Er ist nach dem Abschnitt einzugruppieren nach denen er Tätigkeiten übertragen bekommt. Wenn er also nicht Aufgaben eines Technikers hat kann er auch nach anderen Abschnitten der Entgeltordnung eingruppiert werden. Im allgemeinen Teil sind ggf. Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungspflicht zu beachten, soweit einschlägig.