Autor Thema: Stelle von E9a auf E12 umgestalten - nur mit Bachelor möglich?  (Read 8833 times)

WasDennNun

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Ok. Wonach richtet sich denn nun, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht?
Nach dem TV-L - oder nicht?

Der Tarifvertrag definiert die persönlichen Voraussetzungen. Ob sie erfüllt sind oder nicht liegt in der Person.
Ist aber auch egal, das FG2 keine Voraussetzungen in der Person beinhaltet.
Ob man eine Tätigkeit definieren kann die FG3 ist, aber nicht für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert beinhaltet?
mir fehlt da die Phantasie

Organisator

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Ob man eine Tätigkeit definieren kann die FG3 ist, aber nicht für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert beinhaltet?
mir fehlt da die Phantasie

Zumal gründliche, umfassende Fachkenntnisse gemäß Rechsprechung solche Kenntnisse und Fähigkeiten sind, die in einem Bachelor-Studium vermittelt werden. Vielleicht habe ich auch gerade einen verspäteten Aha-Effekt und man will damit die E9b für Studierte (FG3) und für Verwaltungslehrgang 2 - Absolventen (FG 2) ermöglichen?

JC83

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https://www.berlin.de/karriereportal/stellensuche/Mitarbeiterin-in-der-Bueroleitung-Personalmanagement-Perso-de-j28360.html

Als Beispiel: Sachbearbeitung in E12, auch ohne Studium.

Davon ab: Du hast doch den VL II. Das wird doch bereits seit Jahren als "Studiumsersatz" anerkannt; allein ja schon deshalb, weil dieser Lehrgang idR die internen Leute weiterbildet und damit für Personalbindung sorgt.

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Als Beispiel: Sachbearbeitung in E12, auch ohne Studium.

thx. Also werden da besonders schwierige Grundsatzentscheidungen für die Allgemeinheit und / oder den nachgeordneten Bereich getroffen? Liest sich irgendwie nicht so. Naja, ist ja auch keine Tätigkeitsdarstellung.

WasDennNun

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Oder halt eine neue, eigene Interpretation der tariflichen Merkmale 8)

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Oder halt eine neue, eigene Interpretation der tariflichen Merkmale 8)

Soll ja einiges gehen in dieser schönen Stadt :)

JC83

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Als Beispiel: Sachbearbeitung in E12, auch ohne Studium.

thx. Also werden da besonders schwierige Grundsatzentscheidungen für die Allgemeinheit und / oder den nachgeordneten Bereich getroffen? Liest sich irgendwie nicht so. Naja, ist ja auch keine Tätigkeitsdarstellung.

Am Ende ist es doch sowieso nur eine Sache der Formulierung und Gewichtung.

Und ist doch schön zu sehen, dass des AG gibt, wo es attraktiv bezahlte Stellen gibt.  8)

JC83

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Oder halt eine neue, eigene Interpretation der tariflichen Merkmale 8)

Soll ja einiges gehen in dieser schönen Stadt :)

Absolut. Insbesondere wenn man aus der Pampa kommt, sind ja schnell die Grenzen der Phantasie erreicht.

Zumindest das BAG sieht das ja ähnlich:

"Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 kommt daher nur für Beschäftigte in Frage, die entweder große Arbeitsbereiche leiten und damit für eine größere Anzahl ihnen unterstellter Mitarbeiter „verantwortlich” sind; oder die fachliche oder organisatorische Konzepte für nachgeordnete Bereiche zu erstellen haben und insofern für die ordnungsgemäße Arbeit der nachgeordneten Bereiche die Verantwortung tragen."

Organisator

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Jupp, daher wäre ja die Begründung für mich sehr interessant. Ich tue mich nämlich schwer Bereiche in der allgemeinen Verwaltung zu finden, die nach E12 eingruppiert wären.

JC83

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Jupp, daher wäre ja die Begründung für mich sehr interessant. Ich tue mich nämlich schwer Bereiche in der allgemeinen Verwaltung zu finden, die nach E12 eingruppiert wären.

Weil?

WasDennNun

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Jupp, daher wäre ja die Begründung für mich sehr interessant. Ich tue mich nämlich schwer Bereiche in der allgemeinen Verwaltung zu finden, die nach E12 eingruppiert wären.
Och, ich bin Umzingelt von Menschen die nach Teil I  Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst in EG13-EG14 eingruppiert sind, das ist ganz einfach, aber die EG12 finde ich in der Tat eher bei fehlender Voraussetzung in der Person, als das ich reine EG12er Tätigkeit mit erdenken kann.  8) :o

clarion

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Mal ganz am Rande gefragt,  kann man die Protokollerklärung zur EGO auch irgendwo einsehen?

Wir haben einen MA ohne Verwaltungsausbildung, aber Ausbildung als ReNo und ohne AL1. Ich suche Formulierungshilfen für  eine Tätigkeitsbeschreibung, die diesen MA in die E8 bringt. Er ist ist im Bereich allgemeinen nicht- technischen Verwaltungsdienst tätig. Unsere HR sagt immer geht nicht, da kein AL1. Diesen nachzuholen geht auch nicht mehr. Die Person, leistet das was unsere E8er und E9er im Durchschnitt leisten.

JC83

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Mal ganz am Rande gefragt,  kann man die Protokollerklärung zur EGO auch irgendwo einsehen?

Wir haben einen MA ohne Verwaltungsausbildung, aber Ausbildung als ReNo und ohne AL1. Ich suche Formulierungshilfen für  eine Tätigkeitsbeschreibung, die diesen MA in die E8 bringt. Er ist ist im Bereich allgemeinen nicht- technischen Verwaltungsdienst tätig. Unsere HR sagt immer geht nicht, da kein AL1. Diesen nachzuholen geht auch nicht mehr. Die Person, leistet das was unsere E8er und E9er im Durchschnitt leisten.

Vllt. als Argumentationshilfe:

Die E8 ergibt sich aus der E6, die sich wiederum aus der E5 ergibt.

Entgeltgruppe 5

1. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.

ODER

2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst

mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.

Das Tätigkeitsmerkmal der EG 6 erfordert im Vergleich zur EG 5 zusätzlich das quantitative Merkmal der vielseitigen Fachkenntnisse.

Entgeltgruppe 8


Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.

Die EG 8 baut auf der EG 6 auf.

JC83

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Jupp, daher wäre ja die Begründung für mich sehr interessant. Ich tue mich nämlich schwer Bereiche in der allgemeinen Verwaltung zu finden, die nach E12 eingruppiert wären.
[...] aber die EG12 finde ich in der Tat eher bei fehlender Voraussetzung in der Person, als das ich reine EG12er Tätigkeit mit erdenken kann.  8) :o

Moin, fehlt in deinem Satz ein Wort, z.B. "schwierig"?!

Auch hier: Wieso schwierig?

Gruß


Organisator

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Jupp, daher wäre ja die Begründung für mich sehr interessant. Ich tue mich nämlich schwer Bereiche in der allgemeinen Verwaltung zu finden, die nach E12 eingruppiert wären.

Weil?

ich mir keine Tätigkeiten vorstellen kann, die entweder Leitungsfunktion (2. Führungsebene) beinhalten oder besonders schwierige Grundsatzthemen für die Allgemeinheit oder nachgeordnete Bereiche bearbeiten.

Wenn Leitungsfunktionen erst ab E15 beginnen und auch in der Funktionsebene gD keine besonders schwierigen Grundfsatzthemen bearbeitet werden.