als riesigen Erfolg zu verkaufen, halte ich für falsch. :)

Lässt sich die Fallgruppe denn nicht korrigieren? Müsste mal ein Rechtler drauf schauen.
Bei FG1 geht man ja eigentlich nicht von Sozialarbeitern aus - sondern Erziehern o.ä.

Ist ja immer die Frage, was man daraus macht.
Ich als Kita-Leitung würde schauen, dass die Kita dann insgesamt eine Woche mehr Schließungszeit hat. Wenn man die weiteren freien Tagen jetzt auch noch stückelt, kommt es sicherlich zu keiner Entlastung

Sofern jemand als Leiter einer Kita eingestellt, ist er als Leiter einer Kita eingestellt. Folglich gilt die Fallgruppe 1 der EG S 15 und gerade nicht die Fallgruppe 6, die offensichtlich auf eine genuin sozialpädagogische Tätigkeit hinweist, sprich Tätigkeit als Streetworker, Suchtberater etc. Das ist die Leitung einer Kita offensichtlich nicht, auch wenn derselbe Studienabschluss vorliegt.

Nach den Informationen, die bisher bekannt sind, ist es mir allerdings auch schleierhaft, warum die Leitungen von Kitas offenbar nicht in den Genuß der Zulage kommen soll(t)en. Mal die Redaktionsverhandlungen abwarten.

ascitiesburn

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #19 am: 27.06.2022 10:08 »
Hat bei sich auf der Arbeit schon jemand Infos dazu? Hier habe ich noch nichts gehört, wie das mit der Zulage, den neuen Erholungstagen läuft ?!?

bastyoje

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #20 am: 09.09.2022 14:52 »
Hier noch Neuigkeiten bezüglich der Regenerationstage!

Die Regenerationstage müssen 4 Wochen vorher beantragt werden !!!
Deshalb dieses Jahr vielleicht schon frühzeitig beantragen...

https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/so-kannst-du-deine-regenerationstage-in-anspruch-nehmen

SandwichToaster

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #21 am: 11.09.2022 08:52 »
Ich hatte die Beanspruchung für die Regenerationstage für dieses Jahr und die Umwandlung der Zulage in 2 zusätzliche Regenerationstage für 2023 umgehend bei mir in der Kommune beantragt und habe auf die kurzen Fristen hingewiesen (4 Wochen im voraus).

Als Rückmeldung kam: Stand jetzt können die Anträge nicht bearbeitet werden weil intern nicht geklärt wer diese bearbeiten wird und das Peronalamt momentan unterbesetzt sei. Weitere Informationen könnte man voraussichtlich erst im November geben.

bastyoje

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #22 am: 11.09.2022 12:45 »

Hier die Veröffentlichung der KAV BW Information 105/2022 vom 08.09.2022.
Dort sind Hinweise zur Zahlbarmachung der Zulage und zu den Regenerationtsagen.

Das ganze betrifft BW.
Am besten schaust du ob du erfährst, wann in deinem Bundesland von deinem KAV eine entsprechende Information herausgegeben wird. Daran muss sich dann auch dein AG halten.

Warte noch ein bis 2 Wochen, dann muss es da sein. Schreibe doch dem KAV aus deinem Bundesland eine EMail oder frage bei der Presse nach.

https://rheinmuenster.de/intranetnews/abschluss-der-redaktionsverhandlungen-zum-sozial-und-erziehungsdienst-zahlbarmachung-der-sue-zulage/

https://rheinmuenster.de/wp-content/uploads/2022/09/sozial-erziehungsdienst_zahlbarmachung_sue-zulage_I_105-2022.pdf

 ;D

JesuisSVA

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #23 am: 11.09.2022 13:01 »

Hier die Veröffentlichung der KAV BW Information 105/2022 vom 08.09.2022.
Dort sind Hinweise zur Zahlbarmachung der Zulage und zu den Regenerationtsagen.

Das ganze betrifft BW.
Am besten schaust du ob du erfährst, wann in deinem Bundesland von deinem KAV eine entsprechende Information herausgegeben wird. Daran muss sich dann auch dein AG halten.

Warte noch ein bis 2 Wochen, dann muss es da sein. Schreibe doch dem KAV aus deinem Bundesland eine EMail oder frage bei der Presse nach.

https://rheinmuenster.de/intranetnews/abschluss-der-redaktionsverhandlungen-zum-sozial-und-erziehungsdienst-zahlbarmachung-der-sue-zulage/

https://rheinmuenster.de/wp-content/uploads/2022/09/sozial-erziehungsdienst_zahlbarmachung_sue-zulage_I_105-2022.pdf

 ;D

Informationen oder Hinweise des jeweiligen KAV entfalten entgegen der Behauptung keinerlei Verbindlichkeit. Der Arbeitgeber muss sich also nicht daran halten, noch könne er sich bei tarifwidrigem Nichthandeln auf das Fehlen solcher Informationen oder Hinweise berufen.

