Liebe Forengemeinde,
ich benötige Hilfe beim Verstehen der verschiedenen Dinge. Ich habe im Internet recherchiert, aber verstehe es trotzdem nicht:
- Angestellter in Kommune muss dienstlich umziehen. Bisher zum Arbeitsort A = 28 km. Nun zum Arbeitsort B = 38 km.
- Seitens des Personalamtes wurde die Änderung des Dienstortes mitgeteilt mit der Zusage einer Umzugskostenvergütung. Wenn ich nicht umziehen möchte, soll ich den Verzicht auf Umzugskostenvergütung unterschreiben. Ein Umzug kommt für mich aufgrund der Bindung an den Wohnort nicht in Frage.
- Gleichzeitig wurde ein Merkblatt zur Beantragung von Trennungsgeld mitgeschickt.
Darin steht u. a. : "Trennungsgeld darf gem. § 2 (1) TGV nur gewährt werden, wenn
... Sie von Anfang an uneingeschränkt umzugswillig sind".
Und: "verzichtet der Bedienstete auf Zusage Umzugskostenvergütung, ... werden auf schriftlichen Antrag Reisebeihilfen für Heimfahrten nach § 5 (2) TGV für längstens ein Jahr gezahlt".
Die Aussage vom Personalamt: Wenn ich keinen Umzug will, dann auch kein Trennungsgeld.

Das widerspricht doch irgendwie den Aussagen in dem Merkblatt, oder?
1.Gehe ich recht in der Annahme, dass dem Antrag auf Trennungsgeld ohne Umzug entsprochen werden kann?
2. Ist das Trennungsgeld steuerfrei?
3. Die Entschädigung von 0,08 €/km nach § 6 (1) lohnt sich nicht, oder?
Ganz lieben Dank, dass ihr eure Gedanken mit mir teilt.