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FairBeam:
Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.01.2022 im mittleren Dienst (Bund) verbeamtet. Die Probezeit ist Ende dieses Jahres vorbei und somit würde ich ab dem 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet werden. Ich arbeite auf dem Dienstposten auf dem ich zuvor auch als Tarifbeschäftigter gearbeitet habe.

Da ja die Möglichkeit besteht sich selbst zu entlassen, würde ich gerne wissen ob ich danach theoretisch wieder auf meinem Dienstposten als Tarifbeschäftigter arbeiten könnte?

Also konkret würde ich gerne wissen, ob ich meine Verbeamtung aufgeben könnte und wieder auf meinem Dienstposten als Tarifbeschäftigter arbeiten könnte?

Vielen Dank für jede Hilfe und viele Grüße

Organisator:

--- Zitat von: FairBeam am 24.05.2022 13:28 ---Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.01.2022 im mittleren Dienst (Bund) verbeamtet. Die Probezeit ist Ende dieses Jahres vorbei und somit würde ich ab dem 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet werden. Ich arbeite auf dem Dienstposten auf dem ich zuvor auch als Tarifbeschäftigter gearbeitet habe.

Da ja die Möglichkeit besteht sich selbst zu entlassen, würde ich gerne wissen ob ich danach theoretisch wieder auf meinem Dienstposten als Tarifbeschäftigter arbeiten könnte?

Also konkret würde ich gerne wissen, ob ich meine Verbeamtung aufgeben könnte und wieder auf meinem Dienstposten als Tarifbeschäftigter arbeiten könnte?

Vielen Dank für jede Hilfe und viele Grüße

--- End quote ---

Die Möglichkeit besteht, wenn dir dein Dienstherr dann als Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitsvertrag anbieten möchte.

Asperatus:
Formal kannst du dich nicht selbst entlassen. Du kannst deine Entlassung verlangen. Auf dieses Verlangen hat der Dienstherr dich zu entlassen.

Persönlich würde ich mich dafür interessieren, weshalb du diesen Schritt gehen möchtest?

Ob dir ein entsprechender Arbeitsvertrag angeboten wird, halte ich für zweifelhaft, hängt aber von der Behördenpraxis ab. Von so einem Wunsch habe ich auch noch nie gehört.

FairBeam:
Die Möglichkeit besteht, wenn dir dein Dienstherr dann als Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitsvertrag anbieten möchte.
[/quote]

Vielen Dank für die Antwort! Dann wäre es ja am besten wenn ich mal mit dem Personalreferat Rücksprache halte.

Ich war zuvor in EG7 Stufe 3 eingruppiert und wäre theoretisch ab dem 01.04.2023 in Stufe 4 gekommen.

Die Stufen behalte ich durch die Berufserfahrung ja bei, oder?

FairBeam:

--- Zitat von: Asperatus am 24.05.2022 16:17 ---Formal kannst du dich nicht selbst entlassen. Du kannst deine Entlassung verlangen. Auf dieses Verlangen hat der Dienstherr dich zu entlassen.

Persönlich würde ich mich dafür interessieren, weshalb du diesen Schritt gehen möchtest?

Ob dir ein entsprechender Arbeitsvertrag angeboten wird, halte ich für zweifelhaft, hängt aber von der Behördenpraxis ab. Von so einem Wunsch habe ich auch noch nie gehört.

--- End quote ---

Weil ich ehrlich gesagt (ja das wusste ich vorher bereits) doch finanziell eher unzufrieden bin und noch berufsbegleitend studiere. Ich möchte nach meinem Studium eben so schnell wie möglich in den gehobenen Dienst und daher war es von meiner Seite gesehen eigentlich nicht der beste Schritt, die Verbeamtung im mittleren Dienst zu vollziehen..

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