Autor Thema: Stelle von E9a auf E12 umgestalten - nur mit Bachelor möglich?  (Read 9288 times)

JC83

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Jupp, daher wäre ja die Begründung für mich sehr interessant. Ich tue mich nämlich schwer Bereiche in der allgemeinen Verwaltung zu finden, die nach E12 eingruppiert wären.

Weil?

ich mir keine Tätigkeiten vorstellen kann, die entweder Leitungsfunktion (2. Führungsebene) beinhalten oder besonders schwierige Grundsatzthemen für die Allgemeinheit oder nachgeordnete Bereiche bearbeiten.

Wenn Leitungsfunktionen erst ab E15 beginnen und auch in der Funktionsebene gD keine besonders schwierigen Grundfsatzthemen bearbeitet werden.

Tatsächlich findet man eher Beispiele, wo die E12 NICHT einschlägig ist.

Kennst du denn gar keine Beispiele mit E12?
Zumindest die Stellenportale weisen ja doch hin und wieder Beispiele auf (ja, das kann natürlich nicht korrekt sein, aber der öD ist wiederum nicht dafür bekannt, den Leuten das Geld hinterher zu werfen).

Fragmon

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Problem ist hierbei die Abgrenzung "akademischer Zuschnitt" ja oder nein.

E12 kann ich mir vorstellen:
Datenschutzbeauftragter (vor 2021)
Leiter der Liegenschaftsverwaltung
Beauftragter für den Haushalt
Beauftragter für Informationssicherheit

E12 ist das Spitzenamt und meist in Stabsstellen die direkt der Behördenleitung unterstellt sind oder bei Stellen mit Sonderfunktion anzutreffen.

Bei vielen Tätigkeiten im OPH Bereich fehlt das Merkmal des akademischen Zuschnitts, so dass E13 nicht eröffnet ist. Ist nun die BsB und Maß d. V. erfüllt, so ist man schnell in einer E12.

Organisator

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Tatsächlich findet man eher Beispiele, wo die E12 NICHT einschlägig ist.

Kennst du denn gar keine Beispiele mit E12?
Zumindest die Stellenportale weisen ja doch hin und wieder Beispiele auf (ja, das kann natürlich nicht korrekt sein, aber der öD ist wiederum nicht dafür bekannt, den Leuten das Geld hinterher zu werfen).

Ich kenne tatsächlich gar kein Beispiel für eine Begründung, bzw. für eine TD die sich entsprechend begründen ließe. Klar werden oft E12er Verwaltungsstellen ausgeschrieben, aber Ausschreibung und TD sind zwei paar Dokumente...

Organisator

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Problem ist hierbei die Abgrenzung "akademischer Zuschnitt" ja oder nein.

E12 kann ich mir vorstellen:
Datenschutzbeauftragter (vor 2021)
Leiter der Liegenschaftsverwaltung
Beauftragter für den Haushalt
Beauftragter für Informationssicherheit

Gute Beispiele, die sind aber in meinem Arbeitsumfeld der oberen Bundesbehörden stets mit "akademischem Zuschnitt" versehen.


Bei vielen Tätigkeiten im OPH Bereich fehlt das Merkmal des akademischen Zuschnitts, so dass E13 nicht eröffnet ist. Ist nun die BsB und Maß d. V. erfüllt, so ist man schnell in einer E12.
Wasn OPH?

JC83

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Tatsächlich findet man eher Beispiele, wo die E12 NICHT einschlägig ist.

Kennst du denn gar keine Beispiele mit E12?
Zumindest die Stellenportale weisen ja doch hin und wieder Beispiele auf (ja, das kann natürlich nicht korrekt sein, aber der öD ist wiederum nicht dafür bekannt, den Leuten das Geld hinterher zu werfen).

Ich kenne tatsächlich gar kein Beispiel für eine Begründung, bzw. für eine TD die sich entsprechend begründen ließe. Klar werden oft E12er Verwaltungsstellen ausgeschrieben, aber Ausschreibung und TD sind zwei paar Dokumente...

