Autor Thema: Entlassung Beamter  (Read 6579 times)

FairBeam

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Entlassung Beamter
« am: 24.05.2022 13:28 »
Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.01.2022 im mittleren Dienst (Bund) verbeamtet. Die Probezeit ist Ende dieses Jahres vorbei und somit würde ich ab dem 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet werden. Ich arbeite auf dem Dienstposten auf dem ich zuvor auch als Tarifbeschäftigter gearbeitet habe.

Da ja die Möglichkeit besteht sich selbst zu entlassen, würde ich gerne wissen ob ich danach theoretisch wieder auf meinem Dienstposten als Tarifbeschäftigter arbeiten könnte?

Also konkret würde ich gerne wissen, ob ich meine Verbeamtung aufgeben könnte und wieder auf meinem Dienstposten als Tarifbeschäftigter arbeiten könnte?

Vielen Dank für jede Hilfe und viele Grüße

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #1 am: 24.05.2022 13:40 »
Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.01.2022 im mittleren Dienst (Bund) verbeamtet. Die Probezeit ist Ende dieses Jahres vorbei und somit würde ich ab dem 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet werden. Ich arbeite auf dem Dienstposten auf dem ich zuvor auch als Tarifbeschäftigter gearbeitet habe.

Da ja die Möglichkeit besteht sich selbst zu entlassen, würde ich gerne wissen ob ich danach theoretisch wieder auf meinem Dienstposten als Tarifbeschäftigter arbeiten könnte?

Also konkret würde ich gerne wissen, ob ich meine Verbeamtung aufgeben könnte und wieder auf meinem Dienstposten als Tarifbeschäftigter arbeiten könnte?

Vielen Dank für jede Hilfe und viele Grüße

Die Möglichkeit besteht, wenn dir dein Dienstherr dann als Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitsvertrag anbieten möchte.

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 518
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #2 am: 24.05.2022 16:17 »
Formal kannst du dich nicht selbst entlassen. Du kannst deine Entlassung verlangen. Auf dieses Verlangen hat der Dienstherr dich zu entlassen.

Persönlich würde ich mich dafür interessieren, weshalb du diesen Schritt gehen möchtest?

Ob dir ein entsprechender Arbeitsvertrag angeboten wird, halte ich für zweifelhaft, hängt aber von der Behördenpraxis ab. Von so einem Wunsch habe ich auch noch nie gehört.

FairBeam

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #3 am: 24.05.2022 16:18 »
Die Möglichkeit besteht, wenn dir dein Dienstherr dann als Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitsvertrag anbieten möchte.
[/quote]

Vielen Dank für die Antwort! Dann wäre es ja am besten wenn ich mal mit dem Personalreferat Rücksprache halte.

Ich war zuvor in EG7 Stufe 3 eingruppiert und wäre theoretisch ab dem 01.04.2023 in Stufe 4 gekommen.

Die Stufen behalte ich durch die Berufserfahrung ja bei, oder?

FairBeam

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #4 am: 24.05.2022 16:20 »
Formal kannst du dich nicht selbst entlassen. Du kannst deine Entlassung verlangen. Auf dieses Verlangen hat der Dienstherr dich zu entlassen.

Persönlich würde ich mich dafür interessieren, weshalb du diesen Schritt gehen möchtest?

Ob dir ein entsprechender Arbeitsvertrag angeboten wird, halte ich für zweifelhaft, hängt aber von der Behördenpraxis ab. Von so einem Wunsch habe ich auch noch nie gehört.

Weil ich ehrlich gesagt (ja das wusste ich vorher bereits) doch finanziell eher unzufrieden bin und noch berufsbegleitend studiere. Ich möchte nach meinem Studium eben so schnell wie möglich in den gehobenen Dienst und daher war es von meiner Seite gesehen eigentlich nicht der beste Schritt, die Verbeamtung im mittleren Dienst zu vollziehen..

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 518
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #5 am: 24.05.2022 16:27 »
Also verdienst du derzeit als Beamter weniger als du als Tarifbeschäftigter verdient hast?

Wenn du den Wechsel in den gD anstrebst, solltest du bedenken, dass du beim Aufstieg vom mD in den gD deine Erfahrungsstufen mitnimmst. Wenn du dich im gD neu verbeamten lässt, wird dir deine Erfahrungszeit wahrscheinlich nicht anerkannt werden.

