Autor Thema: Berechnung Familienzuschlag bei Kindern der Partnerin  (Read 3209 times)

Julianx1

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Guten Morgen,

ich würde Euch gerne hier um etwas Hilfe bitten bei der Berechnung meines Familienzuschlages. gerne auch rechtliche Vorschläge wo ich etwas nachlesen könnte.

Ich bin Bundesbeamter A11 (Stufe 8). Ich bin geschieden und habe vier eigene Kinder. Zwei Kinder (15 und 16) leben fest bei mir und zwei Kinder leben im Wechselmodell (50:50; 4,8 Jahre alt) in meinem Haushalt. Ich erhalte den Familienzuschlag Stufe 1, da ich für zwei Kinder Unterhalt zahle und den Zuschlag Stufe 2 für alle vier Kinder. Ich bekomme auch das Kindergeld für alle vier Kinder. Die Mutter (also Ex) ist tariflich Beschäftigte, ebenfalls beim Bund.

Meine aktuelle Lebensgefährtin hat drei eigene Kinder aus ihrer Ehe (8, 11, 13 Jahre alt), die bei ihr im Haushalt leben. Sie ist noch nicht geschieden, aber Scheidung läuft seit drei Jahren und ist beantragt. Die Kinder leben bei ihr im Haushalt und sie erhält Kindesunterhalt sowie Kindergeld für alle drei. Der Vater der Kinder ist nicht im öffentlichen Dienst.

Wir beabsichtigen nunmehr zusammen zu ziehen in einen Hausstand. Auch beabsichtigen wir später zu heiraten. Wie würde sich diese Entwicklung auf meinen Familienzuschlag auswirken und würde es sich überhaupt auswirken. Wo kann ich das verständlich mal nachlesen, und wie könnte sich das in Zahlen ausdrücken.

Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für die Hilfe und entschuldige mich falls ich dummes Zeug frage.

LG

Gerda Schwäbel

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Antw:Berechnung Familienzuschlag bei Kindern der Partnerin
« Antwort #1 am: 27.05.2022 23:06 »
Nein, den Familienzuschlag der Stufe 1 bekommen Sie nicht weil Sie für zwei Kinder Unterhalt bezahlen, sondern weil Sie mindestens ein Kind (tatsächlich aber vier Kinder) in Ihren Haushalt aufgenommen haben.

Sie erhalten auch nicht für alle vier Kinder „den Zuschlag Stufe 2“. Nach meiner Einschätzung erhalten Sie zusätzlich zur Stufe 1 (153,88 €)
- die Differenz zwischen den Stufen 1 und 2 (131,52 €) für das 16-jährige Kind,
- die Differenz zwischen den Stufen 2 und 3 (131,52 €) für das 15-jährige Kind,
- die Differenz zwischen den Stufen 3 und 4 (409,76 €) für das 8-jährige Kind,
- die Differenz zwischen den Stufen 4 und 5 (409,76 €) für das 4-jährige Kind.

Im Falle, dass Sie vollbeschäftigt sind, sollten Sie also aktuell insgesamt 1.236,44 € Familienzuschlag bekommen. 

Wenn Sie mit Ihrer aktuellen Lebensgefährtin zusammenziehen, dann ändert sich an diesen Zahlen nichts; es sei denn, keines Ihrer Kinder zieht in den Haushalt mit ein oder Ihre älteren Kinder erfüllen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung bei der Kindergeldzahlung nicht mehr.

Wenn Sie Ihre aktuelle Lebensgefährtin dagegen heiraten und mit allen sieben Kindern in einem Haushalt leben, dann sind deren Kinder bei Ihnen als sogenannte Stiefkinder zu berücksichtigen. Dann bekommen Sie ab dem Monat der Heirat die Stufe 1 (153,88 €) weil Sie verheiratet sind und außerdem
- die Differenz zwischen den Stufen 1 und 2 (131,52 €) für das 16-jährige Kind,
- die Differenz zwischen den Stufen 2 und 3 (131,52 €) für das 15-jährige Kind,
- die Differenz zwischen den Stufen 3 und 4 (409,76 €) für das 13-jährige Kind,
- die Differenz zwischen den Stufen 4 und 5 (409,76 €) für das 11-jährige Kind,
- die Differenz zwischen den Stufen 5 und 6 (409,76 €) für das ältere der 8-jährigen Kinder
- die Differenz zwischen den Stufen 6 und 7 (409,76 €) für das jüngere der 8-jährigen Kinder,
- die Differenz zwischen den Stufen 7 und 8 (409,76 €) für das 4-jährige Kind.

Das wäre die Stufe 8 mit insgesamt 2.465,72 €.

Nachlesen können Sie das in § 40 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und der Anlage V zum BBesG. Ich will allerdings nicht behaupten, dass das darin „verständlich“ niedergeschrieben sei. Ich beschäftige mich seit mehr als 40 Jahren damit und finde immer wieder einen Grund, mir die Texte langsam und mehrfach durchzulesen. 

Julianx1

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Antw:Berechnung Familienzuschlag bei Kindern der Partnerin
« Antwort #2 am: 11.07.2022 12:18 »
Hallo Frau Schwäbel,

ich möchte nur mal ein kurzes Feedback geben. Ihre Ausführungen und Berechnungen waren zu 100% richtig und zutreffend. Vielen Dank und Hut ab!!!

 :)

Gerda Schwäbel

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Antw:Berechnung Familienzuschlag bei Kindern der Partnerin
« Antwort #3 am: 04.08.2022 09:43 »
Vielen Dank für das Feedback! Habe mich sehr darüber gefreut. Mit diesem Themenkomplex hatte ich viele Jahre beruflich zu tun. Wenn ich irgendwann einmal das Gefühl habe, dazu einen Blödsinn zu verfassen, dann werde ich das Schreiben im Forum sicher aufgeben.