Ich hatte die Beanspruchung für die Regenerationstage für dieses Jahr und die Umwandlung der Zulage in 2 zusätzliche Regenerationstage für 2023 umgehend bei mir in der Kommune beantragt und habe auf die kurzen Fristen hingewiesen (4 Wochen im voraus).

Als Rückmeldung kam: Stand jetzt können die Anträge nicht bearbeitet werden weil intern nicht geklärt wer diese bearbeiten wird und das Peronalamt momentan unterbesetzt sei. Weitere Informationen könnte man voraussichtlich erst im November geben.

Der Arbeitgeber muss seine Entscheidung spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem der Regenerationstag in Anspruch genommen werden sollte, mitteilen. Die Tarifpartner haben keine Rechtsfolge vereinbart für den Fall, dass er dies nicht tut. Jedenfalls eröffnet die Nichtentscheidung den Weg für einstweiligen Rechtsschutz durch das zuständige Arbeitsgericht zur Erlangung der naturalen Realisierung des Anspruchs auf Regenerationstage. Dies gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, in dem tatsächlich die Änderungsvereinbarung zum Tarifvertrag getroffen worden ist.

bastyoje

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #24 am: 12.09.2022 08:26 »
Bei uns kann die Auszahlung erst im Oktober erfolgen, weil das ganze erst noch vom Rechenzentrum umgesetzt werden muss.

schumi15

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #25 am: 13.09.2022 07:20 »
Evtl. weil sie mit verhandelt werden, da sie Teil vom TVöD sind?

Es ist eine Sonderstellung für den TVöD SuE , diese gruppe hat als einzige 2 Tarifverträge , das was jetzt dieses Jahr verhandelt wurde , dient lediglich der aufwertung des Berufstands Sozial und Erziehung, der Tarifvertrag , welcher ab Januar 2023 verhandelt wird , gilt für den Gesamten Öffentlichen Dienst (Ausgenommen Landesbedienstete da greift der TV-L)und somit eins zu eins auch für den TVöD-SuE

JesuisSVA

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #26 am: 13.09.2022 07:32 »
Da bin ich jetzt aber unheimlich gespannt, was diese beiden Tarifverträge sein sollen. Und dann bitte auch erläutern, was „TVÖD SuE“ sein soll.

WasDennNun

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #27 am: 13.09.2022 07:45 »
Evtl. weil sie mit verhandelt werden, da sie Teil vom TVöD sind?

Es ist eine Sonderstellung für den TVöD SuE , diese gruppe hat als einzige 2 Tarifverträge , das was jetzt dieses Jahr verhandelt wurde , dient lediglich der aufwertung des Berufstands Sozial und Erziehung, der Tarifvertrag , welcher ab Januar 2023 verhandelt wird , gilt für den Gesamten Öffentlichen Dienst (Ausgenommen Landesbedienstete da greift der TV-L)und somit eins zu eins auch für den TVöD-SuE
Die Gruppe der IT Kräfte hat 3 Tarifverträge,also einen mehr  8)
2021 hatte die sogar 4, wenn man so rechnet wie du.
Und blöderweise dürfe da Leute bei identischer auszuübenden Tätigkeiten auch noch in unterschiedlichen Entgeltgruppen existieren.

kleiner Tipp: Es ist nur ein Tarifvertrag, der TVöD Kommune der existiert und durchgeschriebene Fassungen für gewisse Bereiche. ::)

JesuisSVA

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #28 am: 13.09.2022 08:04 »
Es gibt durchaus mehrere Tarifverträge, bspw. der TVÖD und die besonderen Teile, die jeweils eigene (wenn auch nicht eigenständige) Tarifverträge darstellen und aus denen die durchgeschriebenen Fassungen entwickelt werden, die es nicht für einige, sondern aufgrund der Auffangfunktion des TVÖD-V für alle Bereiche im Geltungsbereich des TVÖD gibt. Allerdings hat keinen davon der SuE exklusiv.

bastyoje

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Antw:Tarifabschluss SuE
« Antwort #29 am: 19.09.2022 21:46 »
Der Bereich "Sozial- und Erziehungsdienst" findet sich im TVÖD-V (TVöD für den Bereich Verwaltung).
https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege/tvoed

Dort findet sich unter dem Punkt "Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften" die Anlage C "Tabellenentgelt Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst".

Und unter Teil B "Besonderer Teil" der Punkt: "XXIV. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst"

Dort finden sich die spezifischen Regelungen für den Bereich SUE.
Hier die Fassung vom 25.10.2020, da ich die aktuellste Fassung wie gesagt noch nicht finden kann:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_15_TV%C3%B6D_V_Lesefassung_Stand_01_03_2021.pdf