Also warum nicht im mD das Studium in Ruhe abschließen und dann auf gD-Stellen bewerben?
« Last Edit: 24.05.2022 16:42 von Asperatus »

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #6 am: 24.05.2022 16:41 »
Also waren nicht im mD das Studium in Ruhe abschließen und dann auf gD-Stellen bewerben?

Das wäre auch mein Rat. Es kann allerdings sein, dass es solche gestrige Behörden gibt, die mit externem Studium keinen Laufbahnwechsel anbieten sondern nur interne Aufsteiger mit Aufstiegsverfahren und damit verbundenem Studium akzeptieren.

Wenns aber ohnehin in den gD gehen soll und @ TE nicht zwingend bei deiner jetzigen Behörde bleiben willst, würde ich es machen wie oben empfohlen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #7 am: 24.05.2022 18:56 »
Die Stufen behalte ich durch die Berufserfahrung ja bei, oder?
Stufe 3 ja, aber nicht zwingend Stufenlaufzeit, die fängt bei 0 an.

FairBeam

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #8 am: 24.05.2022 19:17 »
Also verdienst du derzeit als Beamter weniger als du als Tarifbeschäftigter verdient hast?

Wenn du den Wechsel in den gD anstrebst, solltest du bedenken, dass du beim Aufstieg vom mD in den gD deine Erfahrungsstufen mitnimmst. Wenn du dich im gD neu verbeamten lässt, wird dir deine Erfahrungszeit wahrscheinlich nicht anerkannt werden.

Also warum nicht im mD das Studium in Ruhe abschließen und dann auf gD-Stellen bewerben?

Ja aktuell verdiene ich etwas weniger als noch als Tarifbeschäftigter.. Liegt auch an der PKV, aber selbst wenn ich den "normalen" Durchschnittstarif der PKV zahlen würde, also so ca. 270-280 Euro im Monat, würde ich noch etwas weniger verdienen als zuvor.

Ich würde sehr gerne nach meinem Studium in den gD, bin nur davon ausgegangen, dass es bei meiner aktuellen Behörde nicht so einfach geht, da ich ja eigentlich erst mal hochbefördert werden muss. Also von A6m auf A7, A8 usw.. Und das würde ja recht lange dauern und dann hätte ich mir das Studium erstmal sparen können.

Kann ich denn theoretisch wenn ich mit dem Studium fertig bin, auf eine gD Beamtenstelle in einer anderen Behörde bewerben und dann auch direkt im gD mit A9g eingestellt werden?



FairBeam

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #9 am: 24.05.2022 19:19 »
Also waren nicht im mD das Studium in Ruhe abschließen und dann auf gD-Stellen bewerben?

Das wäre auch mein Rat. Es kann allerdings sein, dass es solche gestrige Behörden gibt, die mit externem Studium keinen Laufbahnwechsel anbieten sondern nur interne Aufsteiger mit Aufstiegsverfahren und damit verbundenem Studium akzeptieren.

Wenns aber ohnehin in den gD gehen soll und @ TE nicht zwingend bei deiner jetzigen Behörde bleiben willst, würde ich es machen wie oben empfohlen.

Ja in meiner Behörde kann ich nur mit dem Aufstiegsverfahren leicht aufsteigen. Externe Studienabschlüsse machen es bei uns nicht ohne großes hin und her möglich vom mD in den gD aufzusteigen.

Also ich kenne einen Fall aus meinem Bereich, die Person ist vom mD mit externem Studium in den gD als Beamte aufgestiegen. War aber ein absolutes wirres Verfahren und ist auch überhaupt nicht die Regel und eben nicht gesagt, dass es so bei mir dann auch klappen würde in meiner jetzigen Behörde.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,843
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #10 am: 24.05.2022 20:57 »
Ich würde auch im mD zu Ende studieren und Dich ganz normal auf Ausschreibungen im gD bewerben.  Man kann ja in der jetzigen Behörde  durchaus auch sagen, dass man sich mit Studienende auf adäquate Stellen bewerben wirst aber auch gerne einen Laufbahnwechsel in der jetzigen Behörde in Betracht ziehen wird.