Also wir haben tatsächlich diverse AG, die entsprechend bewertet sind und für legitim befunden wurden. (Durch unsere entsprechende "Aufsichtsbehörde").
Wie ich sagte, am Ende ist es eine Frage von Gewichtung, Stellung und Formulierung.

Fragmon

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Problem ist hierbei die Abgrenzung "akademischer Zuschnitt" ja oder nein.

E12 kann ich mir vorstellen:
Datenschutzbeauftragter (vor 2021)
Leiter der Liegenschaftsverwaltung
Beauftragter für den Haushalt
Beauftragter für Informationssicherheit

Gute Beispiele, die sind aber in meinem Arbeitsumfeld der oberen Bundesbehörden stets mit "akademischem Zuschnitt" versehen.


Bei vielen Tätigkeiten im OPH Bereich fehlt das Merkmal des akademischen Zuschnitts, so dass E13 nicht eröffnet ist. Ist nun die BsB und Maß d. V. erfüllt, so ist man schnell in einer E12.
Wasn OPH?

OPH= Organisation, Personal, Haushalt

Ja im Ministerium wird der Begriff akademischer Zuschnitt nie vertieft geprüft und es gibt vermutlich genug E13 aufwärts, welche das Kriterium rein nach der übertragenen Tätigkeiten nicht erfüllen würden.


Sehe ich persönlich anders aber:
E12 habe ich (bei großen Organisationsreferaten über mehrere Dienstorte als "Standortleiter" gesehen, obwohl das für mich dann schon kein Spitzenamt mehr ist. Der Leiter des Referats war dann E13+ und die Verwalter an den anderen Dienststellen E12.

E12 bei leitenden Sachbearbeitern im Bereich Personal, welche die Hoheit über den Stellenplan besitzen und diesen auch für die nachgeordneten Behörden prüfen und im Rahmen der Haushaltsverhandlung aufstellen müssen.

E12 bei Projektverantwortlichen im Verwaltungsbereich, welche abseits der Linienhierarchie agieren und Projektteams führen.

JC83

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Problem ist hierbei die Abgrenzung "akademischer Zuschnitt" ja oder nein.

E12 kann ich mir vorstellen:
Datenschutzbeauftragter (vor 2021)
Leiter der Liegenschaftsverwaltung
Beauftragter für den Haushalt
Beauftragter für Informationssicherheit

Gute Beispiele, die sind aber in meinem Arbeitsumfeld der oberen Bundesbehörden stets mit "akademischem Zuschnitt" versehen.


Bei vielen Tätigkeiten im OPH Bereich fehlt das Merkmal des akademischen Zuschnitts, so dass E13 nicht eröffnet ist. Ist nun die BsB und Maß d. V. erfüllt, so ist man schnell in einer E12.
Wasn OPH?

E12 bei leitenden Sachbearbeitern im Bereich Personal, welche die Hoheit über den Stellenplan besitzen und diesen auch für die nachgeordneten Behörden prüfen und im Rahmen der Haushaltsverhandlung aufstellen müssen.

E12 bei Projektverantwortlichen im Verwaltungsbereich, welche abseits der Linienhierarchie agieren und Projektteams führen.

Das sind exakt die Aufgaben, die bei uns entsprechend bewertet sind.

Organisator

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Sehe ich persönlich anders aber:
E12 habe ich (bei großen Organisationsreferaten über mehrere Dienstorte als "Standortleiter" gesehen, obwohl das für mich dann schon kein Spitzenamt mehr ist. Der Leiter des Referats war dann E13+ und die Verwalter an den anderen Dienststellen E12.

E12 bei leitenden Sachbearbeitern im Bereich Personal, welche die Hoheit über den Stellenplan besitzen und diesen auch für die nachgeordneten Behörden prüfen und im Rahmen der Haushaltsverhandlung aufstellen müssen.

E12 bei Projektverantwortlichen im Verwaltungsbereich, welche abseits der Linienhierarchie agieren und Projektteams führen.

Ja coole Beispiele. Auch sehr gut nachvollziehbar. Aber ohne nachgeordneten Bereich, ohne verschiedene Standorte und mit der Ansicht, das Projektleitungen eh einen akademischen Zuschnitt haben, ists da schon wieder mau bei mir.

