Autor Thema: Entlassung Beamter  (Read 6494 times)

FairBeam

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #15 am: 27.05.2022 18:21 »
Ja in meiner Behörde kann ich nur mit dem Aufstiegsverfahren leicht aufsteigen. Externe Studienabschlüsse machen es bei uns nicht ohne großes hin und her möglich vom mD in den gD aufzusteigen.

Also ich kenne einen Fall aus meinem Bereich, die Person ist vom mD mit externem Studium in den gD als Beamte aufgestiegen. War aber ein absolutes wirres Verfahren und ist auch überhaupt nicht die Regel und eben nicht gesagt, dass es so bei mir dann auch klappen würde in meiner jetzigen Behörde.

Genau das ist meine Befürchtung gewesen, daher:

Kann ich denn theoretisch wenn ich mit dem Studium fertig bin, auf eine gD Beamtenstelle in einer anderen Behörde bewerben und dann auch direkt im gD mit A9g eingestellt werden?

Ja! (nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen). Daher sind die Beförderungen vorher auch nicht erforderlich.

Vielen Dank für die Antwort! :) Also mit dem Studium  (Bachelor in Wirtschaftswissenschaften) hätte ich ja die Voraussetzung für den gD. Müsste ich denn wenn ich mich auf eine gD Beamtenstelle in einer anderen Behörde bewerbe, die 18 Monate hauptberuflicher Tätigkeit auf einer gD Stelle dann erst wieder absolvieren oder wäre diese Voraussetzung nicht mehr nötig? Bisher mache ich ja "nur" mD Tätigkeiten.

Wenn ich mich dann nächstes Jahr bewerbe und eine Stelle in einer anderen Behörde bekommen, würde ich ja erstmal abgeordnet werden, mit dem Ziel der Versetzung, oder?

FairBeam

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #16 am: 27.05.2022 18:22 »
Also ich kenne den Fall selbst bei einer Kollegin.

- Verbeamtung im mittleren Dienst und nebenbei ein Studium abgeschlossen. 
- Erfolgreich auf eine externe Stellenausschreibung im gehobenen Dienst beworben.
- Erwerb der Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes.
- Ernennung zur Regierungsinspektorin

Sprich ich würde dir raten bleib im Beamtenverhältnis und bewirb dich nach erfolgreichem Abschluss auf eine Stelle im gD. Falls es bei deiner Behörde nichts wird gibt es sicherlich noch andere in deinem Umkreis die froh sind erfahrene Verwaltungsmitarbeiter zu gewinnen.
LG

Ebenfalls vielen Dank für die Antwort! :)

So werde ich es dann auch machen. Ich denke auch, durch meine Berufserfahrung nach meiner Ausbildung (mittlerweile fast 5 Jahre) habe ich ganz gute Chancen. Lust auf neue Aufgaben habe ich große und auch ein Behördenwechsel nach mittlerweile 8 Jahren Behördenzugehörigkeit tut sicher gut :)

Asperatus

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #17 am: 27.05.2022 23:45 »
Müsste ich denn wenn ich mich auf eine gD Beamtenstelle in einer anderen Behörde bewerbe, die 18 Monate hauptberuflicher Tätigkeit auf einer gD Stelle dann erst wieder absolvieren oder wäre diese Voraussetzung nicht mehr nötig? Bisher mache ich ja "nur" mD Tätigkeiten.

Wenn ich mich dann nächstes Jahr bewerbe und eine Stelle in einer anderen Behörde bekommen, würde ich ja erstmal abgeordnet werden, mit dem Ziel der Versetzung, oder?

Ich sehe nicht, weshalb die Voraussetzung der hauptberuflichen Tätigkeit entfallen könnte.

Ggf. könntest du im bisherigen beamtenrechtlichen Status verbleiben, wenn du das Verfahren nach § 24 BLV durchläufst. Allerdings kenne ich diese Praxis nur beim Aufstieg in der gleichen Behörde. Ob das auch funktioniert beim Behördenwechsel, weiß ich nicht. Die Verordnung macht da aber keine erkennbaren Einschränkungen.

FairBeam

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #18 am: 28.05.2022 17:14 »
Müsste ich denn wenn ich mich auf eine gD Beamtenstelle in einer anderen Behörde bewerbe, die 18 Monate hauptberuflicher Tätigkeit auf einer gD Stelle dann erst wieder absolvieren oder wäre diese Voraussetzung nicht mehr nötig? Bisher mache ich ja "nur" mD Tätigkeiten.

Wenn ich mich dann nächstes Jahr bewerbe und eine Stelle in einer anderen Behörde bekommen, würde ich ja erstmal abgeordnet werden, mit dem Ziel der Versetzung, oder?

Ich sehe nicht, weshalb die Voraussetzung der hauptberuflichen Tätigkeit entfallen könnte.

Ggf. könntest du im bisherigen beamtenrechtlichen Status verbleiben, wenn du das Verfahren nach § 24 BLV durchläufst. Allerdings kenne ich diese Praxis nur beim Aufstieg in der gleichen Behörde. Ob das auch funktioniert beim Behördenwechsel, weiß ich nicht. Die Verordnung macht da aber keine erkennbaren Einschränkungen.

Sorry, ich muss verständnishalber noch mal nachfragen. Bedeutet, dass das ich die 18 Monate hauptberuflicher Tätigkeit zunächst einmal auf einer gD Stelle absolvieren müsste, damit ich im gD auch wirklich einsteigen könnte ?

Innerhalb meiner Behörde wird der Aufstieg sehr schwer vom mD in den gD mit meinem Studium..