Eine Entlassung und spätere Neuverbeamtung zieht eine neue Gesundheitsprüfung in der PKV oder das Zahlen einer Anwartschaft in der jetzigen PKV nach sich.

Und zu allerletzt, wird Dir den jetziger Dienstherr einen Arbeitsvertrag anbieten, wenn Dein Weggang eh absehbar ist???

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #11 am: 25.05.2022 08:53 »
Ja in meiner Behörde kann ich nur mit dem Aufstiegsverfahren leicht aufsteigen. Externe Studienabschlüsse machen es bei uns nicht ohne großes hin und her möglich vom mD in den gD aufzusteigen.

Also ich kenne einen Fall aus meinem Bereich, die Person ist vom mD mit externem Studium in den gD als Beamte aufgestiegen. War aber ein absolutes wirres Verfahren und ist auch überhaupt nicht die Regel und eben nicht gesagt, dass es so bei mir dann auch klappen würde in meiner jetzigen Behörde.

Genau das ist meine Befürchtung gewesen, daher:

Kann ich denn theoretisch wenn ich mit dem Studium fertig bin, auf eine gD Beamtenstelle in einer anderen Behörde bewerben und dann auch direkt im gD mit A9g eingestellt werden?

Ja! (nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen). Daher sind die Beförderungen vorher auch nicht erforderlich.

berzianer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #12 am: 25.05.2022 17:39 »
Also ich kenne den Fall selbst bei einer Kollegin.

- Verbeamtung im mittleren Dienst und nebenbei ein Studium abgeschlossen. 
- Erfolgreich auf eine externe Stellenausschreibung im gehobenen Dienst beworben.
- Erwerb der Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes.
- Ernennung zur Regierungsinspektorin

Sprich ich würde dir raten bleib im Beamtenverhältnis und bewirb dich nach erfolgreichem Abschluss auf eine Stelle im gD. Falls es bei deiner Behörde nichts wird gibt es sicherlich noch andere in deinem Umkreis die froh sind erfahrene Verwaltungsmitarbeiter zu gewinnen.
LG


Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 518
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #13 am: 26.05.2022 14:14 »
Also ich kenne den Fall selbst bei einer Kollegin.

- Verbeamtung im mittleren Dienst und nebenbei ein Studium abgeschlossen. 
- Erfolgreich auf eine externe Stellenausschreibung im gehobenen Dienst beworben.
- Erwerb der Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes.
- Ernennung zur Regierungsinspektorin

Sprich ich würde dir raten bleib im Beamtenverhältnis und bewirb dich nach erfolgreichem Abschluss auf eine Stelle im gD. Falls es bei deiner Behörde nichts wird gibt es sicherlich noch andere in deinem Umkreis die froh sind erfahrene Verwaltungsmitarbeiter zu gewinnen.
LG

Dieser Aufstieg ist übrigens in § 24 BLV geregelt. Dort steht näheres zu Voraussetzungen und Ablauf.

FairBeam

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #14 am: 27.05.2022 18:18 »
Ich würde auch im mD zu Ende studieren und Dich ganz normal auf Ausschreibungen im gD bewerben.  Man kann ja in der jetzigen Behörde  durchaus auch sagen, dass man sich mit Studienende auf adäquate Stellen bewerben wirst aber auch gerne einen Laufbahnwechsel in der jetzigen Behörde in Betracht ziehen wird.

Eine Entlassung und spätere Neuverbeamtung zieht eine neue Gesundheitsprüfung in der PKV oder das Zahlen einer Anwartschaft in der jetzigen PKV nach sich.

Und zu allerletzt, wird Dir den jetziger Dienstherr einen Arbeitsvertrag anbieten, wenn Dein Weggang eh absehbar ist???

Vielen Dank für die Antwort! :)

Genauso werde ich es auch machen. Das Interesse an einer Stelle im gD als Beamter hatte ich bereits vor einiger Zeit hinterlegt, mich dann aber im mD verbeamten lassen. Ich fühle mich durchaus wohl bei meiner Behörde, habe dort auch meine Ausbildung zum VfA damals abgeschlossen, aber bin auch nicht abgeneigt die Behörde zu verlassen, um bei einer anderen im gD verbeamtet zu werden.