Fragmon

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Eventuelle noch
Teil I
Sachbearbeiter von hochkomplexen Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwelle ohne Prozessvertretungsbefugnis.
Leiterin einer ministeriellen Bibliothek.

Teil II
Abschnitt 11
Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt
Abschnitt 22
Sachbearbeiter mit Schwerpunkt Ingenieurstätigkeiten, dort ist die E12 (Nr. 22 Teil II) ja eine E11 Teil I.

Organisator

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Eventuelle noch
Teil I
Sachbearbeiter von hochkomplexen Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwelle ohne Prozessvertretungsbefugnis.
Leiterin einer ministeriellen Bibliothek.

Teil II
Abschnitt 11
Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt
Abschnitt 22
Sachbearbeiter mit Schwerpunkt Ingenieurstätigkeiten, dort ist die E12 (Nr. 22 Teil II) ja eine E11 Teil I.

Aus den anderen Teilen ists gar kein Problem. Ingenieure und ITler ham wir in der 12. Verwaltung machts halt schwierig ohne Unterbau bzw. ohne Personalverantwortung.

Fragmon

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Eventuelle noch
Teil I
Sachbearbeiter von hochkomplexen Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwelle ohne Prozessvertretungsbefugnis.
Leiterin einer ministeriellen Bibliothek.

Teil II
Abschnitt 11
Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt
Abschnitt 22
Sachbearbeiter mit Schwerpunkt Ingenieurstätigkeiten, dort ist die E12 (Nr. 22 Teil II) ja eine E11 Teil I.

Aus den anderen Teilen ists gar kein Problem. Ingenieure und ITler ham wir in der 12. Verwaltung machts halt schwierig ohne Unterbau bzw. ohne Personalverantwortung.

Ja, das Problem ist aber meist selbstgemacht, da man die Entscheidungsträger alle im h.D und vergleichbar verankert, obwohl das nicht immer notwendig ist.

Organisator

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Ja, das Problem ist aber meist selbstgemacht, da man die Entscheidungsträger alle im h.D und vergleichbar verankert, obwohl das nicht immer notwendig ist.

Das ist völlig richtig. Leider nichts, worauf ich Einfluss habe. Daher bin ich (verzweifelt) auf der Suche nach Anwendungsfeldern für Verwaltungs-E12er :(

Fragmon

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Stabsstellen mit Gestaltungsspielraum für die ganze Behörde. Wir haben in der Staatskanzlei eine Strategiestelle für Organisationsentwicklungen für die Landesverwaltung. Dort sind viele in der Entgeltgruppe 12 eingruppiert.

Welche thematische Zuordnung hat deine Behörde?


WasDennNun

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Ich seh das so wie Organisator, dass solche Stellen die 12 bekommen sollen und bekommen ist ok, aber sie sind (wo kein Kläger..) von der Tarifsystematik eher (sagen wir mal nach meinem Bauchgefühl) falsch bewertet.
Ich sehe da eher ein Fehler in der EGO und der Forderungen im allg.. Verwaltungsteil.
Den der akademische Zuschnitt ist da doch schneller gegeben, bei solchen „spitzen“ Positionen und den Aufgaben, oder aber viele EG13 sind wiederum fehlerhaft….

Organisator

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Stabsstellen mit Gestaltungsspielraum für die ganze Behörde. Wir haben in der Staatskanzlei eine Strategiestelle für Organisationsentwicklungen für die Landesverwaltung. Dort sind viele in der Entgeltgruppe 12 eingruppiert.

Welche thematische Zuordnung hat deine Behörde?

Bundesoberbehörde im nachgeordneten Bereich eines Ministeriums ohne weiteren nachgeordneten Bereich. Einige hundert Mitarbeiter. OE-Themen, Strategie usw. haben alle einen akademischen Zuschnitt :(

Insoweit (auch @WDN) gibt es aus meiner Sicht ein tarifsystematisches Problem, da die Leitungsebene oberhalb von E 12 beginnt und für "besonders schwierige Grundsatzthemen" stets Stellen mit akademischen Zuschnitt vorgesehen sind.