Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung E12 nach E14
(1/1)
nafez:
Hallo zusammen. In welcher Stufe wird man in E14 eingruppiert, wenn die Höhergruppierung von E12, Stufe 5 aus erfolgt?
Mask:
§ 17 IV S.1 TVöD
McOldie:
siehe § 17 Abs. 4 TVöD
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2."
WasDennNun:
4
Isie:
Warum?
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