Guten Abend Zusammen,
ich werde, wenn alles klappt im September eine Ausbildlung zum Beamten im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst also zum Verwaltungswirt m.D. (in einer Kommune) beginnen.
Derzeit schlage ich mich mit der Vielfallt der Tarife und Ergängzungstarife der PKV raum und melde mich bestimmt noch einmal mit der ein oder anderen Frage, da dies für mich im Moment noch ein Buch mit sieben Siegeln ist...
Erstmal ein Frage zur Wahlleistung.
Mein zukünftiger Arbeitgeber hat mir nun vom Kommunalen Versorgungsverband BW eine Erklärung nach §6a Abs.2 BVO bezüglich der Wahlleistung zukommen lassen.
Hierzu hätte ich zwei, drei Fragen ans Forum:
1. Ist es richtig, dass man den Beihilfeanspruch auf Wahlleistung (Zweibettzimmer/Chefarztbehandlung) entweder bei dem Beihilfeträger (KVBW) ODER bei der PKV (als Ergänzungstarif) versichert?
Ich dachte man muss, wenn man sich für die Wahlleistung entscheidet, bei beiden (Beihilfe und PKV) abschließen....
2. Wenn ich jetzt, zum Ausbildungsbeginn beim Beihilfeträger die Wahlleistung nicht abschließe (also die Erklärung mit "Nein" ausfülle), gilt diese dann NUR für die Ausbildung und habe ich dann nochmal zum Ausbildungsende, also mit dem Übergang zum Beamten auf Probe (heißt das so?) die Möglichkeit den Beihilfeanspruch auf Wahlleistung bei der KVBW abzuschließen?
3. Welchen Vorteil kann es haben, die Wahlleistung bei der KVBW (22 Euro) anstelle mit einem PKV Ergänzungstarif (z.B. 5,80 Euro inkl. weitere Leistungen wie Kur- und Krankenhaustagegeld) abzuschließen?
Und abschließend noch eine Frage zum Kur- und Krankenhaustaggeld - benötigt man das als Beamter überhaupt, da man doch im Krankheitsfall die vollen Besoldungsbezüge erhält?
Vielen Dank & einen schönen Abend
BaldAnwärter