Problem ist hierbei die Abgrenzung "akademischer Zuschnitt" ja oder nein.
E12 kann ich mir vorstellen:
Datenschutzbeauftragter (vor 2021)
Leiter der Liegenschaftsverwaltung
Beauftragter für den Haushalt
Beauftragter für Informationssicherheit
Gute Beispiele, die sind aber in meinem Arbeitsumfeld der oberen Bundesbehörden stets mit "akademischem Zuschnitt" versehen.
Bei vielen Tätigkeiten im OPH Bereich fehlt das Merkmal des akademischen Zuschnitts, so dass E13 nicht eröffnet ist. Ist nun die BsB und Maß d. V. erfüllt, so ist man schnell in einer E12.
Wasn OPH?
OPH= Organisation, Personal, Haushalt
Ja im Ministerium wird der Begriff akademischer Zuschnitt nie vertieft geprüft und es gibt vermutlich genug E13 aufwärts, welche das Kriterium rein nach der übertragenen Tätigkeiten nicht erfüllen würden.
Sehe ich persönlich anders aber:
E12 habe ich (bei großen Organisationsreferaten über mehrere Dienstorte als "Standortleiter" gesehen, obwohl das für mich dann schon kein Spitzenamt mehr ist. Der Leiter des Referats war dann E13+ und die Verwalter an den anderen Dienststellen E12.
E12 bei leitenden Sachbearbeitern im Bereich Personal, welche die Hoheit über den Stellenplan besitzen und diesen auch für die nachgeordneten Behörden prüfen und im Rahmen der Haushaltsverhandlung aufstellen müssen.
E12 bei Projektverantwortlichen im Verwaltungsbereich, welche abseits der Linienhierarchie agieren und Projektteams führen.