Naja, da ja offensichtlich die Welt sich weiter dreh, ist die angeforderte Arbeit nicht sooo relevant.
Falls doch, sollte man der entsprechenden Person und den ihm Vorgesetzten mitteilen, welche Schaden bisher durch nicht Ausübung der Tätigkeiten entstanden ist und welche entstehen werden. Natürlich mit dem Hinweis, dass dieser Schaden durch ihre Untätigkeiten entstehen, und sie dafür verantwortlich sind und man dieses schon mal als Vermerk festgehalten halt, falls der Rechnungshof nachfragt.
Hat bei uns geholfen in der Prio?iste ziemlich weit nach oben zu rutschen…..