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Stelle von E9a auf E12 umgestalten - nur mit Bachelor möglich?

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PhoenixDea:
@Organisator
das wird vermutlich noch ewig dauern....


Die Dame ist der Meinung, dass wenn es in E9a FG 3 gefordert ist, dann ist ohne keine FG 3, folglich keine FG 2 und FG 1 möglich und darum auch keine E 10, E 11 und E 12.

Es sollen ja dabei auch die entsprechenden Tätigkeiten übertragen werden, aber die Übertragung der Tätigkeiten ohne entsprechende Bezahlung, wäre ja eine Lachnummer.

WasDennNun:
Tja, man kann auch Grüne Haare oder eine Promotion als Einstellungsvoraussetzung definieren.
Hat ja nichts mit den Tätigkeiten zu tun und der daraus resultierende Eingruppierung.

PhoenixDea:
Was bzw. wie argumentiere ich denn da nun am sinnvollsten?

PhoenixDea:
By the way: einen Bachelor habe ich nicht, jedoch den VL II inkl. Fachwirt.
Da kann es doch einfach nicht richtig sein zu sagen, alles was über die E9a hinausgeht, bleibt mir verwehrt.
Selbst bei Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten.

WasDennNun:

--- Zitat von: PhoenixDea am 24.05.2022 10:38 ---By the way: einen Bachelor habe ich nicht, jedoch den VL II inkl. Fachwirt.
Da kann es doch einfach nicht richtig sein zu sagen, alles was über die E9a hinausgeht, bleibt mir verwehrt.
Selbst bei Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten.

--- End quote ---
Bei Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten ist man automatisch entsprechend eingruppiert.
Wenn dann die Zahlstelle nicht das richtige Entgelt überweist, dann muss man es halt einklagen.
Bei fehlender Voraussetzung in der Person ist man eine EG niedriger eingruppiert.

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