Deswegen ist mein Platz jetzt mich ja extern auf eine gD Beamtenstelle zu bewerben, wobei ich ja die 18 Monate Tätigkeit im gD erst einmal absolvieren müsste um auch den Anspruch auf die A9g zu haben, oder?

Unknown

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #19 am: 29.05.2022 07:00 »
Deswegen ist mein Platz jetzt mich ja extern auf eine gD Beamtenstelle zu bewerben, wobei ich ja die 18 Monate Tätigkeit im gD erst einmal absolvieren müsste um auch den Anspruch auf die A9g zu haben, oder?
Du brauchst die Laufbahnbefähigung für den gD, um diese zu gelangen musst du 18 Monate auf einem A9 Dienstposten deinen Dienst verrichten. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder in deinem jetzigen Status als Beamter mD oder als Tarifbeschäftigter. Ohne Laufbahnbefähigung keine Ernennung zum Inspektor A9.

FairBeam

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #20 am: 29.05.2022 14:05 »
Deswegen ist mein Platz jetzt mich ja extern auf eine gD Beamtenstelle zu bewerben, wobei ich ja die 18 Monate Tätigkeit im gD erst einmal absolvieren müsste um auch den Anspruch auf die A9g zu haben, oder?
Du brauchst die Laufbahnbefähigung für den gD, um diese zu gelangen musst du 18 Monate auf einem A9 Dienstposten deinen Dienst verrichten. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder in deinem jetzigen Status als Beamter mD oder als Tarifbeschäftigter. Ohne Laufbahnbefähigung keine Ernennung zum Inspektor A9.

Okay aber besteht denn die Möglichkeit, dass ich mich dennoch auf eine externe gD Beamtenstelle in einem anderen Amt bewerbe und dann zunächst auf dieser erst einmal (sollte ich genommen werden) die 18 Monate darauf absolviere und dann die A9g bekomme? Weil anders könnte ich ja sonst gar nicht aufsteigen..

Matze1986

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #21 am: 30.05.2022 10:42 »
Wie lange sind Sie denn als VfA tätig gewesen (ohne Ausbildungszeit)?
Je nach Dauer hätte man Sie demnach mit A7 einstellen müssen. Alternativ steht die Beförderung nach A7 ja dann mit Ablauf der Probezeit an.

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #22 am: 30.05.2022 11:10 »
Je nach Dauer hätte man Sie demnach mit A7 einstellen müssen. Alternativ steht die Beförderung nach A7 ja dann mit Ablauf der Probezeit an.

Woraus ergibt sich denn die Pflicht zur Einstellung im Beförderungsamt / Beförderung nach Ablauf der Probezeit?

Matze1986

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« Antwort #23 am: 30.05.2022 12:44 »
Woraus ergibt sich denn die Pflicht zur Einstellung im Beförderungsamt / Beförderung nach Ablauf der Probezeit?

Aus der Verwaltungspraxis i.V.m. §25 BLV.
Gut, ich kann jetzt nur für mein Ressort sprechen (BMVg).

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #24 am: 30.05.2022 12:49 »
Woraus ergibt sich denn die Pflicht zur Einstellung im Beförderungsamt / Beförderung nach Ablauf der Probezeit?

Aus der Verwaltungspraxis i.V.m. §25 BLV.
Gut, ich kann jetzt nur für mein Ressort sprechen (BMVg).

Alles klar. Danke, war schon verwundert :)

FairBeam

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #25 am: 31.05.2022 12:02 »
Wie lange sind Sie denn als VfA tätig gewesen (ohne Ausbildungszeit)?
Je nach Dauer hätte man Sie demnach mit A7 einstellen müssen. Alternativ steht die Beförderung nach A7 ja dann mit Ablauf der Probezeit an.

Ich bin nach meiner Ausbildung etwa 4 Jahre und 5 Monate als Vfa im Tarifbeschäftigtenverhältniss tätig gewesen.

Zum 01.01.2022 wurde ich mit A6m verbeamtet.

FairBeam

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #26 am: 31.05.2022 12:04 »
Ich würde halt gerne wissen, ob es theoretisch möglich wäre, nach Abschluss meines Studiums in den gD einzusteigen, beispielsweise bei einer externen Behörde. Am 01.01.2023 werde ich auf Lebenszeit verbeamtet.

Ich würde allerdings gerne möglichst schnell in den gD..

xap

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #27 am: 31.05.2022 12:16 »
Dazu wurde m. E. schon alles gesagt. Einen Laufbahnwechsel würde ich nicht anstreben. Im Zweifelsfall ist der Weg über eine Tarifbeschäftigung in der entsprechenden Laufbahn schneller.

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #28 am: 31.05.2022 13:27 »
Dazu wurde m. E. schon alles gesagt. Einen Laufbahnwechsel würde ich nicht anstreben. Im Zweifelsfall ist der Weg über eine Tarifbeschäftigung in der entsprechenden Laufbahn schneller.

Nicht wirklich. Die Dauer für das Erreichen der Laufbahnbefähigung ist die selbe.

xap

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Antw:Entlassung Beamter
« Antwort #29 am: 31.05.2022 14:01 »
Die Dauer ist nicht das ausschlaggebende Kriterium. Sondern, ob ein Laufbahnwechsel seitens Behörde überhaupt gewünscht ist. Aber auch die Frage wurde, glaube ich, schon durch ihn selbst beantwortet.

Auch die 18 Monate Tätigkeit die zur Laufbahnbefähigung nötig sind, kann man nur erlangen wenn man auf einen entsprechenden DP gesetzt wird.

Ich wiederhole mich: Threadersteller hat alle Antworten erhalten, die er benötigt.