Es gibt aber keine persönliche Voraussetzung bei der E12.
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Fallgruppen 2 oder 3, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 oder 3 heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 4 und 5)
3. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 11
Dann soll Sie dir bitte zeigen woraus sich ergibt, dass Fallgruppe 2 sich aus Fallgruppe 3 heraushebt, wie es bei Fallgruppe 1 oder der E10 und E11 formuliert ist.
Sonst hätte es analog Entgeltgruppe 9a (Beschäftigte der Entgeltgruppe 6) heißen müssen:
9b FG 2
2. Beschäftigte der Fallgruppe 3 im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 4 und 5)
Sie kann sich dazu gerne den Walhalla Kommentar 2020 Seite 1040 anschauen.